Mittelverwendung für Kinder/Jugendliche mit Sonderpädagogischem Förderbedarf

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Diese Anfrage ergeht zeitgleich an alle 9 Bildungsdirektionen und zielt darauf ab, zu erfahren, wie die Mittel im jeweiligen Bundesland eingesetzt werden, um Kinder/Jugendliche mit Behinderungen zu beschulen. Falls nicht anders in der Frage formuliert bitten wir jeweils um Auskunft für das Schuljahr 2024/25. Falls die genauen Zahlen für das Schuljahr 2024/25 noch nicht vorliegen, bitte ich um die aktuellsten verfügbaren Daten sowie um eine Einschätzung, wann die finalen Zahlen vorliegen werden.
Ich bitte Sie, die Informationen in maschinenlesbarem Format (z. B. CSV, Excel oder PDF) zur Verfügung zu stellen, sofern dies möglich ist. Sollten für die Bereitstellung der Daten Gebühren anfallen, bitte ich um vorherige Information über die Höhe.

Bitte um:
- Gesamtzahl der zur Verfügung gestellten Planstellen, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) veranschlagt wurden
- Gesamtsumme der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) veranschlagt wurden
- Anzahl der Planstellen, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) in Sonderschulen verwendet wurden.
- Anzahl der Planstellen, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) in Regelschulen (inklusiver Beschulung) verwendet wurden, aufgeschlüsselt nach Schultypen der Pflichtschule.

- Summe der finanziellen Mittel, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) in Sonderschulen verwendet wurden.
- Summe der finanziellen Mittel, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) in Regelschulen (inklusiver Beschulung) verwendet wurden, aufgeschlüsselt nach Schultypen der Pflichtschule.

- Anzahl der Kinder mit SPF, aufgeschlüsselt nach Schultypen
- Anzahl der Sonderschulen
- Anzahl der Pflichtschüler:innen ohne SPF, die in Sonderschulen in die Schule gehen. (verkehrte Inklusion)

- Anzahl der Fälle im Schuljahr 2023/24, 2024/25 und 2025/26 von Jugendlichen mit SPF bzw. Sonderschullehrplan (ASO oder SeF), denen das 11./12. Schuljahr nach gestelltem Antrag NICHT bewilligt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2026
  • Frist
    10. Juni 2026
  • 3 Follower:innen
Angela Weikmann
Angela Weikmann (Inklusion Österreich)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bildungsdirektion für Kärnten Details
Von
Angela Weikmann (Inklusion Österreich)
Betreff
Mittelverwendung für Kinder/Jugendliche mit Sonderpädagogischem Förderbedarf [#4864]
Datum
13. Mai 2026 16:34
An
Bildungsdirektion für Kärnten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Diese Anfrage ergeht zeitgleich an alle 9 Bildungsdirektionen und zielt darauf ab, zu erfahren, wie die Mittel im jeweiligen Bundesland eingesetzt werden, um Kinder/Jugendliche mit Behinderungen zu beschulen. Falls nicht anders in der Frage formuliert bitten wir jeweils um Auskunft für das Schuljahr 2024/25. Falls die genauen Zahlen für das Schuljahr 2024/25 noch nicht vorliegen, bitte ich um die aktuellsten verfügbaren Daten sowie um eine Einschätzung, wann die finalen Zahlen vorliegen werden. Ich bitte Sie, die Informationen in maschinenlesbarem Format (z. B. CSV, Excel oder PDF) zur Verfügung zu stellen, sofern dies möglich ist. Sollten für die Bereitstellung der Daten Gebühren anfallen, bitte ich um vorherige Information über die Höhe. Bitte um: - Gesamtzahl der zur Verfügung gestellten Planstellen, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) veranschlagt wurden - Gesamtsumme der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) veranschlagt wurden - Anzahl der Planstellen, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) in Sonderschulen verwendet wurden. - Anzahl der Planstellen, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) in Regelschulen (inklusiver Beschulung) verwendet wurden, aufgeschlüsselt nach Schultypen der Pflichtschule. - Summe der finanziellen Mittel, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) in Sonderschulen verwendet wurden. - Summe der finanziellen Mittel, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) in Regelschulen (inklusiver Beschulung) verwendet wurden, aufgeschlüsselt nach Schultypen der Pflichtschule. - Anzahl der Kinder mit SPF, aufgeschlüsselt nach Schultypen - Anzahl der Sonderschulen - Anzahl der Pflichtschüler:innen ohne SPF, die in Sonderschulen in die Schule gehen. (verkehrte Inklusion) - Anzahl der Fälle im Schuljahr 2023/24, 2024/25 und 2025/26 von Jugendlichen mit SPF bzw. Sonderschullehrplan (ASO oder SeF), denen das 11./12. Schuljahr nach gestelltem Antrag NICHT bewilligt wurde.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Angela Weikmann Anfragenr: 4864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4864/ Postanschrift Angela Weikmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Angela Weikmann (Inklusion Österreich)
Bildungsdirektion für Kärnten
Sehr geehrte Frau Weikmann, bezugnehmend auf Ihr Auskunftsersuchen gemäß §§ 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG)…
Von
Bildungsdirektion für Kärnten
Betreff
Mittelverwendung für Kinder/Jugendliche mit Sonderpädagogischem Förderbedarf [#4864]
Datum
10. Juni 2026 17:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,3 KB


