IFG Anfrage zu BESK Datensätzen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Alle Daten, die durch die Sprachstandserhebung §15A, durch den Bogen BESK und BESK- DAZ, in allen oberösterreichischen Kindergärten für das Jahr 2025-2026 erhoben wurden. Bitte in maschienenlesbarer Form. Wie sie zB bereits in Vorarlberg veröffentlicht werden (siehe https://vorarlberg.at/documents/302033/… )

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2026
  • Frist
    30. Juni 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Oberösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
IFG Anfrage zu BESK Datensätzen [#4941]
Datum
2. Juni 2026 20:37
An
Landesregierung Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Alle Daten, die durch die Sprachstandserhebung §15A, durch den Bogen BESK und BESK- DAZ, in allen oberösterreichischen Kindergärten für das Jahr 2025-2026 erhoben wurden. Bitte in maschienenlesbarer Form. Wie sie zB bereits in Vorarlberg veröffentlicht werden (siehe https://vorarlberg.at/documents/302033/… )
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4941/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Oberösterreich
—-—-—-— Antworten Sie oberhalb dieser Linie. Servicestelle der Bildungsdirektion OÖ hat kommentiert: Sehr geeh…
Von
Landesregierung Oberösterreich
Betreff
ABBDOOE-667 IFG Anfrage zu BESK Datensätzen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
10. Juni 2026 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
—-—-—-— Antworten Sie oberhalb dieser Linie. Servicestelle der Bildungsdirektion OÖ hat kommentiert: Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrem eingebrachten Informationsbegehren dürfen wir wie folgt antworten:   1. Alle Daten, die durch die Sprachstandserhebung §15A, durch den Bogen BESK und BESK- DAZ, in allen oberösterreichischen Kindergärten für das Jahr 2025-2026 erhoben wurden. Die erste Sprachstandsfeststellung wird am Ende des drittletzten Kindergartenjahres (3-jährige Kinder) bzw. zu Beginn des vorletzten Kindergartenjahres (4-jährige Kinder) durchgeführt.  Die Daten dieses Jahrgangs werden jeweils im Herbst systematisch erfasst. *Im Jahr 2025/26 ist bei 14.603 Kindern dieser Zielgruppe erstmals die standardisierte Sprachstandsfeststellung durchgeführt und statistisch erfasst worden. *Bei 38,1 % (5.566 Kinder) ist ein Sprachförderbedarf festgestellt worden. *Von diesen Kindern mit Sprachförderbedarf haben o   44,8 % Deutsch als Erstsprache (2.494 Kinder) und o   55,2 % Deutsch als Zweitsprache (3.072 Kinder).   Insgesamt haben aktuell 28,3 % der institutionell betreuten Kinder in Kindergärten, Krabbelstuben und Horten Deutsch nicht als ihre Erstsprache. Das sind 19.073 Kinder. *In den Krabbelstuben beträgt der Anteil 22 %, *im Kindergarten 26,5 % und *im Hort 39,6 %.   In den letzten 10 Jahren hat sich der Anteil der Kinder mit nicht deutscher Erstsprache um knapp 10 % erhöht. Aber auch Kinder, die Deutsch als Erstsprache haben, können Sprachförderbedarf aufweisen. Umso wichtiger ist die sprachliche Bildung in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, um allen Kindern beste Bildungschancen zu eröffnen.   Eine detailliertere Auswertung der BESK und BESK-DAZ Daten liegen in der Bildungsdirektion OÖ nicht auf und bedürfte einer umfassenden Auswertung und Zusammenstellung (siehe auch § 9 Abs. 1 IFG). Eine Beantwortung wie sie z.B. bereits in Vorarlberg veröffentlicht wurde, ist für oö. daher nicht möglich. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen trotzdem gedient zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen