3-D-Scan des Dr.-Karl-Lueger-Denkmals und Herausgabe der Scandaten

Informationen betreffend den Kostenposten „3-D-Scan Denkmal“ im Zusammenhang mit der Umgestaltung bzw. künstlerischen Kontextualisierung des Dr.-Karl-Lueger-Denkmals am Dr.-Karl-Lueger-Platz in 1010 Wien.

In Ihrer Anfragebeantwortung vom 8. Mai 2026 zur Anfrage „Kosten der ‘künstlerischen Intervention’ am Dr.-Karl-Lueger-Platz“ wurde für den Posten „3-D-Scan Denkmal“ ein Betrag von 1.850,00 EUR ausgewiesen.

Ich beantrage hierzu Zugang zu folgenden Informationen:

1. zu welchem Zweck der 3-D-Scan beauftragt wurde;
2. wann der Auftrag für den 3-D-Scan erteilt wurde;
3. wer den Auftrag durchgeführt hat bzw. Auftragnehmer:in war;
4. welche konkrete Leistungsbeschreibung dem Auftrag zugrunde lag;
5. welche Teile des Denkmals bzw. des Umfelds gescannt wurden;
6. mit welcher Methode bzw. welchem technischen Verfahren der Scan erstellt wurde, soweit diese Information vorhanden ist;
7. in welchen Dateiformaten die Scan-Daten vorliegen;
8. ob der Scan bereits durchgeführt wurde oder ob es sich zum Zeitpunkt der Auskunft vom 8. Mai 2026 nur um eine prognostizierte bzw. veranschlagte Ausgabe handelte;
9. Rechnungsdatum, Zahlungsdatum und Zahlungsstatus;
10. die Rechnung, Honorarnote oder den Zahlungsbeleg zu dieser Kostenposition;
11. die Vertrags-, Auftrags- oder Bestellgrundlage zu dieser Kostenposition;
12. etwaige Übergabe-, Abnahme- oder Prüfprotokolle zum 3-D-Scan.

Zusätzlich beantrage ich Zugang zu den bei Ihnen vorhandenen und verfügbaren digitalen Daten des 3-D-Scans in der Form, in der sie bei Ihnen vorhanden sind, insbesondere soweit vorhanden:

1. Rohdaten des Scans;
2. Punktwolken;
3. Mesh- bzw. 3D-Modell-Dateien;
4. Texturen;
5. Auswertungsdateien;
6. Metadaten;
7. technische Dokumentation;
8. sonstige mit dem 3-D-Scan übergebene Dateien.

Sollten die Dateien wegen ihrer Größe nicht über diese Plattform übermittelt werden können, ersuche ich um Bereitstellung über einen Download-Link oder um Mitteilung einer geeigneten elektronischen Übermittlungsmöglichkeit.

Falls einzelne Informationen oder Dateien nicht vorhanden oder nicht verfügbar sind, ersuche ich um ausdrückliche Mitteilung, welche konkreten Informationen oder Dateien nicht vorhanden oder nicht verfügbar sind.

Falls Sie den Zugang zu einzelnen Informationen ganz oder teilweise verweigern wollen, ersuche ich um konkrete Bezeichnung der jeweils betroffenen Information, der herangezogenen gesetzlichen Grundlage und um eine nachvollziehbare Interessenabwägung. Soweit nur Teile einer Information einem gesetzlichen Geheimhaltungsgrund unterliegen sollten, ersuche ich um Zugang zu den übrigen Teilen, gegebenenfalls mit Schwärzungen.

