Ende Arbeitsplatzpauschale ab 2027

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Mit 2027 soll laut Budgetrede des Finanzministers die unbürokratische, steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers abgeschafft werden: das Arbeitsplatzpauschale.
1. Wie viel soll diese Abschaffung an zusätzlichen Einnahmen bringen?
2. Wer soll laut ursprünglicher Intention mit seinen „breiten Schultern“ hier mehr zum Budget beitragen?

Das Arbeitsplatzpauschale soll kleine Unternehmer meist Einpersonenunternehmen, für die sich ein externes Arbeitszimmer bzw. ein ausschließlich unternehmerisch genutzter Teil im Wohnraum nicht rentiert. Folglich trifft die Arbeitsplatzpauschale-Abschaffung keineswegs „breite Schultern“ sondern nur kleine, fleißige Unternehmer, die für den eigenen und den Wohlstand im Land (da Abgaben von deutlich über 50%) arbeiten.
3. Mit welchen Einbußen im Jahres-Nettoeinkommen müssen diese Unternehmer laut Ihren Abschätzungen rechnen? Absolut in Euro aber auch relativ?
Jetzt ist es naheliegend, dass viele dieser kleinen Unternehmer sich deshalb die Unannehmlichkeit machen, den vorher als Arbeitsraum genutzten Raum zur steuerlichen Absetzbarkeit zum reinen Arbeitsraum umzubauen oder -räumen.
4. Nachdem ich davon ausgehe, dass dieser zu erwartende Effekt natürlich eingerechnet worden ist, wie stark wird dies die zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen verringern?

Warte auf Antwort

  • Datum
    12. Juni 2026
  • Frist
    10. Juli 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Ende Arbeitsplatzpauschale ab 2027 [#4984]
Datum
12. Juni 2026 09:11
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Mit 2027 soll laut Budgetrede des Finanzministers die unbürokratische, steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers abgeschafft werden: das Arbeitsplatzpauschale. 1. Wie viel soll diese Abschaffung an zusätzlichen Einnahmen bringen? 2. Wer soll laut ursprünglicher Intention mit seinen „breiten Schultern“ hier mehr zum Budget beitragen? Das Arbeitsplatzpauschale soll kleine Unternehmer meist Einpersonenunternehmen, für die sich ein externes Arbeitszimmer bzw. ein ausschließlich unternehmerisch genutzter Teil im Wohnraum nicht rentiert. Folglich trifft die Arbeitsplatzpauschale-Abschaffung keineswegs „breite Schultern“ sondern nur kleine, fleißige Unternehmer, die für den eigenen und den Wohlstand im Land (da Abgaben von deutlich über 50%) arbeiten. 3. Mit welchen Einbußen im Jahres-Nettoeinkommen müssen diese Unternehmer laut Ihren Abschätzungen rechnen? Absolut in Euro aber auch relativ? Jetzt ist es naheliegend, dass viele dieser kleinen Unternehmer sich deshalb die Unannehmlichkeit machen, den vorher als Arbeitsraum genutzten Raum zur steuerlichen Absetzbarkeit zum reinen Arbeitsraum umzubauen oder -räumen. 4. Nachdem ich davon ausgehe, dass dieser zu erwartende Effekt natürlich eingerechnet worden ist, wie stark wird dies die zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen verringern?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4984/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage vom 12.6.2026 Guten Tag Antragsteller/in finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesmini…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.6.2026
Datum
12. Juni 2026 10:57
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Antragsteller/in finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen. Mit freundlichen Grüßen
Kein Nachrichtentext
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Juni 2026
An
Bundesministerium für Finanzen
Status