PVA - Abwicklung eines Antrages auf Invaliditätspension

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie komme ich zu einem „internen Dokument“ über die Absprache in der Pensionsversicherungsanstalt mit dem dortigen medizinischen Oberbegutachter, zur Beurteilung aller Gutachten die im Rahmen einer Beantragung zur Invaliditätspension von der Pensionsversicherungsanstalt erhoben wurden. (Diese PVA-interne Absprache bildet die Grundlage für die Erstellung eines negativen Bescheides. Auf mehrfache Anfrage hin, verweigert die PVA-Vorarlberg die Ausfolgung dieses essentiellen Dokumentes aus dem auch hervorgehen kann, ob überhaupt eine Absprache mit einem internen „chefärztlichen Dienst“ stattgefunden hat. Der Bearbeitungsspiegel weist darauf hin, dass keine Absprache mit einem Mediziner stattgefunden hat.)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Oktober 2017
  • Frist
    16. Dezember 2017
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
PVA - Abwicklung eines Antrages auf Invaliditätspension [#853]
Datum
21. Oktober 2017 11:01
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie komme ich zu einem „internen Dokument“ über die Absprache in der Pensionsversicherungsanstalt mit dem dortigen medizinischen Oberbegutachter, zur Beurteilung aller Gutachten die im Rahmen einer Beantragung zur Invaliditätspension von der Pensionsversicherungsanstalt erhoben wurden. (Diese PVA-interne Absprache bildet die Grundlage für die Erstellung eines negativen Bescheides. Auf mehrfache Anfrage hin, verweigert die PVA-Vorarlberg die Ausfolgung dieses essentiellen Dokumentes aus dem auch hervorgehen kann, ob überhaupt eine Absprache mit einem internen „chefärztlichen Dienst“ stattgefunden hat. Der Bearbeitungsspiegel weist darauf hin, dass keine Absprache mit einem Mediziner stattgefunden hat.)
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in