Weiterführende Anfrage zu parl. Anfr. des Abg Höbart
Der Nationalratsabgeordnete Christian Höbart hat am 05.10.2016 eine Anfrage bzgl. einer Gefährlichen Drohung eingebracht, die unter B6/16750/2016 protokolliert worden sein soll und - laut Anfragebeantwortung - von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden sein soll, weil sie als (lt. Anfragebeantwortung 10431/J-NR/2016) um eine "den Tatbestand der gefährlichen Drohung objektiv nicht erfüllende situations- und milieubedingte Unmutsäußerung qualifiziert" wurde.
Weder in der Anfrage des abgeordneten Höbart, noch in der Beantwortung durch den Minister finden sich die verwendeten Worte wieder. Darum ersuche ich höflichst, mir Auskunft darüber zu geben, was der Angezeigte zum Opfer gesagt hat, dass dieses in Furcht und Unruhe versetzt hat aber von der Justiz als Unmutsäußerung empfunden wird. Ich bitte um den genauen Wortlaut der Äußerung.
Anfrage abgelehnt
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Datum7. Dezember 2016
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1. Februar 2017
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