Anfrage betreffend Bodenmarkierungen (Gelbe Punkte) in der Abstimmungsstraße in Villach

Anfrage an: Villach
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

**Betreff: Auskunftsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. den geltenden Auskunftspflichtbestimmungen – Bodenmarkierungen in der Abstimmungsstraße in Villach**

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit ersuche ich um Auskunft sowie – soweit rechtlich möglich – um Übermittlung der entsprechenden Unterlagen im Zusammenhang mit den in der Abstimmungsstraße in Villach angebrachten gelben Bodenmarkierungen, welche nach öffentlicher Darstellung der Verkehrsberuhigung dienen sollen.

Ich ersuche um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Gesamtkosten sind der Stadt Villach für die Planung, Projektierung, verkehrstechnische Begutachtung, Materialbeschaffung, Ausführung und allfällige Evaluierung dieser Maßnahme entstanden? Ich ersuche dabei um eine möglichst detaillierte Kostenaufstellung.

2. Welche Fachabteilung, welcher Sachverständige oder welches externe Planungsbüro war für die Planung und Umsetzung verantwortlich?

3. Auf welcher verkehrstechnischen Studie, Verkehrsanalyse oder sonstigen fachlichen Grundlage wurde die Umsetzung dieser Maßnahme beschlossen? Ich ersuche um Übermittlung dieser Unterlagen bzw. Gutachten.

4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der hierzu erlassenen Verordnungen oder Richtlinien beruht die Anbringung dieser großflächigen gelben Bodenmarkierungen?

5. Wurde geprüft, ob die verwendeten Bodenmarkierungen den geltenden technischen Vorschriften hinsichtlich Griffigkeit, Rutschhemmung und Verkehrssicherheit entsprechen?

6. Liegt ein verkehrstechnisches oder materialtechnisches Gutachten vor, welches bestätigt, dass insbesondere bei Nässe, Schnee oder sonstigen ungünstigen Witterungsverhältnissen keine erhöhte Unfallgefahr für einspurige Fahrzeuge (Motorräder, Mopeds, Motorroller sowie Fahrräder) entsteht? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung dieses Gutachtens.

7. Wurden im Vorfeld Risikoanalysen hinsichtlich der Auswirkungen der großflächigen Farbmarkierungen auf den Bremsweg, die Seitenführung sowie die Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn durchgeführt? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung der entsprechenden Unterlagen.

8. Wurde vor Umsetzung der Maßnahme eine straßenpolizeiliche Verordnung gemäß StVO erlassen? Falls ja, ersuche ich um Bekanntgabe der Rechtsgrundlage sowie um Übermittlung dieser Verordnung.

Da Bodenmarkierungen unmittelbar in die Verkehrssicherheit eingreifen, besteht aus meiner Sicht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass nachvollziehbar dargelegt wird, auf welcher fachlichen und rechtlichen Grundlage diese Maßnahme umgesetzt wurde. Insbesondere darf eine verkehrsberuhigende Maßnahme keinesfalls zu einer Erhöhung des Unfallrisikos für Verkehrsteilnehmer führen.

Ich ersuche daher um fristgerechte Beantwortung meines Auskunftsbegehrens sowie um Übermittlung der angeführten Unterlagen in elektronischer Form.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    22. Juli 2026
  • Frist
    19. August 2026
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Villach Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage betreffend Bodenmarkierungen (Gelbe Punkte) in der Abstimmungsstraße in Villach [#5113]
Datum
22. Juli 2026 18:24
An
Villach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
**Betreff: Auskunftsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. den geltenden Auskunftspflichtbestimmungen – Bodenmarkierungen in der Abstimmungsstraße in Villach** Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit ersuche ich um Auskunft sowie – soweit rechtlich möglich – um Übermittlung der entsprechenden Unterlagen im Zusammenhang mit den in der Abstimmungsstraße in Villach angebrachten gelben Bodenmarkierungen, welche nach öffentlicher Darstellung der Verkehrsberuhigung dienen sollen. Ich ersuche um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Gesamtkosten sind der Stadt Villach für die Planung, Projektierung, verkehrstechnische Begutachtung, Materialbeschaffung, Ausführung und allfällige Evaluierung dieser Maßnahme entstanden? Ich ersuche dabei um eine möglichst detaillierte Kostenaufstellung. 2. Welche Fachabteilung, welcher Sachverständige oder welches externe Planungsbüro war für die Planung und Umsetzung verantwortlich? 3. Auf welcher verkehrstechnischen Studie, Verkehrsanalyse oder sonstigen fachlichen Grundlage wurde die Umsetzung dieser Maßnahme beschlossen? Ich ersuche um Übermittlung dieser Unterlagen bzw. Gutachten. 4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der hierzu erlassenen Verordnungen oder Richtlinien beruht die Anbringung dieser großflächigen gelben Bodenmarkierungen? 5. Wurde geprüft, ob die verwendeten Bodenmarkierungen den geltenden technischen Vorschriften hinsichtlich Griffigkeit, Rutschhemmung und Verkehrssicherheit entsprechen? 6. Liegt ein verkehrstechnisches oder materialtechnisches Gutachten vor, welches bestätigt, dass insbesondere bei Nässe, Schnee oder sonstigen ungünstigen Witterungsverhältnissen keine erhöhte Unfallgefahr für einspurige Fahrzeuge (Motorräder, Mopeds, Motorroller sowie Fahrräder) entsteht? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung dieses Gutachtens. 7. Wurden im Vorfeld Risikoanalysen hinsichtlich der Auswirkungen der großflächigen Farbmarkierungen auf den Bremsweg, die Seitenführung sowie die Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn durchgeführt? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung der entsprechenden Unterlagen. 8. Wurde vor Umsetzung der Maßnahme eine straßenpolizeiliche Verordnung gemäß StVO erlassen? Falls ja, ersuche ich um Bekanntgabe der Rechtsgrundlage sowie um Übermittlung dieser Verordnung. Da Bodenmarkierungen unmittelbar in die Verkehrssicherheit eingreifen, besteht aus meiner Sicht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass nachvollziehbar dargelegt wird, auf welcher fachlichen und rechtlichen Grundlage diese Maßnahme umgesetzt wurde. Insbesondere darf eine verkehrsberuhigende Maßnahme keinesfalls zu einer Erhöhung des Unfallrisikos für Verkehrsteilnehmer führen. Ich ersuche daher um fristgerechte Beantwortung meines Auskunftsbegehrens sowie um Übermittlung der angeführten Unterlagen in elektronischer Form. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5113/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in