Anfrage Ankauf Liegenschaften des ehemaligen KZ Gusen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Vor gut einer Woche hat die Regierung beschlossen, in Verhandlungen mit den Grundeigentümern einiger Liegenschaften des ehemaligen KZ Gusen einzutreten. Konkret geht es laut Machbarkeitsstudie unter anderem um Appellplatz, Steinbrecher, Jourhaus und die ehemaligen Baracken. Geführt werden die Verhandlungen vom Innenministerium, auf der Basis eines Verkehrswertgutachtens. Wieviele Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Mai 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage Ankauf Liegenschaften des ehemaligen KZ Gusen [#1958]
Datum
14. Mai 2020 14:40
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Vor gut einer Woche hat die Regierung beschlossen, in Verhandlungen mit den Grundeigentümern einiger Liegenschaften des ehemaligen KZ Gusen einzutreten. Konkret geht es laut Machbarkeitsstudie unter anderem um Appellplatz, Steinbrecher, Jourhaus und die ehemaligen Baracken. Geführt werden die Verhandlungen vom Innenministerium, auf der Basis eines Verkehrswertgutachtens. Wieviele Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 15.5.2020 via das Internetportal fragdenstaat.at betr…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Anfrage Ankauf Liegenschaften des ehemaligen KZ Gusen [#1958]
Datum
9. Juli 2020 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 15.5.2020 via das Internetportal fragdenstaat.at betreffend das Ersuchen um Auskunft, wie viele Ressourcen hinsichtlich des Ankaufs von Liegenschaften des ehemaligen KZ Gusen zur Verfügung stehen, darf Ihnen mitgeteilt werden, dass aufgrund des derzeit geltenden Bundesministeriengesetzes (BMG), Anlage zu § 2 Teil 2 Abschnitt F Z 13 die Besorgung der Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften des Bundes, einschließlich der von Bundeseinrichtungen genutzten Liegenschaften, grundsätzlich dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zugewiesen ist. Es wird daher auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verwiesen. Mit freundlichen Grüßen