IFG-Anfrage zum Studierendenwohnheim in Pinkafeld

1. Was passiert mit dem bestehenden Studierendenwohnheim in Pinkafeld? Werden Teile davon abgerissen bzw. anderweitig genutzt? Wenn ja, welche?
2. Der Mietvertrag von Studenten der Hochschule Burgenland wurde bereits aufgelöst, sind noch weitere Personen von einem Umbau betroffen?
3. Ist ein Neubau eines Studierendenwohnheims geplant? Wenn ja:
3.1 Welche Kapazität wird das neue Studierendenwohnheim haben?
3.2 An welchem Standort ist dieser Neubau geplant?
3.3 Wann soll der Bau begonnen werden und wann abgeschlossen werden?
3.4 Welche Verbesserungen sollen im Vergleich zum bestehenden Studierendenwohnheim vorgenommen werden?
4. Wie verändern sich die Preise für das Studierendenwohnheim im Vergleich zu jetzt?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    20. Mai 2026
  • Frist
    19. Juni 2026
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Philipp Gruber
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesholding Burgenland GmbH Details
Von
Philipp Gruber
Betreff
IFG-Anfrage zum Studierendenwohnheim in Pinkafeld [#4887]
Datum
20. Mai 2026 22:09
An
Landesholding Burgenland GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1. Was passiert mit dem bestehenden Studierendenwohnheim in Pinkafeld? Werden Teile davon abgerissen bzw. anderweitig genutzt? Wenn ja, welche? 2. Der Mietvertrag von Studenten der Hochschule Burgenland wurde bereits aufgelöst, sind noch weitere Personen von einem Umbau betroffen? 3. Ist ein Neubau eines Studierendenwohnheims geplant? Wenn ja: 3.1 Welche Kapazität wird das neue Studierendenwohnheim haben? 3.2 An welchem Standort ist dieser Neubau geplant? 3.3 Wann soll der Bau begonnen werden und wann abgeschlossen werden? 3.4 Welche Verbesserungen sollen im Vergleich zum bestehenden Studierendenwohnheim vorgenommen werden? 4. Wie verändern sich die Preise für das Studierendenwohnheim im Vergleich zu jetzt?
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt separat. Mit freundlichen Grüßen Philipp Gruber Anfragenr: 4887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4887/ Postanschrift Philipp Gruber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Gruber
Landesholding Burgenland GmbH
Sehr geehrter Herr Gruber! Wir haben Ihren Antrag auf Zugang zur Information betreffend "Studierendenwohnheim in …
Von
Landesholding Burgenland GmbH
Betreff
AW: IFG-Anfrage zum Studierendenwohnheim in Pinkafeld [#4887]
Datum
21. Mai 2026 15:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gruber! Wir haben Ihren Antrag auf Zugang zur Information betreffend "Studierendenwohnheim in Pinkafeld" am 20.05.2026 erhalten. Für die Gewährung des Zugangs zu Informationen ist gemäß § 3 Abs 2 IFG jene informationspflichtige Stelle zuständig, zu dessen Wirkungs- oder Geschäftsbereich die Information gehört. Hinsichtlich der im Informationsbegehren gestellten Fragen liegen die Informationen grundsätzlich im Wirkungs- und Geschäftsbereich der LIB - Landesimmobilien Burgenland GmbH, FN 134197 z, sofern sie iSv § 2 Abs 1 IFG vorhanden und verfügbar sind. Vor diesem Hintergrund ist die Landesholding Burgenland GmbH, FN 119581 f für die Erledigung des vorliegenden Informationsbegehrens unzuständig. Wir haben Ihr Informationsbegehren daher gemäß § 7 Abs 3 IFG an die zuständige informationspflichtige Stelle, die im Übrigen als private Informationspflichtige iSd § 13 IFG einzustufen ist, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesholding Burgenland GmbH
Sehr geehrter Herr Gruber! Wir haben Ihren Antrag auf Zugang zur Information betreffend Studierendenwohnheim in P…
Von
Landesholding Burgenland GmbH
Betreff
AW: IFG-Anfrage zum Studierendenwohnheim in Pinkafeld [#4887]
Datum
29. Mai 2026 15:17
Status
Sehr geehrter Herr Gruber! Wir haben Ihren Antrag auf Zugang zur Information betreffend Studierendenwohnheim in Pinkafeld am 21.05.2026 erhalten. Wir beantworten hiermit Ihren Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen (§ 8 Abs. 1 IFG). Wir haben die in Betracht kommenden Interessen der Erteilung der begehrten Informationen einerseits und an der Geheimhaltung der Information andererseits gegeneinander abgewogen und nehmen zu den Fragen 1 sowie 3 bis 3.4 und 4 wie folgt Stellung: Die Nutzungsmöglichkeiten sowie die gegebenenfalls entsprechend zu setzenden baulichen Möglichkeiten beim bestehenden Studierendenwohnheim in Pinkafeld werden aktuell evaluiert und entsprechende Konzepte für die weitere Projektentwicklung erarbeitet. Konkrete Umsetzungspläne sind iSv § 2 Abs 1 IFG derzeit nicht vorhanden und verfügbar. Im Interesse der unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Projektentscheidung sowie der Gewährleistung einer unabhängigen und ungestörten Willensbildung wird der aktuelle Stand der Projektentwicklungspläne gemäß § 6 Abs 1 Z 5 lit b IFG nicht beauskunftet. Sämtliche öffentlich bekanntwerdenden Informationen iZm diesem Projekt könnten die weiteren Verhandlungen gefährden oder behindern und in Folge zu einem wirtschaftlichen Schaden auf Seiten der Informationspflichtigen Stelle führen, weshalb die Informationserteilung auch aus diesem Grund gemäß § 6 Abs 1 Z 6 IFG nicht erfolgen kann. Hinsichtlich der im Informationsbegehren gestellten Frage 2 liegen die Informationen nicht im Geschäftsbereich der LIB - Landesimmobilien Burgenland GmbH sondern grundsätzlich im Wirkungs- und Geschäftsbereich der Gästehäuser und Küchen Burgenland GmbH, FN 475678 b, sofern sie iSv § 2 Abs 1 IFG vorhanden und verfügbar sind. Vor diesem Hintergrund ist die LIB - Landesimmobilien Burgenland GmbH für die Erledigung des Informationsbegehrens für Frage 2 unzuständig. Mit freundlichen Grüßen