An- und mit Corona verstorben
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
1.) Ab wann wurde in Österreich zwischen "an- und mit Corona" Verstorbenen unterschieden (a la Großbritannien), was ja zweifellos eine elementare Grundlage für die Beurteilung der Gefährlichkeit von SARS-COV 2 und in weiterer Folge für die Verhängung von Maßnahmen ist.
2.)
Warte auf Antwort
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Datum10. Juni 2022
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5. August 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- An- und mit Corona verstorben [#2665]
- Datum
- 10. Juni 2022 08:50
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1.) Ab wann wurde in Österreich zwischen "an- und mit Corona" Verstorbenen unterschieden (a la Großbritannien), was ja zweifellos eine elementare Grundlage für die Beurteilung der Gefährlichkeit von SARS-COV 2 und in weiterer Folge für die Verhängung von Maßnahmen ist.
2.)
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 2665
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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Mit freundlichen Grüßen
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