Gratisspinde an Bundesschulen in Tirol

Anfrage an: Landesregierung Tirol
Verwendetes Gesetz: Tiroler Auskunftspflichtsgesetz

Die „Tiroler Tageszeitung“ titelte plakativ „Aus für kostenpflichtige Spinde an Tirols Schulen“, es wird daher um folg. Auskünfte gebeten:

1.) Ab WANN muss jeder, in Tirol eine Bundesschule besuchenden Person, unentgeltlich ein versperrbarer Spind zur Verfügung gestellt werden?
2.) Welche Disziplinarmaßnahmen wird die Missachtung dieser Gratisspind-Pflicht (zB wegen fehlender finanzieller Mittel) nach sich ziehen?
3.) Welche Größe (Breite x Höhe x Tiefe) muss dieser Gratisspind dann haben, mit wie vielen Kleiderhaken muss er ausgestattet und wie versperrbar sein?
4.) Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird diese Gratisspind-Pflicht dann expressis verbis basieren, wo und wie ist diese dann vom „einfachen Volk“ einsehbar?
___
* http://www.tt.com/politik/innenpolitik/…

Ergebnis der Anfrage

Haben Sie die Informationen, die Sie erfragt haben, erhalten?

Ja, aber auch* hier erst NACH DIREKTER Kontaktaufnahme mit dem LSR!

Was haben Sie erfahren?

1.) Dass KEINE GESETZLICHE Grundlage existiert, wonach Schulen Spinde zur Verfügung stellen müssen!
2.) Dass es sich bei dem hier** nachzulesenden Bericht, wonach Schulen SPINDE UNENTGELTLICH BEREITSTELLEN MÜSSEN, nur um eine – dadurch*** AMTLICH-MINISTERIELL (!) initiierte – APA-Falschmeldung handelt!

* https://fragdenstaat.at/anfrage/gratiss…
** http://science.apa.at/site/bildung/deta…
*** https://workupload.com/start/gpVPUNG

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2016
  • Frist
    18. November 2016
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgen…
An Landesregierung Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gratisspinde an Bundesschulen in Tirol [#644]
Datum
23. September 2016 12:21
An
Landesregierung Tirol
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Die „Tiroler Tageszeitung“ titelte plakativ „Aus für kostenpflichtige Spinde an Tirols Schulen“, es wird daher um folg. Auskünfte gebeten: 1.) Ab WANN muss jeder, in Tirol eine Bundesschule besuchenden Person, unentgeltlich ein versperrbarer Spind zur Verfügung gestellt werden? 2.) Welche Disziplinarmaßnahmen wird die Missachtung dieser Gratisspind-Pflicht (zB wegen fehlender finanzieller Mittel) nach sich ziehen? 3.) Welche Größe (Breite x Höhe x Tiefe) muss dieser Gratisspind dann haben, mit wie vielen Kleiderhaken muss er ausgestattet und wie versperrbar sein? 4.) Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird diese Gratisspind-Pflicht dann expressis verbis basieren, wo und wie ist diese dann vom „einfachen Volk“ einsehbar? ___ * http://www.tt.com/politik/innenpolitik/12038048-91/aus-f%C3%BCr-kostenpflichtige-spinde.csp
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Tiroler Auskunftspflichtgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Tirol
Dies ist eine automatisch erstellte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregieru…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: Gratisspinde an Bundesschulen in Tirol [#644]
Datum
23. September 2016 12:22
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine automatisch erstellte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregierung. Ihr E-Mail ist im Postfach des Amtes der Tiroler Landesregierung eingelangt und wird sofern erforderlich an die zuständige Stelle weitergeleitet. Für eine gesicherte (verschlüsselte) Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare<http://www.tirol.gv.at/formulare>. Weitere Informationen zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen<http://www.tirol.gv.at/einbringen>. Amt der Tiroler Landesregierung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel: +43 512 508 Fax: +43 512 508 741990 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> https://www.tirol.gv.at
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sehr geehrte███████████████! Zu Ihrer Anfrage betreffend Gratisspinde an Bundesschulen in Tirol erlaubt sich der …
Von
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage betreffend Gratisspinde an Bundesschulen in Tirol
Datum
13. Oktober 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte███████████████! Zu Ihrer Anfrage betreffend Gratisspinde an Bundesschulen in Tirol erlaubt sich der Landesschulrat für Tirol folgende Auskunft zu geben: ad 1.) Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, wonach Schülerinnen und Schülern an Bundesschulen versperrbare Spinde zur Verfügung zu stellen sind. Zur Sicherstellung des Unterrichtsbetriebes sind lediglich Aufbewahrungsmöglichkeiten beizustellen. ad 2.) Da es keine Verpflichtung der Schulen gibt, Spinde zur Verfügung zu stellen, kann ein Nichtaufstellen auch keine Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. ad 3.) siehe Antwort 1.) ad 4.) Es existiert, wie angesprochen, keine gesetzliche Grundlage, wonach Schulen Spinde zur Verfügung stellen müssen. Mit freundlichen Grüßen