Allgemeine Vorgaben zur Besetzung von Planstellen, Höherverwendung und Einstufung von Vertragsbediensteten im Bundesdienst

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

ich ersuche auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes um Auskunft zu den nachstehenden allgemeinen, bundesweit geltenden Regelungen und Vorgaben im Bundesdienst:

1. Qualifikationserfordernisse zur Besetzung von Planstellen

Gibt es im Bundesdienst gesetzliche, verordnungsrechtliche oder sonstige allgemein verbindliche Regelungen (z. B. Gesetze, Verordnungen, Erlässe, Richtlinien), aus denen sich ergibt, welche formalen Qualifikationserfordernisse (z. B. Reifeprüfung, Studium, sonstige Ausbildungsnachweise) für die Besetzung von Planstellen der jeweiligen Verwendungsgruppen bzw. Funktionsgruppen vorgesehen sind?

Insbesondere ersuche ich um Bekanntgabe,
• welche formalen Erfordernisse für die Verwendungsgruppen V1/A1 bis V4/A4 vorgesehen sind und
• ob diese Erfordernisse unmittelbar gesetzlich normiert oder lediglich verwaltungsintern festgelegt sind.

2. Richtlinien zur Höherverwendung auf unbefristete Planstellen

Gibt es bundesweit geltende Richtlinien, Policies, Erlässe oder Rundschreiben, wonach eine vorübergehende oder dauernde Höherverwendung von Vertragsbediensteten auf eine vakante unbefristete Planstelle generell ausgeschlossen ist?

Falls ja, ersuche ich um:
• Bezeichnung dieser Vorgaben,
• Angabe ihres rechtlichen Charakters (z. B. Erlass, interne Richtlinie, Policy) sowie
• eine inhaltliche Zusammenfassung, insbesondere hinsichtlich Reichweite und Ausnahmen.

3. Einstufung bei dauerhafter höherwertiger Verwendung

Wie ist im Bundesdienst die Einstufung von Vertragsbediensteten generell zu beurteilen,
• wenn diese dauerhaft Tätigkeiten einer höheren Verwendungsgruppe ausüben,
• die formalen Qualifikationserfordernisse dieser höheren Verwendungsgruppe jedoch nicht vorliegen?

Insbesondere ersuche ich um Auskunft,
• ob in solchen Fällen die tatsächliche Verwendung oder
• die formale Qualifikation ausschlaggebend für die Einstufung ist,
• und ob es hierzu bundesweit einheitliche Vorgaben oder Auslegungen gibt.

Ich ersuche um Übermittlung der erbetenen Informationen in elektronischer Form

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    3. Dezember 2025
  • Frist
    31. Dezember 2025
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Allgemeine Vorgaben zur Besetzung von Planstellen, Höherverwendung und Einstufung von Vertragsbediensteten im Bundesdienst [#4150]
Datum
3. Dezember 2025 09:23
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: ich ersuche auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes um Auskunft zu den nachstehenden allgemeinen, bundesweit geltenden Regelungen und Vorgaben im Bundesdienst: 1. Qualifikationserfordernisse zur Besetzung von Planstellen Gibt es im Bundesdienst gesetzliche, verordnungsrechtliche oder sonstige allgemein verbindliche Regelungen (z. B. Gesetze, Verordnungen, Erlässe, Richtlinien), aus denen sich ergibt, welche formalen Qualifikationserfordernisse (z. B. Reifeprüfung, Studium, sonstige Ausbildungsnachweise) für die Besetzung von Planstellen der jeweiligen Verwendungsgruppen bzw. Funktionsgruppen vorgesehen sind? Insbesondere ersuche ich um Bekanntgabe, • welche formalen Erfordernisse für die Verwendungsgruppen V1/A1 bis V4/A4 vorgesehen sind und • ob diese Erfordernisse unmittelbar gesetzlich normiert oder lediglich verwaltungsintern festgelegt sind. 2. Richtlinien zur Höherverwendung auf unbefristete Planstellen Gibt es bundesweit geltende Richtlinien, Policies, Erlässe oder Rundschreiben, wonach eine vorübergehende oder dauernde Höherverwendung von Vertragsbediensteten auf eine vakante unbefristete Planstelle generell ausgeschlossen ist? Falls ja, ersuche ich um: • Bezeichnung dieser Vorgaben, • Angabe ihres rechtlichen Charakters (z. B. Erlass, interne Richtlinie, Policy) sowie • eine inhaltliche Zusammenfassung, insbesondere hinsichtlich Reichweite und Ausnahmen. 3. Einstufung bei dauerhafter höherwertiger Verwendung Wie ist im Bundesdienst die Einstufung von Vertragsbediensteten generell zu beurteilen, • wenn diese dauerhaft Tätigkeiten einer höheren Verwendungsgruppe ausüben, • die formalen Qualifikationserfordernisse dieser höheren Verwendungsgruppe jedoch nicht vorliegen? Insbesondere ersuche ich um Auskunft, • ob in solchen Fällen die tatsächliche Verwendung oder • die formale Qualifikation ausschlaggebend für die Einstufung ist, • und ob es hierzu bundesweit einheitliche Vorgaben oder Auslegungen gibt. Ich ersuche um Übermittlung der erbetenen Informationen in elektronischer Form Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 4150 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]