Aktenzahl des Verfahrens gegen die Gemeinde Tulln wegen einer Verletzung an einem Wasserzugang /Steeganlage
Anfrage an:
Tulln an der Donau
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Besichtigung der Wasserzugänge bzw. Steeganlagen im EHZ 1 in Tulln führte Ihr Mitarbeiter als Begründung die Existenz eines Verfahrens gegen die Gemeinde Tulln an. Offenbar hat sich eine oder haben sich mehrere Personen an einer nicht genehmigten Steeganlage verletzt und daraufhin die Gemeinde haftbar gemacht.
Infolge dessen mussten Steeganlagen, die seit über 50 Jahren im EHZ bestanden haben, entweder entfernt werden oder konnten nur gegen Pachtzahlung sowie Übernahme der Haftung bestehen bleiben.
Ich ersuche Sie daher höflich um Mitteilung der Aktenzahl dieses vorangegangenen Verfahrens.
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Datum15. Mai 2026
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12. Juni 2026
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