Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Zuwendungen an SK Austria Klagenfurt und RZ Pellets WAC

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1. Direkte Zuwendungen an den SK Austria Klagenfurt GmbH
Aufstellung sämtlicher vom Land Kärnten in den Geschäfts-/Kalenderjahren 2019 bis einschließlich 2025 an den SK Austria Klagenfurt sowie an dessen verbundene Vereine, Gesellschaften und Akademiebetriebe (insbesondere SK Austria Klagenfurt Akademie, Nachwuchsabteilungen, Spielbetriebsgesellschaften) geleisteten:

a) Subventionen, Förderungen, Zuschüsse, Beihilfen
b) Sachleistungen und geldwerten Vorteile
c) Haftungsübernahmen und Garantien
d) Sponsoringverträge bzw. werbevertragliche Leistungen seitens des Landes oder landesnaher Gesellschaften

jeweils unter Angabe von Betrag, Datum/Jahr, Rechtsgrundlage (Regierungssitzungsbeschluss, Aktenzahl), zuständiger Abteilung/Referat, Förderzweck und allfälligen Auflagen.
2. Direkte Zuwendungen an den Wolfsberger AC (RZ Pellets WAC)
Dieselbe Aufstellung wie unter Punkt 1, jedoch betreffend den Wolfsberger AC sowie dessen Akademie (RZ Pellets WAC Akademie Kärnten) und verbundene Gesellschaften, für den Zeitraum 2018 bis einschließlich 2025.
3. Indirekte Zuwendungen über Tochter-/Beteiligungsgesellschaften
Aufstellung der Zuwendungen, die von Gesellschaften, an denen das Land Kärnten direkt oder indirekt beteiligt ist (insbesondere KSV Sportpark Klagenfurt GmbH, Kärnten Werbung GmbH, Kärntner Beteiligungsverwaltung), an beide Vereine bzw. deren verbundene Einheiten im selben Zeitraum geleistet wurden.
4. Stadion- und Infrastrukturleistungen
Aufstellung sämtlicher Leistungen des Landes Kärnten in Zusammenhang mit der Nutzung, Errichtung, Sanierung oder Betriebsführung des Wörthersee-Stadions (28-Volt-Stadion) und der Lavanttal-Arena, soweit diese mittelbar oder unmittelbar einem der beiden Vereine zugutekamen (z. B. reduzierte Mieten, Mietnachlässe, Übernahme von Betriebskosten, Infrastrukturzuschüsse).
5. Förderkonzept und Vergleichsgrundlage

a) Die der Förderentscheidung für die beiden Fußballakademien (zuletzt 412.500 € für Austria, 461.500 € für WAC, Regierungssitzung 2024) zugrundeliegenden Förderkriterien und Berechnungsgrundlagen.
b) Die für die Saison 2025/26 und 2026/27 beschlossenen oder geplanten Förderbeträge an beide Akademien, insbesondere unter Berücksichtigung des Bundesliga-Abstiegs des SK Austria Klagenfurt.
c) Allfällige Strategiepapiere, Vorstandsbeschlüsse oder Konzepte zur „Fußball-Nachwuchsakademie Kärnten" mit ÖFB-Verband als Trägerverein.

Form der Information: Ich ersuche um Übermittlung in elektronischer Form (PDF, vorzugsweise zusätzlich als maschinenlesbare Tabelle / XLSX oder CSV) an die unten angeführte E-Mail-Adresse.
Identitätsnachweis: Ausweiskopie liegt bei.
Frist: Ich verweise auf § 9 IFG (Erledigung binnen vier Wochen, höchstens acht Wochen mit Begründung). Sollte dem Begehren nicht entsprochen werden, beantrage ich vorsorglich gemäß § 11 IFG die Erlassung eines schriftlichen, mit Rechtsmittelbelehrung versehenen ablehnenden Bescheides.

