PVA - Abwicklung eines Antrages auf Invaliditätspension
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Wie komme ich zu einem „internen Dokument“ über die Absprache in der Pensionsversicherungsanstalt mit dem dortigen medizinischen Oberbegutachter, zur Beurteilung aller Gutachten die im Rahmen einer Beantragung zur Invaliditätspension von der Pensionsversicherungsanstalt erhoben wurden. (Diese PVA-interne Absprache bildet die Grundlage für die Erstellung eines negativen Bescheides. Auf mehrfache Anfrage hin, verweigert die PVA-Vorarlberg die Ausfolgung dieses essentiellen Dokumentes aus dem auch hervorgehen kann, ob überhaupt eine Absprache mit einem internen „chefärztlichen Dienst“ stattgefunden hat. Der Bearbeitungsspiegel weist darauf hin, dass keine Absprache mit einem Mediziner stattgefunden hat.)
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum21. Oktober 2017
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16. Dezember 2017
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