Allgemeine Vorgaben zur Besetzung von Planstellen, Höherverwendung und Einstufung von Vertragsbediensteten im Bundesdienst
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
ich ersuche auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes um Auskunft zu den nachstehenden allgemeinen, bundesweit geltenden Regelungen und Vorgaben im Bundesdienst:
1. Qualifikationserfordernisse zur Besetzung von Planstellen
Gibt es im Bundesdienst gesetzliche, verordnungsrechtliche oder sonstige allgemein verbindliche Regelungen (z. B. Gesetze, Verordnungen, Erlässe, Richtlinien), aus denen sich ergibt, welche formalen Qualifikationserfordernisse (z. B. Reifeprüfung, Studium, sonstige Ausbildungsnachweise) für die Besetzung von Planstellen der jeweiligen Verwendungsgruppen bzw. Funktionsgruppen vorgesehen sind?
Insbesondere ersuche ich um Bekanntgabe,
• welche formalen Erfordernisse für die Verwendungsgruppen V1/A1 bis V4/A4 vorgesehen sind und
• ob diese Erfordernisse unmittelbar gesetzlich normiert oder lediglich verwaltungsintern festgelegt sind.
2. Richtlinien zur Höherverwendung auf unbefristete Planstellen
Gibt es bundesweit geltende Richtlinien, Policies, Erlässe oder Rundschreiben, wonach eine vorübergehende oder dauernde Höherverwendung von Vertragsbediensteten auf eine vakante unbefristete Planstelle generell ausgeschlossen ist?
Falls ja, ersuche ich um:
• Bezeichnung dieser Vorgaben,
• Angabe ihres rechtlichen Charakters (z. B. Erlass, interne Richtlinie, Policy) sowie
• eine inhaltliche Zusammenfassung, insbesondere hinsichtlich Reichweite und Ausnahmen.
3. Einstufung bei dauerhafter höherwertiger Verwendung
Wie ist im Bundesdienst die Einstufung von Vertragsbediensteten generell zu beurteilen,
• wenn diese dauerhaft Tätigkeiten einer höheren Verwendungsgruppe ausüben,
• die formalen Qualifikationserfordernisse dieser höheren Verwendungsgruppe jedoch nicht vorliegen?
Insbesondere ersuche ich um Auskunft,
• ob in solchen Fällen die tatsächliche Verwendung oder
• die formale Qualifikation ausschlaggebend für die Einstufung ist,
• und ob es hierzu bundesweit einheitliche Vorgaben oder Auslegungen gibt.
Ich ersuche um Übermittlung der erbetenen Informationen in elektronischer Form
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum3. Dezember 2025
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31. Dezember 2025
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