Abholzung Gablitzbach

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

In der Woche vom 23.03.2026 bis 29.03.2026 wurden entlang des Gablitzbachs im Bereich der Süßfeldstraße umfangreiche Schlägerungs- bzw. Gehölzschnittarbeiten durchgeführt.

1. Welche Behörde oder Institution war Auftraggeber dieser Arbeiten und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Beauftragung?

2. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für diese Maßnahme und aus welchen Mitteln (z. B. Gemeindebudget, Landesförderungen) werden diese finanziert?

3. Welche naturschutzrechtlichen Gutachten oder Prüfungen liegen diesen Arbeiten zugrunde, und von welcher Stelle wurde die Maßnahme (insbesondere im Hinblick auf den Status des Wienerwalds) bewilligt?

4. Welches Unternehmen oder welche Dienststelle hat die Arbeiten durchgeführt?

5. Gibt es behördliche Richtlinien zur Anrainerinformation bei derartigen Eingriffen, und auf Basis welcher Entscheidungsgrundlage oder Aktenvermerke wurde in diesem Fall von einer Vorabinformation der Anwohner abgesehen?

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    29. März 2026
  • Frist
    26. April 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr [geschwärzt], hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender In…
An Purkersdorf, Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Abholzung [geschwärzt] [#4621]
Datum
29. März 2026 17:20
An
Purkersdorf, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr [geschwärzt], hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: In der Woche vom 23.03.2026 bis 29.03.2026 wurden entlang des [geschwärzt] im Bereich der [geschwärzt] umfangreiche Schlägerungs- bzw. Gehölzschnittarbeiten durchgeführt. 1. Welche Behörde oder Institution war Auftraggeber dieser Arbeiten und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Beauftragung? 2. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für diese Maßnahme und aus welchen Mitteln (z. B. Gemeindebudget, Landesförderungen) werden diese finanziert? 3. Welche naturschutzrechtlichen Gutachten oder Prüfungen liegen diesen Arbeiten zugrunde, und von welcher Stelle wurde die Maßnahme (insbesondere im Hinblick auf den Status des Wienerwalds) bewilligt? 4. Welches Unternehmen oder welche Dienststelle hat die Arbeiten durchgeführt? 5. Gibt es behördliche Richtlinien zur Anrainerinformation bei derartigen Eingriffen, und auf Basis welcher Entscheidungsgrundlage oder Aktenvermerke wurde in diesem Fall von einer Vorabinformation der Anwohner abgesehen? Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 4621 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Purkersdorf, Niederösterreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Die Stadtgemeinde Purkersdorf bestätigt den Eingang ihrer Anfrage vom Sonntag, 29.03…
Von
Purkersdorf, Niederösterreich
Betreff
AW: Abholzung Gablitzbach [#4621] - Bestätigung des Eingangs
Datum
7. April 2026 11:45
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Die Stadtgemeinde Purkersdorf bestätigt den Eingang ihrer Anfrage vom Sonntag, 29.03.2026, mit Montag, den 30.03.2026 (Wiederbeginn der nächsten Amtsstunden § 13/5 AVG 1991). Mit freundlichen Grüßen
Purkersdorf, Niederösterreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer IFG-Anfrage vom 29.03.2026 finden Sie nachstehend die Antworten zu den gewü…
Von
Purkersdorf, Niederösterreich
Betreff
WG: AW: Antwort: AW: Abholzung Gablitzbach [#4621]
Datum
27. April 2026 14:11
Status
image001.png
9,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer IFG-Anfrage vom 29.03.2026 finden Sie nachstehend die Antworten zu den gewünschten Informationen . Die Antworten sind unter Ihren Fragen eingefügt: 1. Welche Behörde oder Institution war Auftraggeber dieser Arbeiten und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Beauftragung? Auftraggeber sind die Gemeinden Purkersdorf und Gablitz, welche für die Durchführung sich dem Amt der NÖ Landesregierung, Abt. WA3 bedienen, nähere Informationen dazu bitte bei der WA3, unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> einholen. 2. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für diese Maßnahme und aus welchen Mitteln (z. B. Gemeindebudget, Landesförderungen) werden diese finanziert? Die von Ihnen angefragte Maßnahme wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.11.2025 behandelt. Die abschließenden Kosten für diese Arbeiten stehen noch nicht fest. Die entsprechenden Beschlüsse und weiterführenden Informationen sind im Gemeinderatsprotokoll der Sitzung vom 25.11.2025 dokumentiert und öffentlich abrufbar unter: https://www.purkersdorf.at/Stadtgemeind… 3. Welche naturschutzrechtlichen Gutachten oder Prüfungen liegen diesen Arbeiten zugrunde, und von welcher Stelle wurde die Maßnahme (insbesondere im Hinblick auf den Status des Wienerwalds) bewilligt? Die Behörde, die diese Erwägungen getroffen hat, ist die BH St. Pölten - gerne können Sie sich an diese wenden - Fachgebiet Anlagenrecht/Ost - E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . 4. Welches Unternehmen oder welche Dienststelle hat die Arbeiten durchgeführt? Die Arbeiten wurden bzw. werden durch die WA3 durchgeführt - welche sich jedoch anderer Unternehmen bedienen kann - bitte richten Sie Ihre Anfrage an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . 5. Gibt es behördliche Richtlinien zur Anrainerinformation bei derartigen Eingriffen, und auf Basis welcher Entscheidungsgrundlage oder Aktenvermerke wurde in diesem Fall von einer Vorabinformation der Anwohner abgesehen? Da es sich um wasserrechtliche Maßnahmen handelt wenden Sie sich bitte an die BH St. Pölten – Kontakt, siehe oben unter 3. Mit freundlichen Grüßen