5 Stufen Plan
Stufe 5 ist mit einem "Lockdown" für Ungeimpfte bei einer Intensivbettenauslastung von 30 Prozent verknüpft. Frage 1: wie werden bei der Intensivbettenauslastung ausländische Patienten, die in Kenntnis einer Coviderkrankung mit der Absicht zur Behandlung nach Österreich importiert werden, berücksichtigt ? Frage 2: wenn diese Personen nicht separat berücksichtigt werden, dh von der Quote nicht ausgenommen werden - wie ist es es rechtlich (Maßstab Verfassungsrecht, Gleichheitssatz, Verhältnismäßigkeitsgebot) zu beurteilen, wenn deswegen die Auslastung der Intensivbetten früher erreicht wird und über in Österreich wohnhafte, ungeimpfte Personen ein "Lockdown" verhängt wird, da die frühere Erreichung der Auslastung dann unabhängig vom Impfverhalten der in Österreich wohnhaften Bevölkerung ist. Frage 4: wie wird in diesem Fall ein rechtswidrige, willkürliche Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte durch willkürliches Verhalten , dh Steuerung eines Lockdowns anhand beliebig importierter Patienten, ausgeschlossen ? Vielen Dank im Voraus
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. Oktober 2021
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18. Dezember 2021
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