Anfrage gemäß Auskunftsgesetz: Vorzugsstimmen/Wahlpunkte, Gemeinderatswahl 2020
Sehr geehrte Damen und Herren
hiermit beantrage ich gemäß § 3 NÖ Auskunftsgesetz, LGBl. 0020-0, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 60/2021, die Erteilung folgender Auskunft:
- Wieviele Wahlpunkte und Vorzugsstimmen haben die Kandidatinnen und Kandidaten bei der Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2020 in der Statuarstadt Wiener Neustadt jeweils erhalten?
Für den Fall der (teilweisen) Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 6 NÖ Auskunftsgesetz.
Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache.
Ich weise darauf hin, dass ich diese Auskunft in meiner Rolle als „Public Watchdog“ (vgl. VfGH 04.03.2021, E 4037/2020, Rz 11ff bzw. VwGH 29.05.2018, Ra 2017/03/0083, Rz 22f bzw. EGMR 08.11.2016, 18030/11 [Case of Magyar Helsinki Bizottság v. Hungary], Rz 156ff) begehre: Ich bin Journalist.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum9. Januar 2023
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6. März 2023
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- Von
- Maximilian Werner
- Betreff
- Anfrage gemäß Auskunftsgesetz: Vorzugsstimmen/Wahlpunkte, Gemeinderatswahl 2020 [#2802]
- Datum
- 9. Januar 2023 21:48
- An
- Wiener Neustadt
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Wiener Neustadt
- Betreff
- Antw: Anfrage gemäß Auskunftsgesetz: Vorzugsstimmen/Wahlpunkte, Gemeinderatswahl 2020 [#2802] (Empfangsbestätigung)
- Datum
- 9. Januar 2023 21:48
- Status
- Warte auf Antwort
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