Anbindehaltung von Rindern, Weiterleitung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie viele Prozent aller Rinder in Österreich leben in Anbindehaltung?
Und wie viele leben noch in dauerender Anbindehaltung? Wie sieht es bei
BIO aus, wie viele BIO-Rinder sind noch angekettet? Und wie sind die
Werte auf die Bundesländer verteilt?

Das BMNT hat mir bereits geantwortet, dass ihr Ministerium für diese Materie zuständig sei. Deshalb richte ich diese Anfrage nun an das BMASGK.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Oktober 2019
  • Frist
    26. November 2019
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anbindehaltung von Rindern, Weiterleitung [#1810]
Datum
1. Oktober 2019 18:22
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viele Prozent aller Rinder in Österreich leben in Anbindehaltung? Und wie viele leben noch in dauerender Anbindehaltung? Wie sieht es bei BIO aus, wie viele BIO-Rinder sind noch angekettet? Und wie sind die Werte auf die Bundesländer verteilt? Das BMNT hat mir bereits geantwortet, dass ihr Ministerium für diese Materie zuständig sei. Deshalb richte ich diese Anfrage nun an das BMASGK.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumente…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
DSGVO-Datenschutzgrundverordnung; Anbindehaltung von Rindern, Weiterleitung ... [20191002-074920920/20191002-112048099]
Datum
2. Oktober 2019 11:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) eingelangt. Die Beantwortung Ihres Anliegens ergeht gesondert. Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Daher möchten wir Ihnen vorab die wichtigsten Informationen zur gegenständlichen Datenverarbeitung zukommen lassen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Service für Bürgerinnen und Bürger des BMASGK erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG) sowie des Auskunftspflichtgesetzes zum Zweck der Informationstätigkeit einschließlich automatisationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente in diesen Angelegenheiten. Wir weisen Sie darauf hin, dass Dokumente bzw. Daten, die im Rahmen der Tätigkeit des Service für Bürgerinnen und Bürger des BMASGK verarbeitet werden, gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen unterliegen. Ihre Daten werden daher für den Zeitraum von zehn Jahren ab dem letzten Bearbeitungsvorgang bei uns gespeichert. Sie können ohne Rechtsnachteil frei entscheiden, ob Sie an der Datenerhebung mitwirken; eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten besteht nicht. Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer gespeicherten Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes (DSG) haben. Rechtlich verpflichtende Aufbewahrungsfristen und Verwendungszwecke werden dadurch nicht berührt. Sie haben ferner ein Beschwerderecht betreffend der vorliegenden Datenverarbeitung. Dieses können Sie bei der Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde; www.dsb.gv.at) ausüben. Datenschutzbeauftragter des BMASGK ist Mag. Florian Reininger, Stubenring 1, 1010 Wien; <<E-Mail-Adresse>> Die gesamte Verordnung finden Sie im Webangebot der Europäischen Union unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE