Sehr geehrtAntragsteller/in
vielen Dank für Ihr Informationsbegehren betreffend „Regeln zur Zuweisung von Zugnummern“ vom 16.05.2026, das am 18.05.2026 schriftlich bei der ÖBB-Infrastruktur AG eingelangt ist.
Fristgerecht erteilen wir Ihnen die beantragte Information wie folgt:
a) Regeln zur Zuweisung von Zugnummern / Jahresfahrplan & kurzfristige Fahrten / Richtlinien bzw. Betriebsanweisungen
Die Zuweisung von Zugnummern erfolgt auf Basis einer Anlage zu einer internen Dienstanweisung der ÖBB-Infrastruktur AG. Die Anlage 14 zur Dienstanweisung (siehe Beilage Anlage14_Zugnummern.pdf) regelt systematisch die Vergabe von Zugnummern unter Berücksichtigung von Zugart, Verkehrsart sowie betrieblichen Erfordernissen.
Die zugrunde liegende Dienstanweisung selbst kann gemäß § 6 Abs 1 Z 4 IFG (Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit) sowie § 6 Abs 1 Z 7 lit b IFG (Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) nicht übermittelt werden. Sie enthält detaillierte interne Steuerungs- und Ablaufinformationen des Eisenbahnbetriebs, deren Veröffentlichung die sichere Betriebsführung der Eisenbahninfrastruktur beeinträchtigen könnte.
Unterschied Jahresfahrplan / kurzfristige Fahrten:
Zugnummern für Zugfahrten im Jahresfahrplan werden im Rahmen des regulären Fahrplanerstellungsprozesses vergeben. Kurzfristig bestellte Zugfahrten erhalten Zugnummern aus dafür vorgesehenen Nummernbereichen; die Zuweisung erfolgt nach den hierfür vorgesehenen internen betrieblichen Prozessen.
b) Nummernbereiche für Eisenbahnverkehrsunternehmen, Strecken oder Zugarten
Ja, es bestehen definierte Nummernbereiche, die bestimmten Zugarten, Verkehrsformen, Relationen oder – in einzelnen Fällen – beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen zugeordnet sind. Diese dienen der systematischen und eindeutigen Zuordnung von Zugfahrten im Eisenbahnbetrieb.
Die vollständigen Nummernbereiche entnehmen Sie bitte der Beilage Anlage14_Zugnummern.pdf, die sämtliche derzeit genutzten Zugnummernkreise enthält.
c) Zuweisung von Zugnummern in der Zusammenarbeit mit anderen österreichischen Infrastrukturbetreibern
Die Zuweisung von Zugnummern im Verkehr mit anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Österreich erfolgt im Bedarfsfall in Abstimmung mit den jeweils beteiligten Infrastrukturbetreibern. Die dafür vorgesehenen Nummernbereiche sind in der Beilage Anlage14_Zugnummern.pdf ersichtlich. Darüberhinausgehende Vereinbarungen bestehen nicht.
d) Zuweisung von Zugnummern im internationalen Verkehr
Die Zuweisung von Zugnummern im grenzüberschreitenden Verkehr erfolgt in abgestimmter Zusammenarbeit mit den jeweils beteiligten ausländischen Infrastrukturbetreibern. Dabei werden sowohl international koordinierte Nummernbereiche als auch betriebliche Erfordernisse berücksichtigt. Die mit ausländischen Infrastrukturbetreibern abgestimmten und für internationale Verkehre verwendete internationale und grenzbezogene Nummernkreise finden Sie in der Beilage Anlage14_Zugnummern.pdf. Weitere Detailregelungen bestehen nicht.
Zu Ihrer Frage bezüglich Verfahrensregeln weisen wir darauf hin, dass die ÖBB-Infrastruktur AG nicht befugt ist, Rechtsauskünfte zu erteilen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Zurverfügungstellung der Informationen ausschließlich zur persönlichen Verwendung erfolgt. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere eine Weiterverwendung für kommerzielle Zwecke, wird hiermit untersagt.
Beilage
* Anlage14_Auszug Zugnummern.pdf – Auszug aus den Nummernbereichen gemäß Dienstanweisung
Mit freundlichen Grüßen