Vollständigkeit der Jahresabschlüsse der RML Infrastruktur GmbH („deineglasfaser.at“)

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wurden dem Landesgericht Leoben als Firmenbuchgericht unter Bedachtnahme nachfolgender Faktenlage (dennoch) UGB-konforme, also rechtsrichtige und rechtsgültige Jahresabschlüsse übermittelt?
Gem § 237 (1) Z6 UGB¹ hat jede Gesellschaft die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahrs im Anhang des Jahresabschlusses zu „machen“. Gem § 242 (1) UGB² „brauchen“ Kleinstkapitalgesellschaften dann (jedoch wieder) keinen Anhang aufzustellen, wenn sie die nach § 237 (1) Z2 und 3 UGB¹ geforderten Angaben unter der Bilanz „machen“.
In den vom im Betreff erwähnten Unternehmen (FN 568443x) bzw. deren unterzeichnenden Geschäftsführern (GUNGL, MEURER und RÖHM) veröffentlichten Jahresabschlüssen der Berichtsjahre 2022-24 fehlen sowohl die Anhänge als auch jegliche Angaben unter der Bilanz!
(Anmerkung: Das „Negative Eigenkapital“⁴ des im Betreff erwähnten Unternehmens betrug am 31.12.2023 -7,7 Millionen Euro³ und vergrößerte sich bis zum 31.12.2024 auf -12,8 Millionen Euro³, wodurch gleichzeitig eine buchmäßige Überschuldung⁴ vorliegt.)
___
¹ https://www.ris.bka.gv.at/eli/drgbl/189…
² https://www.ris.bka.gv.at/eli/drgbl/189…
³ https://openfirmenbuch.at/company/?fnr=…
https://www.ae-net.at/blog/blog-details…

Warte auf Antwort

  • Datum
    26. Juni 2026
  • Frist
    24. Juli 2026
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Vollständigkeit der Jahresabschlüsse der RML Infrastruktur GmbH („deineglasfaser.at“) [#5024]
Datum
26. Juni 2026 14:01
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wurden dem Landesgericht Leoben als Firmenbuchgericht unter Bedachtnahme nachfolgender Faktenlage (dennoch) UGB-konforme, also rechtsrichtige und rechtsgültige Jahresabschlüsse übermittelt? Gem § 237 (1) Z6 UGB¹ hat jede Gesellschaft die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahrs im Anhang des Jahresabschlusses zu „machen“. Gem § 242 (1) UGB² „brauchen“ Kleinstkapitalgesellschaften dann (jedoch wieder) keinen Anhang aufzustellen, wenn sie die nach § 237 (1) Z2 und 3 UGB¹ geforderten Angaben unter der Bilanz „machen“. In den vom im Betreff erwähnten Unternehmen (FN 568443x) bzw. deren unterzeichnenden Geschäftsführern (GUNGL, MEURER und RÖHM) veröffentlichten Jahresabschlüssen der Berichtsjahre 2022-24 fehlen sowohl die Anhänge als auch jegliche Angaben unter der Bilanz! (Anmerkung: Das „Negative Eigenkapital“⁴ des im Betreff erwähnten Unternehmens betrug am 31.12.2023 -7,7 Millionen Euro³ und vergrößerte sich bis zum 31.12.2024 auf -12,8 Millionen Euro³, wodurch gleichzeitig eine buchmäßige Überschuldung⁴ vorliegt.) ___ ¹ https://www.ris.bka.gv.at/eli/drgbl/189… ² https://www.ris.bka.gv.at/eli/drgbl/189… ³ https://openfirmenbuch.at/company/?fnr=…https://www.ae-net.at/blog/blog-details…
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5024/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in An das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträge nach dem Informati…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Vollständigkeit der Jahresabschlüsse der RML Infrastruktur GmbH („deineglasfaser.at“) [#5024]
Datum
26. Juni 2026 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in An das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz können mündlich (z.B. telefonisch), schriftlich (z.B. postalisch) oder in elektronischer Form über das auf der Website des Bundesministeriums für Justiz unter https://www.bmj.gv.at/service/Informati… dafür vorgesehene Webformular eingebracht werden. Mit freundlichen Grüßen