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§63 AußStrG - Zulassungsvorstellung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Über Themen wie Unterhalt kann man nicht zum OGH, ohne dass das LG seinen abgelehnten Rekurs in einer Zweitentscheidung doch für fragwürdig befindet und der Zulassungsvorstellung statt gibt.
Ich habe im RIS ganz wenige Fälle beim OGH dazu gefunden. Ich vermute, dass dies in der Masse der Verfahren gar nicht versucht wird weil Anwälte um die niedrige Erfolgswahrscheinlichkeit wissen bzw so doch diese von den Landesgerichten abgelehnt werden.
Auf der Seite des Parlaments findet sich dazu keine Information, es dürfte also noch keine parlamentarische Anfrage dazu gegeben haben.
Jeweils soweit aus der Verfahrensautomation Justiz bzw dem Data-Warehouse einfach abfragbar bitte:
Wie viele Zulassungsvorstellungen §63 AußStrG pro Jahr pro Landesgericht pro Themenbereich (zB Pu) gab es seit 2013 - damals war die letzte mittelgroße Reform des Familienrechtes.
Und von denen jeweils die 2 Möglichkeiten:
1) Zulassungsvorstellung zum Revisionsrekurs durch LG abgelehnt
2) Zulassungsvorstellung zum Revisionsrekurs durch LG nicht abgelehnt.
Ebenso die Frage, ob es dazu in den letzten Jahren Entscheidungen der LGs dazu gab, die sich im RIS finden. Ich konnte keine finden. Wenn nein - wird §63 AußStrG als so unwichtig erachtet, dass dazu nichts veröffentlicht wird?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    21. Mai 2018
  • Frist
    16. Juli 2018
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
§63 AußStrG - Zulassungsvorstellung [#1572]
Datum
21. Mai 2018 16:54
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Über Themen wie Unterhalt kann man nicht zum OGH, ohne dass das LG seinen abgelehnten Rekurs in einer Zweitentscheidung doch für fragwürdig befindet und der Zulassungsvorstellung statt gibt. Ich habe im RIS ganz wenige Fälle beim OGH dazu gefunden. Ich vermute, dass dies in der Masse der Verfahren gar nicht versucht wird weil Anwälte um die niedrige Erfolgswahrscheinlichkeit wissen bzw so doch diese von den Landesgerichten abgelehnt werden. Auf der Seite des Parlaments findet sich dazu keine Information, es dürfte also noch keine parlamentarische Anfrage dazu gegeben haben. Jeweils soweit aus der Verfahrensautomation Justiz bzw dem Data-Warehouse einfach abfragbar bitte: Wie viele Zulassungsvorstellungen §63 AußStrG pro Jahr pro Landesgericht pro Themenbereich (zB Pu) gab es seit 2013 - damals war die letzte mittelgroße Reform des Familienrechtes. Und von denen jeweils die 2 Möglichkeiten: 1) Zulassungsvorstellung zum Revisionsrekurs durch LG abgelehnt 2) Zulassungsvorstellung zum Revisionsrekurs durch LG nicht abgelehnt. Ebenso die Frage, ob es dazu in den letzten Jahren Entscheidungen der LGs dazu gab, die sich im RIS finden. Ich konnte keine finden. Wenn nein - wird §63 AußStrG als so unwichtig erachtet, dass dazu nichts veröffentlicht wird?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
BMVRDJ-Pr6116/0012-III 1/2018 - Ihre Anfrage vom 22. Mai 2018 – „§ 63 AußStrG - Zulassungsvorstellung [#1572]“ – F…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
BMVRDJ-Pr6116/0012-III 1/2018 - Ihre Anfrage vom 22. Mai 2018 – „§ 63 AußStrG - Zulassungsvorstellung [#1572]“ – Frag den Staat
Datum
29. Juni 2018 11:52
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Erl_-_Antwort_an_Einschreiter_BMVRDJ-Pr6116_0012-III_1_2018_29.06.2018_Clemens_Kopfer.pdf
296,3 KB
Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz übermittelt das/die angeschlossene(n) Dokument(e) Es wird ersucht, allfällige Rückmeldungen an das Abteilungspostfach <<E-Mail-Adresse>> zu richten. (See attached file: Erl_-_Antwort_an_Einschreiter_BMVRDJ-Pr6116_0012-III_1_2018_29.06.2018_Clemens_Kopfer.pdf)
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.