Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte.

2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen.

3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen?

Für den Fall der (teilweisen) Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz.

Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2016
  • Frist
    8. März 2016
  • 0 Follower:innen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Information…
An Traun, Oberösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen [#531]
Datum
12. Januar 2016 10:13
An
Traun, Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte. 2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen? Für den Fall der (teilweisen) Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Traun, Oberösterreich
Antw: Förderungen für Parteien bzw.= 20deren Fraktionen [#531] Sehr geehrter Herr Huter! Besten Dank für Ihr Mai…
Von
Traun, Oberösterreich
Betreff
Antw: Förderungen für Parteien bzw.= 20deren Fraktionen [#531]
Datum
12. Januar 2016 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Huter! Besten Dank für Ihr Mail, es wurde an die zuständige Abteilung zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Traun, Oberösterreich
Antw: Förderungen für Parteien bzw.= 20deren Fraktionen [#531] Sehr geehrter Herr Huter! Besten Dank für Ihr Mai…
Von
Traun, Oberösterreich
Betreff
Antw: Förderungen für Parteien bzw.= 20deren Fraktionen [#531]
Datum
12. Januar 2016 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Huter! Besten Dank für Ihr Mail, es wurde an die zuständige Abteilung zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe im Jänner Auskunft zu ausbezahlten Förderungen an Parteien und deren Fra…
An Traun, Oberösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen [#531]
Datum
20. März 2016 08:36
An
Traun, Oberösterreich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe im Jänner Auskunft zu ausbezahlten Förderungen an Parteien und deren Fraktionen beantragt. Die gesetzliche Antwortfrist ist vor zwei Wochen verstrichen, ich habe jedoch keine Antwort erhalten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Falls die von mir beantragte Auskunft nicht gewährt wird, beantrage ich hiermit einen entsprechenden Bescheid. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Traun, Oberösterreich
Antw: AW: Förderungen für Parteien= 20bzw. deren Fraktionen [#531] Sehr geehrter Herr Huter! Besten Dank für Ihr…
Von
Traun, Oberösterreich
Betreff
Antw: AW: Förderungen für Parteien= 20bzw. deren Fraktionen [#531]
Datum
21. März 2016 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Huter! Besten Dank für Ihr Mail, es wurde an die Ratskanzlei zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Traun, Oberösterreich
Antw: Förderungen für Parteien bzw.= 20deren Fraktionen [#531] Sehr geehrter Herr Huter, wir möchten Ihnen mitte…
Von
Traun, Oberösterreich
Betreff
Antw: Förderungen für Parteien bzw.= 20deren Fraktionen [#531]
Datum
4. April 2016 14:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Huter, wir möchten Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage in Bearbeitung ist. Wir ersuchen noch um etwas Geduld bis zur Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
Traun, Oberösterreich
Ihr Auskunftsbegehren vom 12.01.2016, gerichtet an die Stadtgemeinde Traun Sehr geehrter Herr Huter, im Auftrag…
Von
Traun, Oberösterreich
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren vom 12.01.2016, gerichtet an die Stadtgemeinde Traun
Datum
28. April 2016 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter, im Auftrag von Herrn Stadtamtsdirektor Ing. Mag. Karl Gillesberger, übermittle ich Ihnen nachstehende Antwort. Aufgrund Ihres Auskunftsbegehrens vom 12.01.2016 iV mit den ha. Zwischenerledigungen teilen wir Ihnen Folgendes mit (die Absätze entsprechen der Nummerierung der Fragen): 1. Es wird bei dieser Frage unterstellt, dass es sich hier um die Bezüge der Organe von Gemeinden handelt. Die gesetzliche Grundlage für die Bezüge der Organe der Stadt Traun (alle Parteien und deren Mitglieder) bilden unter anderem die OÖ. Gemeindeordnung 1990 idgF. (§ 34 leg.cit.), das Oö. Bürgermeisterbezügegesetz 1992, LGBl. Nr. 89/1992; die Oö. Bezügerechtsnovelle 2003, LGBl. Nr. 102/2003, das Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998, LGBl. Nr. 9/1998 sowie die Verordnung über den Ersatz des Verdienstentganges für Gemeindeorgane, LGBl. Nr. 54/1998). Nachfolgend findet sich dazu eine Aufstellung der Bezüge der Organe der Stadt Traun aus den vergangenen 10 Jahren, welche gemäß der oa. gesetzlichen Grundlagen verrechnet wurden: Jahr Bezüge der gewählten Organe (lt. Kostenrechnung: Kostenstelle 000001, KA 721) 2005 € 265,757,11 2006 € 356.183,65 2007 € 372.158,21 2008 € 411.990,74 2009 € 408.800,89 2010 € 419.118,58 2011 € 380.011,72 2012 € 395.197,67 2013 € 396.765,37 2014 € 406.594,78 2015 € 423.231,53 2. Weitere Förderungen bestehen in Form der Zurverfügungstellung von Fraktionsräumlichkeiten samt Einrichtung und Kommunikationsleistungen (Kopierer, Telefon und Internet), Versicherung sowie Repräsentationsausgaben für die im Gemeinderat der Stadt Traun vertretenen Parteien. Diese Leistungen bestanden auch in den letzten fünf Jahren. 3. Für die Vergabe von Mitteln hinsichtlich Schulungen bzw. Kurse für Gemeindevertreter (1/000-757, RA 2015 Euro 55.694,27; RA 2014 Euro 54.893,51; RA 2013 Euro 53.579,45; RA 2012 Euro 56.351,80; RA 2011 Euro 55.904,89; RA 2010 Euro 54.138,79) ist die Bezirkshauptmannschaft (BH) Linz Land zuständig. Im Rahmen der Abwicklung der Ertragsanteile behält die Behörde die entsprechenden Mittel im Abzugswege ein. Die genaue Berechnung der Anteile für die jeweiligen Fraktionen im Bezirk obliegt ebenfalls der BH Linz-Land. Die Kosten für die Teilnahme der politischen Entscheidungsträger am Österreichischen Städtetag werden von der Stadt Traun getragen (1/000-560 RA 2015 Euro 2.680,64 bzw. 1/000-590 RA 2015 Euro 2.311,00). 4. Es gibt keine Förderungen für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien der Parteien! 5. Es sind keine Änderungen im Jahr 2016 geplant. In der Beantwortung wurden, mit Ausnahme der Frage/Absatz 1, keine Ausgaben aufgrund gesetzlicher Grundlagen (zB Pensionskassen) berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen