Vollständigkeit der Jahresabschlüsse der RML Infrastruktur GmbH („deineglasfaser.at“)
Wurden dem Landesgericht Leoben als Firmenbuchgericht unter Bedachtnahme nachfolgender Faktenlage (dennoch) UGB-konforme, also rechtsrichtige und rechtsgültige Jahresabschlüsse übermittelt?
Gem § 237 (1) Z6 UGB¹ hat jede Gesellschaft die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahrs im Anhang des Jahresabschlusses zu „machen“. Gem § 242 (1) UGB² „brauchen“ Kleinstkapitalgesellschaften dann (jedoch wieder) keinen Anhang aufzustellen, wenn sie die nach § 237 (1) Z2 und 3 UGB¹ geforderten Angaben unter der Bilanz „machen“.
In den vom im Betreff erwähnten Unternehmen (FN 568443x) bzw. deren unterzeichnenden Geschäftsführern (GUNGL, MEURER und RÖHM) veröffentlichten Jahresabschlüssen der Berichtsjahre 2022-24 fehlen sowohl die Anhänge als auch jegliche Angaben unter der Bilanz!
(Anmerkung: Das „Negative Eigenkapital“⁴ des im Betreff erwähnten Unternehmens betrug am 31.12.2023 -7,7 Millionen Euro³ und vergrößerte sich bis zum 31.12.2024 auf -12,8 Millionen Euro³, wodurch gleichzeitig eine buchmäßige Überschuldung⁴ vorliegt.)
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¹ https://www.ris.bka.gv.at/eli/drgbl/189…
² https://www.ris.bka.gv.at/eli/drgbl/189…
³ https://openfirmenbuch.at/company/?fnr=…
⁴ https://www.ae-net.at/blog/blog-details…
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Datum26. Juni 2026
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24. Juli 2026
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