150,- € Energiegutschein, eingelangt im Mai 2022.

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Im Mai 2022wurde mir ein Energiegutschein von 150,--€ zugeschickt. Am 14.5.22 ausgefüllt und postalisch retourniert. Statusabfrage am 1.10.22 : eingereicht ! E-Mail vom 18.11.22 an mich : Es konnte kein aufrechter Stromvertrag bei meinen Energieanbieter ermittelt werden.
Ich wohne mittlerweile seit 15 Jahren an dieser Adresse und beziehe auch regelmäßig Strom. (Lieferant WELS-STROM, Zählpunkt Nr. AT003, Prüf-Zahl :6160)

Wann kommt dieser Gutschein zur Auszahlung ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juli 2023
  • Frist
    5. September 2023
  • 0 Follower:innen
Helmut Pühringer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Helmut Pühringer
Betreff
150,- € Energiegutschein, eingelangt im Mai 2022. [#2893]
Datum
11. Juli 2023 10:01
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im Mai 2022wurde mir ein Energiegutschein von 150,--€ zugeschickt. Am 14.5.22 ausgefüllt und postalisch retourniert. Statusabfrage am 1.10.22 : eingereicht ! E-Mail vom 18.11.22 an mich : Es konnte kein aufrechter Stromvertrag bei meinen Energieanbieter ermittelt werden. Ich wohne mittlerweile seit 15 Jahren an dieser Adresse und beziehe auch regelmäßig Strom. (Lieferant WELS-STROM, Zählpunkt Nr. AT003, Prüf-Zahl :6160) Wann kommt dieser Gutschein zur Auszahlung ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Helmut Pühringer Anfragenr: 2893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2893/ Postanschrift Helmut Pühringer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helmut Pühringer
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Anfrage nach AuskunftspflichtG vom 11.07.2023 - Energiegutschein - Weiterleitung BMF Sehr geehrter Herr Pühringer,…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfrage nach AuskunftspflichtG vom 11.07.2023 - Energiegutschein - Weiterleitung BMF
Datum
13. Juli 2023 11:41
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
150-energiegutscheineingelangtimmai2.eml
5,4 KB
anfragenachauskunftspflichtgzuenergieguts.eml
14,6 KB
Sehr geehrter Herr Pühringer, Gemäß § 1 Abs. 1 AuskunftspflichtG haben die Organe über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. In gegenständlicher Causa ist nicht das BMK sondern das Bundesministerium für Finanzen die sachlich zuständige Behörde. Es darf daher mitgeteilt werden, dass Ihre Anfrage nach AuskunftspflichtG vom 11.07.2023 zu "150,- € Energiegutschein, eingelangt im Mai 2022 [#2893]" zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Finanzen weitergeleitet wurde (Anhang). Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Ihre Anfrage vom 11. Juli 2023 Sehr geehrter Herr Pühringer! Anbei übermitteln wir die Anwort auf Ihre Anfrage vo…
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-0-522-306-3-a-19-07-2023.pdf
232,8 KB
Sehr geehrter Herr Pühringer! Anbei übermitteln wir die Anwort auf Ihre Anfrage vom 11. Juli 2023 via fragdenstaat.at. Mit freundichen Grüßen,