Abgeltung der Erfassung von Impfnebenwirkungen oder Impfschäden, Covid-Impfung
Soweit allgemein bekannt ist, erhalten Ärzte für die Aufwendungen bei der Verabreichung einer Covid-Schutzimpfung finanzielle Abgeltung, jedoch nicht für die vor allem zeitlichen Aufwendungen, die beim Erfassen und Melden von Impfschäden oder Impfnebenwirkungen der gleichen Impfung entstehen. Ebenso sehen die einschlägigen Vorschriften keine Konsequenzen einer Nichterfassung von Impfschäden/Impfnebenwirkungen vor, womit die Gefahr einer Untererfassung und somit nicht sachlich richtig dargestellten Zahl von derartigen Schäden und somit auch eine Verfälschung der vorgeblichen "Sicherheit" der Impfung droht bzw. nach mehr als 1 Jahr Impfkampagne bereits eingetreten ist. Frage: Welche Maßnahmen sind vom BM in Planung bzw. Umsetzung, um eine sachlich richtige Darstellung von etwaigen Impffolgen zu garantieren ?
Anfrage erfolgreich
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Datum21. Juli 2022
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15. September 2022
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