Anfrage Stadtrat Jabali

Anfrage an: Villach
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in
sehr geehrtAntragsteller/in

die Stadt Villach investiert laut Budget 2025 rund 7,2 Millionen Euro in den öffentlichen Verkehr. Dies entspricht seit dem Jahr 2017 einer Steigerung von rund 350%. Vor diesem Hintergrund und im Sinne von Transparenz und Nachvollziehbarkeit öffentlicher Ausgaben darf ich folgende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an Sie richten:

Liegt seitens der zuständigen Abteilungen der Stadt Villach eine Analyse, interne Beuurteilungen, Konzepte zum Ausbau und Weiterentwicklung oder Studie zum Stadtverkehr „Bus:si“ (ÖPNV) vor, insbesondere hinsichtlich Bussi-Linien, Taktfrequenzen, Auslastung sowie Verbesserungsmaßnahmen?

Sofern entsprechende Unterlagen vorliegen, ersuche ich um vollständige Offenlegung.

Sollten keine derartigen Untersuchungen vorliegen, ersuche ich um entsprechende Mitteilung.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    21. April 2026
  • Frist
    19. Mai 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Villach Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage Stadtrat Jabali [#4739]
Datum
21. April 2026 15:14
An
Villach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in die Stadt Villach investiert laut Budget 2025 rund 7,2 Millionen Euro in den öffentlichen Verkehr. Dies entspricht seit dem Jahr 2017 einer Steigerung von rund 350%. Vor diesem Hintergrund und im Sinne von Transparenz und Nachvollziehbarkeit öffentlicher Ausgaben darf ich folgende Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an Sie richten: Liegt seitens der zuständigen Abteilungen der Stadt Villach eine Analyse, interne Beuurteilungen, Konzepte zum Ausbau und Weiterentwicklung oder Studie zum Stadtverkehr „Bus:si“ (ÖPNV) vor, insbesondere hinsichtlich Bussi-Linien, Taktfrequenzen, Auslastung sowie Verbesserungsmaßnahmen? Sofern entsprechende Unterlagen vorliegen, ersuche ich um vollständige Offenlegung. Sollten keine derartigen Untersuchungen vorliegen, ersuche ich um entsprechende Mitteilung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4739/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Villach
Ihr Informationsbegehren gem. § 7 IFG vom 21.04.2026 - Stadtverkehr „Bus:si" (ÖPNV) - Fristverlängerung - M3R-IFG-…
Von
Villach
Betreff
Ihr Informationsbegehren gem. § 7 IFG vom 21.04.2026 - Stadtverkehr „Bus:si" (ÖPNV) - Fristverlängerung - M3R-IFG-26-54
Datum
19. Mai 2026 09:56
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen betreffend "Stadtverkehr „Bus:si“ (ÖPNV)" am 21.04.2026 erhalten. Wir teilen Ihnen mit, dass die Bearbeitung Ihres Informationsbegehrens aufgrund des gem. § 10 IFG durchzuführenden Betroffenengehörs mehr als vier Wochen in Anspruch nehmen wird. Gemäß § 8 Abs. 1 IFG ist der Zugang zu Informationen ohne Aufschub, spätestens aber binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrags beim zuständigen Organ zu gewähren. Gemäß § 8 Abs. 2 IFG kann diese Frist um weitere vier Wochen verlängert werden, wenn der Zugang zu Informationen aus besonderen Gründen oder im Fall des § 10 IFG nicht innerhalb der Frist des § 8 Abs. 1 IFG gewährt werden kann. Wir machen aus den oben angeführten Gründen von dem Recht auf Verlängerung der Frist gemäß § 8 Abs. 2 IFG Gebrauch. Mit freundlichen Grüßen