Anfrage Ankauf Liegenschaften des ehemaligen KZ Gusen
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Vor gut einer Woche hat die Regierung beschlossen, in Verhandlungen mit den Grundeigentümern einiger Liegenschaften des ehemaligen KZ Gusen einzutreten. Konkret geht es laut Machbarkeitsstudie unter anderem um Appellplatz, Steinbrecher, Jourhaus und die ehemaligen Baracken. Geführt werden die Verhandlungen vom Innenministerium, auf der Basis eines Verkehrswertgutachtens. Wieviele Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung?
Anfrage abgelehnt
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Datum14. Mai 2020
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10. Juli 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An
Bundesministerium für Inneres
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Anfrage Ankauf Liegenschaften des ehemaligen KZ Gusen [#1958]
- Datum
- 14. Mai 2020 14:40
- An
- Bundesministerium für Inneres
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Vor gut einer Woche hat die Regierung beschlossen, in Verhandlungen mit den Grundeigentümern einiger Liegenschaften des ehemaligen KZ Gusen einzutreten. Konkret geht es laut Machbarkeitsstudie unter anderem um Appellplatz, Steinbrecher, Jourhaus und die ehemaligen Baracken. Geführt werden die Verhandlungen vom Innenministerium, auf der Basis eines Verkehrswertgutachtens. Wieviele Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
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Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
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Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in
Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 15.5.2020 via das Internetportal fragdenstaat.at betr…
- Von
- Bundesministerium für Inneres
- Betreff
- Anfrage Ankauf Liegenschaften des ehemaligen KZ Gusen [#1958]
- Datum
- 9. Juli 2020 13:49
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in
Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 15.5.2020 via das Internetportal fragdenstaat.at betreffend das Ersuchen um Auskunft, wie viele Ressourcen hinsichtlich des Ankaufs von Liegenschaften des ehemaligen KZ Gusen zur Verfügung stehen, darf Ihnen mitgeteilt werden, dass aufgrund des derzeit geltenden Bundesministeriengesetzes (BMG), Anlage zu § 2 Teil 2 Abschnitt F Z 13 die Besorgung der Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften des Bundes, einschließlich der von Bundeseinrichtungen genutzten Liegenschaften, grundsätzlich dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zugewiesen ist.
Es wird daher auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
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