‘3-D-Scan Denkmal’ am Dr.-Karl-Lueger-Platz

Aus Ihrer Anfragebeantwortung vom 8. Mai der Anfrage „Kosten der ‘künstlerischen Intervention’ am Dr.-Karl-Lueger-Platz“ [Anfrage #4678] geht hervor, dass 1850,00 Euro für den Posten „3-D-Scan Denkmal“ ausgegeben wurden oder veranschlagt sind. Ich bitte diesbezüglich um folgende Auskunft
(1) zu welchem Zweck der Scan beauftragt wurde;
(2) wann der Auftrag erfolgte;
(3) wer den Auftrag durchgeführt hat;
(4) welche Teile des Denkmals gescannt wurden.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    28. Mai 2026
  • Frist
    27. Juni 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An KÖR Kunst im öffentlichen Raum Wien - eine Institution der Stadt Wien Kunst GmbH Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
‘3-D-Scan Denkmal’ am Dr.-Karl-Lueger-Platz [#4910]
Datum
28. Mai 2026 13:34
An
KÖR Kunst im öffentlichen Raum Wien - eine Institution der Stadt Wien Kunst GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Aus Ihrer Anfragebeantwortung vom 8. Mai der Anfrage „Kosten der ‘künstlerischen Intervention’ am Dr.-Karl-Lueger-Platz“ [Anfrage #4678] geht hervor, dass 1850,00 Euro für den Posten „3-D-Scan Denkmal“ ausgegeben wurden oder veranschlagt sind. Ich bitte diesbezüglich um folgende Auskunft (1) zu welchem Zweck der Scan beauftragt wurde; (2) wann der Auftrag erfolgte; (3) wer den Auftrag durchgeführt hat; (4) welche Teile des Denkmals gescannt wurden.
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt separat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4910/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage „‘3-D-Scan Denkmal’ am Dr.-Karl-Lueger-Platz“ vom 28.05.2026 (#4910) wurde von Ihnen nic…
An KÖR Kunst im öffentlichen Raum Wien - eine Institution der Stadt Wien Kunst GmbH Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
‘3-D-Scan Denkmal’ am Dr.-Karl-Lueger-Platz [#4910]
Datum
2. Juli 2026 10:35
An
KÖR Kunst im öffentlichen Raum Wien - eine Institution der Stadt Wien Kunst GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage „‘3-D-Scan Denkmal’ am Dr.-Karl-Lueger-Platz“ vom 28.05.2026 (#4910) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Aufgrund des Ablaufs der Frist zur Beantwortung meiner Anfrage nach § 7 ff IFG erlaube ich mir Sie an den Vorgang zu erinnern. In eventu verlange ich hiermit die Erlassung eines Bescheides nach § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihr Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (I…
Von
Wien
Betreff
AW: ‘3-D-Scan Denkmal’ am Dr.-Karl-Lueger-Platz [#4910]
Datum
31. Juli 2026 14:32
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihr Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Für die verspätete Rückmeldung entschuldigen wir uns. Die Bearbeitung Ihres Antrages wurde zwischenzeitlich aufgenommen und wird ohne weiteren unnötigen Aufschub fortgeführt. Angesichts des Umfangs sind Informationen aus mehreren Organisationseinheiten zusammenzuführen. Anschließend ist zu prüfen, ob ein vollständiger Zugang gewährt werden kann oder gesetzliche Geheimhaltungsgründe nach § 6 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 IFG möglich ist. Soweit Rechte anderer, insbesondere der Schutz personenbezogener Daten, berührt sein können, sind die Interessen abzuwägen und ist eine allfällige Anhörung nach § 10 Abs. 1 IFG zu prüfen. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Wir werden die Bearbeitung nunmehr ehestmöglich abschließen und Ihnen die beantragten Informationen bzw. eine Mitteilung über eine allfällige vollständige oder teilweise Nichtgewährung des Informationszugangs zeitnahe übermitteln. Wir danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang übersenden wir Ihnen unser Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Wien
Betreff
AW: ‘3-D-Scan Denkmal’ am Dr.-Karl-Lueger-Platz [#4910]
Datum
7. August 2026 11:12
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang übersenden wir Ihnen unser Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen