Regeln zur Zuweisung von Zugnummern
Guten Tag,
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Jeder Zugfahrt muss durch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine eindeutige Zugnummer zugewiesen werden.
a) Nach welchen Regeln wird die Zugnummer zugewiesen? Wie unterscheiden sich diesbezüglich Zugfahrten im Jahresfahrplan und kurzfristig bestellten Fahrten? Ich bitte um Übermittlung der entsprechenden Richtlinien bzw. Betriebsanweisungen.
b) Gibt es bestimmten Eisenbahnverkehrsunternehmen, Strecken oder Zugarten zugewiesene Nummernbereiche? Ich bitte um Übermittlung aller zugewiesenen Nummernblöcke.
c) Wie werden die Zugnummern beim Verkehr mit anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Österreich zugewiesen? Ich bitte um Übermittlung entsprechender Vereinbarungen.
d) Wie werden die Zugnummern beim Verkehr mit anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Ausland zugewiesen? Ich bitte um Übermittlung entsprechender Vereinbarungen.
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden.
Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt separat.
Mit freundlichen Grüßen,
Warte auf Antwort
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Datum16. Mai 2026
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15. Juni 2026
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