Sehr geehrte Frau Weikmann, bezugnehmend auf Ihr Auskunftsersuchen gemäß §§ 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) übermitteln wir nachstehend die verfügbaren Daten. 1. Gesamtzahl der zur Verfügung gestellten Planstellen, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) veranschlagt wurden Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) stehen insgesamt folgende Planstellen zur Verfügung: * 407,2 SPF-Planstellen des Bundes, * zusätzlich 93 Lehrerplanstellen des Landes sowie * 165 Planstellen für pflegerisch-helfende Kräfte, die vom Schulerhalter bzw. vom Land bereitgestellt werden. ________________________________ 2. Gesamtsumme der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) veranschlagt wurden Seitens des Bundes werden für Kärnten 407,2 SPF-Planstellen zur Verfügung gestellt. Auf Basis der durchschnittlichen Kosten je Planstelle in Höhe von € 82.000,00 ergeben sich hierfür geschätzte Gesamtkosten von € 33.390.400,00. Darüber hinaus werden vom Bund Strukturmittel gemäß § 6 Abs. 8 FAG in Höhe von € 1.557.149,50 bereitgestellt. Eine darüber hinausgehende Gesamtsumme der für den sonderpädagogischen Förderbereich zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel kann nicht ausgewiesen werden, da keine gesonderte Veranschlagung für den SPF-Bereich erfolgt. Die Personalkosten für Lehrkräfte im sonderpädagogischen Förderbereich sind Teil der Gesamtaufwendungen für Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Pflichtschulen (APS). ________________________________ 3. Anzahl der Planstellen, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) in Sonderschulen verwendet wurden. 79,5 Lehrerplanstellen ________________________________ 4. Anzahl der Planstellen, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) in Regelschulen (inklusiver Beschulung) verwendet wurden, aufgeschlüsselt nach Schultypen der Pflichtschule. 295 Lehrerplanstellen (Volksschulen, Mittelschulen und Polytechnische Schulen) ________________________________ 5. Summe der finanziellen Mittel, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) in Sonderschulen verwendet wurden. Für den Unterricht von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) an Sonderschulen stehen 79,5 Lehrerplanstellen sowie rund 65 Planstellen für pflegerisch-helfende Kräfte zur Verfügung, die vom Schulerhalter bzw. vom Land bereitgestellt werden. ________________________________ 6. Summe der finanziellen Mittel, die für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) in Regelschulen (inklusiver Beschulung) verwendet wurden, aufgeschlüsselt nach Schultypen der Pflichtschule. Für die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) in Regelschulen stehen insgesamt 295 Lehrerplanstellen sowie rund 100 Planstellen für pflegerisch-helfende Kräfte zur Verfügung, die vom Schulerhalter bzw. vom Land bereitgestellt werden. ________________________________ 7. Anzahl der Kinder mit SPF, aufgeschlüsselt nach Schultypen Schultyp Anzahl Schultypen zusammen 1636 Volksschulen 471 Mittelschulen 763 Sonderschulen* 338 Polytechnische Schulen 64 *Inkl. Schüler:innen, die nach dem Lehrplan der Sonderschule in anderen Schulen unterrichtet werden. ________________________________ 8. Anzahl der Sonderschulen In Kärnten stehen insgesamt fünf eigenständige Sonderschulen zur Verfügung. Darüber hinaus bestehen an 23 Regelstandorten angeschlossene Sonderschulklassen. ________________________________ 9. Anzahl der Pflichtschüler:innen ohne SPF, die in Sonderschulen in die Schule gehen. (verkehrte Inklusion) 0 ________________________________ 10. Anzahl der Fälle, in denen Jugendlichen mit SPF bzw. Sonderschullehrplan (ASO oder SeF) das 11. bzw. 12. Schuljahr nach gestelltem Antrag nicht bewilligt wurde Im Schuljahr 2023/24 wurde ein Antrag (Bildungsregion Ost) und im Schuljahr 2024/25 ein Antrag (Bildungsregion West) abgelehnt. Im Schuljahr 2025/26 gab es bislang keine Ablehnungen. Mit freundlichen Grüßen