150,- € Energiegutschein, eingelangt im Mai 2022.
                        Verwendetes Gesetz:
                        Auskunftspflichtgesetz
                    
                
                
                Im Mai 2022wurde mir ein Energiegutschein von 150,--€ zugeschickt. Am 14.5.22 ausgefüllt und postalisch retourniert. Statusabfrage am 1.10.22 : eingereicht ! E-Mail vom 18.11.22 an mich : Es konnte kein aufrechter Stromvertrag bei meinen Energieanbieter ermittelt werden.
Ich wohne mittlerweile seit 15 Jahren an dieser Adresse und beziehe auch regelmäßig Strom. (Lieferant WELS-STROM, Zählpunkt Nr. AT003, Prüf-Zahl :6160)
Wann kommt dieser Gutschein zur Auszahlung ?
Anfrage eingeschlafen
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                Datum11. Juli 2023
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                5. September 2023
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