Warte auf Antwort

  • Datum
    16. Mai 2026
  • Frist
    13. Juni 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Kärnten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Zuwendungen an SK Austria Klagenfurt und RZ Pellets WAC [#4875]
Datum
16. Mai 2026 14:23
An
Landesregierung Kärnten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1. Direkte Zuwendungen an den SK Austria Klagenfurt GmbH Aufstellung sämtlicher vom Land Kärnten in den Geschäfts-/Kalenderjahren 2019 bis einschließlich 2025 an den SK Austria Klagenfurt sowie an dessen verbundene Vereine, Gesellschaften und Akademiebetriebe (insbesondere SK Austria Klagenfurt Akademie, Nachwuchsabteilungen, Spielbetriebsgesellschaften) geleisteten: a) Subventionen, Förderungen, Zuschüsse, Beihilfen b) Sachleistungen und geldwerten Vorteile c) Haftungsübernahmen und Garantien d) Sponsoringverträge bzw. werbevertragliche Leistungen seitens des Landes oder landesnaher Gesellschaften jeweils unter Angabe von Betrag, Datum/Jahr, Rechtsgrundlage (Regierungssitzungsbeschluss, Aktenzahl), zuständiger Abteilung/Referat, Förderzweck und allfälligen Auflagen. 2. Direkte Zuwendungen an den Wolfsberger AC (RZ Pellets WAC) Dieselbe Aufstellung wie unter Punkt 1, jedoch betreffend den Wolfsberger AC sowie dessen Akademie (RZ Pellets WAC Akademie Kärnten) und verbundene Gesellschaften, für den Zeitraum 2018 bis einschließlich 2025. 3. Indirekte Zuwendungen über Tochter-/Beteiligungsgesellschaften Aufstellung der Zuwendungen, die von Gesellschaften, an denen das Land Kärnten direkt oder indirekt beteiligt ist (insbesondere KSV Sportpark Klagenfurt GmbH, Kärnten Werbung GmbH, Kärntner Beteiligungsverwaltung), an beide Vereine bzw. deren verbundene Einheiten im selben Zeitraum geleistet wurden. 4. Stadion- und Infrastrukturleistungen Aufstellung sämtlicher Leistungen des Landes Kärnten in Zusammenhang mit der Nutzung, Errichtung, Sanierung oder Betriebsführung des Wörthersee-Stadions (28-Volt-Stadion) und der Lavanttal-Arena, soweit diese mittelbar oder unmittelbar einem der beiden Vereine zugutekamen (z. B. reduzierte Mieten, Mietnachlässe, Übernahme von Betriebskosten, Infrastrukturzuschüsse). 5. Förderkonzept und Vergleichsgrundlage a) Die der Förderentscheidung für die beiden Fußballakademien (zuletzt 412.500 € für Austria, 461.500 € für WAC, Regierungssitzung 2024) zugrundeliegenden Förderkriterien und Berechnungsgrundlagen. b) Die für die Saison 2025/26 und 2026/27 beschlossenen oder geplanten Förderbeträge an beide Akademien, insbesondere unter Berücksichtigung des Bundesliga-Abstiegs des SK Austria Klagenfurt. c) Allfällige Strategiepapiere, Vorstandsbeschlüsse oder Konzepte zur „Fußball-Nachwuchsakademie Kärnten" mit ÖFB-Verband als Trägerverein. Form der Information: Ich ersuche um Übermittlung in elektronischer Form (PDF, vorzugsweise zusätzlich als maschinenlesbare Tabelle / XLSX oder CSV) an die unten angeführte E-Mail-Adresse. Identitätsnachweis: Ausweiskopie liegt bei. Frist: Ich verweise auf § 9 IFG (Erledigung binnen vier Wochen, höchstens acht Wochen mit Begründung). Sollte dem Begehren nicht entsprochen werden, beantrage ich vorsorglich gemäß § 11 IFG die Erlassung eines schriftlichen, mit Rechtsmittelbelehrung versehenen ablehnenden Bescheides.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4875/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in