An- und mit Corona verstorben

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1.) Ab wann wurde in Österreich zwischen "an- und mit Corona" Verstorbenen unterschieden (a la Großbritannien), was ja zweifellos eine elementare Grundlage für die Beurteilung der Gefährlichkeit von SARS-COV 2 und in weiterer Folge für die Verhängung von Maßnahmen ist.
2.)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Juni 2022
  • Frist
    5. August 2022
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
An- und mit Corona verstorben [#2665]
Datum
10. Juni 2022 08:50
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1.) Ab wann wurde in Österreich zwischen "an- und mit Corona" Verstorbenen unterschieden (a la Großbritannien), was ja zweifellos eine elementare Grundlage für die Beurteilung der Gefährlichkeit von SARS-COV 2 und in weiterer Folge für die Verhängung von Maßnahmen ist. 2.)
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2665/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in