Ich ersuche um elektronische Übermittlung.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    3. Juli 2026
  • Frist
    2. August 2026
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Beyer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An KÖR Kunst im öffentlichen Raum Wien - eine Institution der Stadt Wien Kunst GmbH Details
Von
Sebastian Beyer
Betreff
3-D-Scan des Dr.-Karl-Lueger-Denkmals und Herausgabe der Scandaten [#5044]
Datum
3. Juli 2026 21:42
An
KÖR Kunst im öffentlichen Raum Wien - eine Institution der Stadt Wien Kunst GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Informationen betreffend den Kostenposten „3-D-Scan Denkmal“ im Zusammenhang mit der Umgestaltung bzw. künstlerischen Kontextualisierung des Dr.-Karl-Lueger-Denkmals am Dr.-Karl-Lueger-Platz in 1010 Wien. In Ihrer Anfragebeantwortung vom 8. Mai 2026 zur Anfrage „Kosten der ‘künstlerischen Intervention’ am Dr.-Karl-Lueger-Platz“ wurde für den Posten „3-D-Scan Denkmal“ ein Betrag von 1.850,00 EUR ausgewiesen. Ich beantrage hierzu Zugang zu folgenden Informationen: 1. zu welchem Zweck der 3-D-Scan beauftragt wurde; 2. wann der Auftrag für den 3-D-Scan erteilt wurde; 3. wer den Auftrag durchgeführt hat bzw. Auftragnehmer:in war; 4. welche konkrete Leistungsbeschreibung dem Auftrag zugrunde lag; 5. welche Teile des Denkmals bzw. des Umfelds gescannt wurden; 6. mit welcher Methode bzw. welchem technischen Verfahren der Scan erstellt wurde, soweit diese Information vorhanden ist; 7. in welchen Dateiformaten die Scan-Daten vorliegen; 8. ob der Scan bereits durchgeführt wurde oder ob es sich zum Zeitpunkt der Auskunft vom 8. Mai 2026 nur um eine prognostizierte bzw. veranschlagte Ausgabe handelte; 9. Rechnungsdatum, Zahlungsdatum und Zahlungsstatus; 10. die Rechnung, Honorarnote oder den Zahlungsbeleg zu dieser Kostenposition; 11. die Vertrags-, Auftrags- oder Bestellgrundlage zu dieser Kostenposition; 12. etwaige Übergabe-, Abnahme- oder Prüfprotokolle zum 3-D-Scan. Zusätzlich beantrage ich Zugang zu den bei Ihnen vorhandenen und verfügbaren digitalen Daten des 3-D-Scans in der Form, in der sie bei Ihnen vorhanden sind, insbesondere soweit vorhanden: 1. Rohdaten des Scans; 2. Punktwolken; 3. Mesh- bzw. 3D-Modell-Dateien; 4. Texturen; 5. Auswertungsdateien; 6. Metadaten; 7. technische Dokumentation; 8. sonstige mit dem 3-D-Scan übergebene Dateien. Sollten die Dateien wegen ihrer Größe nicht über diese Plattform übermittelt werden können, ersuche ich um Bereitstellung über einen Download-Link oder um Mitteilung einer geeigneten elektronischen Übermittlungsmöglichkeit. Falls einzelne Informationen oder Dateien nicht vorhanden oder nicht verfügbar sind, ersuche ich um ausdrückliche Mitteilung, welche konkreten Informationen oder Dateien nicht vorhanden oder nicht verfügbar sind. Falls Sie den Zugang zu einzelnen Informationen ganz oder teilweise verweigern wollen, ersuche ich um konkrete Bezeichnung der jeweils betroffenen Information, der herangezogenen gesetzlichen Grundlage und um eine nachvollziehbare Interessenabwägung. Soweit nur Teile einer Information einem gesetzlichen Geheimhaltungsgrund unterliegen sollten, ersuche ich um Zugang zu den übrigen Teilen, gegebenenfalls mit Schwärzungen. Ich ersuche um elektronische Übermittlung.
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt separat. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Beyer Anfragenr: 5044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5044/ Postanschrift Sebastian Beyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Beyer
Sehr geehrter Herr Beyer, wir bestätigen den Eingang Ihres Informationsbegehrens nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Wien
Betreff
AW: 3-D-Scan des Dr.-Karl-Lueger-Denkmals und Herausgabe der Scandaten [#5044]
Datum
31. Juli 2026 14:27
Status
Sehr geehrter Herr Beyer, wir bestätigen den Eingang Ihres Informationsbegehrens nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Gemäß § 8 Abs. 1 IFG ist der Zugang zu den beantragten Informationen ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen vier Wochen nach Einlangen des Informationsbegehrens zu gewähren. Kann der Informationszugang aus besonderen Gründen oder wegen einer nach § 10 IFG erforderlichen Anhörung betroffener Personen nicht innerhalb dieser Frist gewährt werden, kann die Frist nach § 8 Abs. 2 IFG um weitere vier Wochen verlängert werden. Die Bearbeitung Ihres Informationsbegehrens erfordert angesichts des Umfangs der angefragten Informationen mehrere aufeinander aufbauende Prüfschritte. Die relevanten Informationen sind zunächst aus mehreren Organisationseinheiten zusammenzuführen. Anschließend ist für die einzelnen Informationen zu prüfen, ob der Zugang vollständig gewährt werden kann oder ob gesetzliche Geheimhaltungsgründe nach § 6 Abs. 1 IFG entgegenstehen und gegebenenfalls nur ein teilweiser Informationszugang nach § 6 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 IFG in Betracht kommt. Soweit Rechte anderer, insbesondere der Schutz personenbezogener Daten, berührt sein können, ist zudem eine Abwägung der betroffenen Interessen vorzunehmen und zu klären, ob betroffene Personen gemäß § 10 Abs. 1 IFG vor einer Informationserteilung anzuhören sind. Aufgrund des Umfangs der zusammenzuführenden Informationen und der danach erforderlichen rechtlichen und inhaltlichen Einzelfallprüfung können diese Bearbeitungsschritte nicht innerhalb der ursprünglichen Vierwochenfrist abgeschlossen werden; außerdem kann sich im Zuge der Prüfung die Notwendigkeit einer Anhörung nach § 10 IFG ergeben. Die Frist zur Behandlung Ihres Informationsbegehrens wird daher gemäß § 8 Abs. 2 IFG um weitere vier Wochen verlängert. Die Bearbeitung wird freilich ohne unnötigen Aufschub fortgeführt. Spätestens bis zum Ablauf dieser verlängerten Frist werden wir Ihnen die beantragten Informationen zugänglich machen bzw. Sie über eine allfällige vollständige oder teilweise Nichtgewährung des Informationszugangs informieren. Wir danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Identitätsnachweis zu IFG-Anfragen #5044, #5045, #5046 und #5052 Sehr geehrter Herr Beyer, in Bezug auf Ihre IFG-…
Von
Wien
Betreff
Identitätsnachweis zu IFG-Anfragen #5044, #5045, #5046 und #5052
Datum
12. August 2026 11:57
Status
image003.png
19,5 KB


