Auskunftsersuchen gemäß IFG - Baulandmobilisierungsabgabe - Einheitsgrundstücke

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Nachdem meine schriftliche (eingeschriebene) Anfrage vom 22.04.2026 unbeantwortet blieb, ersuche ich auf diesem Weg nochmals um folgende Auskunft:
• Wie viele unbebaute Baulandgrundstücke grenzen an ein bebautes Grundstück an, werden somit als Einheitsgrundstücke betrachtet und unterliegen somit nicht der Baulandmobilisierungsabgabe?
• Wie viele unbebaute Baulandgrundstücke werden als Einheitsgrundstücke betrachtet und unterliegen somit einem höheren Steuersatz?

Warte auf Antwort

  • Datum
    25. Juni 2026
  • Frist
    23. Juli 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Burgenland Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Auskunftsersuchen gemäß IFG - Baulandmobilisierungsabgabe - Einheitsgrundstücke [#5023]
Datum
25. Juni 2026 14:02
An
Landesregierung Burgenland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Nachdem meine schriftliche (eingeschriebene) Anfrage vom 22.04.2026 unbeantwortet blieb, ersuche ich auf diesem Weg nochmals um folgende Auskunft: • Wie viele unbebaute Baulandgrundstücke grenzen an ein bebautes Grundstück an, werden somit als Einheitsgrundstücke betrachtet und unterliegen somit nicht der Baulandmobilisierungsabgabe? • Wie viele unbebaute Baulandgrundstücke werden als Einheitsgrundstücke betrachtet und unterliegen somit einem höheren Steuersatz?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5023/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in