Missbrauch Substitutionsregister durch das Gesundheitsministerium

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

In der schriftlichen Beantwortung vom 14.02.2024 zu 17387/J (XXVII. GP) der Anfrage Nr. 17387/J betreffend Drogenmissbrauch und Entzugstherapien bei Jugendlichen gibt der Minister öffentlich zu, dass etwa 26.600 Personen wegen Drogenabhängigkeit behandelt werden und nur 20.136 Behandlungen davon Opioid-Substitutionsbehandlungen waren.
Im Jahr 2022 wurden in Österreich insgesamt etwa 27.000 Personen (alle Altersgruppen) wegen Drogenabhängigkeit behandelt. 20.644 Behandlungen waren Opioid-Substitutionsbehandlungen. Die restlichen etwa 6.350 Behandlungen waren Behandlungen anderer Art.

-Woher stammen ganz konkret die Zahlen des Ministers in seiner Anfragebeantwortung?

-Wie viele waren es in den Jahren 2023. 2024 und 2025?

-Welche „Behandlungen aller Art“ konkret wurden mit den 6.460 Menschen 2021 durchgeführt, von wem konkret und aufgrund welcher Kriterien?

Da das Substitutionsregister nur aufgrund der Mehrfachverschreibungen geführt wird und dementsprechend rechtlich nur für medikamentöse Opioid Ersatztherapien bestimmt ist ->

- wer persönlich als Verantwortlicher bestimmte konkret, auch alle anderen Abhängigkeitsbehandlungen mitsamt gravierender individueller Nachteile der Betroffenen ohne deren Kenntnis in dem Substitutionsregister zu erfassen per Datensatz?

-Wer entschied konkret in jedem einzelnem Fall, wenn jemand einer Behandlung unterzogen wurde?

-Wurden diese 6.460 Menschen zu irgend einem Zeitpunkt darüber informiert, dass sie sich in einer Abhängigkeitsbehandlung befinden?

-Wer ist ganz konkret verantwortlich, dass Behandlungen ohne Opioid Bezug im Substitutionsregister im Jahr 2026 noch immer fortlaufend erfasst werden?

Aufgrund der nicht benötigten Vidierung der Amtsärztinnen seit der 2. Corona Verordnung und der entweder bewusst unwahren oder fahrlässig unterqualifizierten Stellungnahmen dazu im parlamentarischem Verfahren zu der Verlängerung dieser ->

-gab es eine Weisung der Ministerin?

Warte auf Antwort

  • Datum
    27. August 2026
  • Frist
    24. September 2026
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Missbrauch Substitutionsregister durch das Gesundheitsministerium [#5245]
Datum
27. August 2026 18:10
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
In der schriftlichen Beantwortung vom 14.02.2024 zu 17387/J (XXVII. GP) der Anfrage Nr. 17387/J betreffend Drogenmissbrauch und Entzugstherapien bei Jugendlichen gibt der Minister öffentlich zu, dass etwa 26.600 Personen wegen Drogenabhängigkeit behandelt werden und nur 20.136 Behandlungen davon Opioid-Substitutionsbehandlungen waren. Im Jahr 2022 wurden in Österreich insgesamt etwa 27.000 Personen (alle Altersgruppen) wegen Drogenabhängigkeit behandelt. 20.644 Behandlungen waren Opioid-Substitutionsbehandlungen. Die restlichen etwa 6.350 Behandlungen waren Behandlungen anderer Art. -Woher stammen ganz konkret die Zahlen des Ministers in seiner Anfragebeantwortung? -Wie viele waren es in den Jahren 2023. 2024 und 2025? -Welche „Behandlungen aller Art“ konkret wurden mit den 6.460 Menschen 2021 durchgeführt, von wem konkret und aufgrund welcher Kriterien? Da das Substitutionsregister nur aufgrund der Mehrfachverschreibungen geführt wird und dementsprechend rechtlich nur für medikamentöse Opioid Ersatztherapien bestimmt ist -> - wer persönlich als Verantwortlicher bestimmte konkret, auch alle anderen Abhängigkeitsbehandlungen mitsamt gravierender individueller Nachteile der Betroffenen ohne deren Kenntnis in dem Substitutionsregister zu erfassen per Datensatz? -Wer entschied konkret in jedem einzelnem Fall, wenn jemand einer Behandlung unterzogen wurde? -Wurden diese 6.460 Menschen zu irgend einem Zeitpunkt darüber informiert, dass sie sich in einer Abhängigkeitsbehandlung befinden? -Wer ist ganz konkret verantwortlich, dass Behandlungen ohne Opioid Bezug im Substitutionsregister im Jahr 2026 noch immer fortlaufend erfasst werden? Aufgrund der nicht benötigten Vidierung der Amtsärztinnen seit der 2. Corona Verordnung und der entweder bewusst unwahren oder fahrlässig unterqualifizierten Stellungnahmen dazu im parlamentarischem Verfahren zu der Verlängerung dieser -> -gab es eine Weisung der Ministerin?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - reisepass.jpg Anfragenr: 5245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5245/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
IFG / FRAG.DEN.STAAT !! --- Missbrauch Substitutionsregister durch das Gesundheitsministerium [#5245] [2765768]
Datum
28. August 2026 09:28
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.gv.at ( https://www.sozialministerium.gv.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMASGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMASGPK zur Kenntnis.
Anfragesteller/in
Guten Tag, bevor die Behörde wieder nur Ausreden suchen beginnt um keine Aufarbeitung zuzulassen, muss ich gleich …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: IFG / FRAG.DEN.STAAT !! --- Missbrauch Substitutionsregister durch das Gesundheitsministerium [#5245] [2765768] [#5245]
Datum
29. August 2026 08:06
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bevor die Behörde wieder nur Ausreden suchen beginnt um keine Aufarbeitung zuzulassen, muss ich gleich darauf hinweisen, dass dies in diesem Fall ausgeschlossen wird von mir. Es handelt sich um erweiterte juristische Vorarbeiten um rechtliche Ansprüche geltend machen zu können wie zb STGB §110. Das Ministerium MUSS mir die notwendigen Informationen (samt Klarnamen!) ohne jede weitere Frage oder weitere Rechtsschritte sofort aushändigen! Alles andere wäre vom Ministerium als faschistisch zu benennen, was natürlich öffentlich nach den ersten rechtskräftigen Urteilen folgen wird. Gruß Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5245/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>