Sehr geehrter Herr Beyer, in Bezug auf Ihre IFG-Anfragen mit den Nummern #5044, #5045, #5046 und #5052 über die Plattform FragDenStaat an KÖR dürfen wir Sie höflich um Glaubhaftmachung Ihrer Identität durch Übermittlung einer Kopie eines gültigen, auf Ihre Person ausgestellten amtlichen Lichtbildausweises ersuchen. Die übermittelte Ausweiskopie wird vertraulich behandelt und unverzüglich nach erfolgter Glaubhaftmachung Ihrer Identität gelöscht. Da die in den Anfragen angeführte Postanschrift mit jener der ex-nihilo GmbH übereinstimmt, ersuchen wir Sie zudem um kurze Klarstellung, ob Sie die gegenständlichen Anfragen im eigenen Namen oder in Ihrer Funktion als Geschäftsführer namens der ex-nihilo GmbH gestellt haben. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Beyer
AW: Identitätsnachweis zu IFG-Anfragen #5044, #5045, #5046 und #5052 [#5044] Sehr geehrt<< Anrede >> ich bestätig…
An Wien Details
Von
Sebastian Beyer
Betreff
AW: Identitätsnachweis zu IFG-Anfragen #5044, #5045, #5046 und #5052 [#5044]
Datum
12. August 2026 12:47
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
id-signiert.pdf
149,6 KB
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bestätige, dass ich die Informationsbegehren #5044, #5045, #5046 und #5052 ausschließlich im eigenen Namen als Privatperson Sebastian Beyer gestellt habe. Die Informationsbegehren wurden nicht namens der ex-nihilo GmbH gestellt. § 13 Abs. 4 IFG verlangt, dass die Identität des Antragstellers „in geeigneter Form glaubhaft zu machen“ ist. Eine bestimmte Form, insbesondere die Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, schreibt diese Bestimmung nicht vor. Ich ersuche Sie daher um Mitteilung, auf welche konkrete Rechtsgrundlage Sie die zusätzliche Übermittlung einer Ausweiskopie stützen, sofern die Identität bereits auf andere geeignete Weise glaubhaft gemacht wird. Eine bloße digitale Kopie eines Lichtbildausweises halte ich für diesen Zweck insbesondere deshalb nicht für erforderlich, weil eine solche Kopie als Bilddatei technisch kopiert, verändert oder auch ohne Wissen der betroffenen Person erlangt werden kann und ihre Übermittlung daher für sich genommen keinen besonders belastbaren Nachweis darüber darstellt, wer das konkrete Informationsbegehren tatsächlich abgegeben hat. Stattdessen übermittle ich Ihnen anbei eine Erklärung zu meiner Identität und zur Antragstellung, die ich mittels ID Austria qualifiziert elektronisch signiert habe. Die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht eine technische Prüfung der Signatur und ihrer Zuordnung zum Unterzeichner und bietet daher aus meiner Sicht eine geeignete und gegenüber einer bloßen Ausweiskopie jedenfalls mindestens gleichwertige Glaubhaftmachung meiner Identität. Ich gehe daher davon aus, dass damit das Erfordernis der Glaubhaftmachung meiner Identität gemäß § 13 Abs. 4 IFG erfüllt ist. Sollte dies aus Ihrer Sicht nicht der Fall sein, ersuche ich um Mitteilung der konkreten rechtlichen Gründe, weshalb trotz der qualifizierten elektronischen Signatur zusätzlich die Übermittlung einer Ausweiskopie erforderlich sein soll. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Beyer Anhänge: - id-signiert.pdf Anfragenr: 5044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5044/ Postanschrift Sebastian Beyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>