Auskunftsersuchen gemäß IFG - Baulandmobilisierungsabgabe - Einheitsgrundstücke
Anfrage an:
Landesregierung Burgenland
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Nachdem meine schriftliche (eingeschriebene) Anfrage vom 22.04.2026 unbeantwortet blieb, ersuche ich auf diesem Weg nochmals um folgende Auskunft:
• Wie viele unbebaute Baulandgrundstücke grenzen an ein bebautes Grundstück an, werden somit als Einheitsgrundstücke betrachtet und unterliegen somit nicht der Baulandmobilisierungsabgabe?
• Wie viele unbebaute Baulandgrundstücke werden als Einheitsgrundstücke betrachtet und unterliegen somit einem höheren Steuersatz?
Warte auf Antwort
-
Datum25. Juni 2026
-
23. Juli 2026
-
Ein:e Follower:in