Anfrage betr. Grundstücksumwidmungen im Flächenwidmungsgebiet in Hohenweiler / Vorarlberg
In der Gemeinde Hohenweiler wurden (laut Wegkataster Agrarbezirksbehörde 21.10.1999 / II-412-1010 sowie Geländeübersicht KG 91101 Hohenweiler und Vorarlbergatlas) die GrdstksNrn 1144/3 sowie 1144/4 in Bauland umgewidmet, obwohl diese sich im Flächenwidmungsgebiet befinden und obwohl dazu keine Zufahrtsgenehmigung bestand.
Ich ersuche Sie deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
1.) (Wann) wurden die GrdstksNrn 1144/3 sowie 1144/4 sowie 1144/2 in Bauland umgewidmet?
2.) Welche Gemeindeausschüsse und Landesbehörden waren damals für den Umwidmungsantrag zuständig?
3.) Aus welchen stimmberechtigten Vertretern setzten sich damals insbes. fgd. Ausschüsse zusammen: Raumplanungs- / Bau- / Raumordnungsausschuss / Gemeinderat.
4.) Ich ersuche um Vorlage aller relevanten Protokolle.
5.) Wie beurteilen Sie die von mir nachgewiesenen personellen "Unvereinbarkeiten" von Beamten der Agrarbezirksbehörde, die glzt. Nutznießer es Jagdrechts in dem Gebiet einerseits und exekutierende Organe bezügl. Erteilung von Bewilligungen (u.a. Zufahrtsrechte zu einer Mülldeponie) sind?
6). Warum erfolgte durch die Agrarbezirksbehörde keine Endabnahme der Mülldeponie (Befüllmenge, -Art)?
Information nicht vorhanden
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Datum10. Januar 2016
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6. März 2016
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