Anfrage Verordnungsakt Hundefreilaufflächen

Anfrage an: Linz

vollständiger Verordnungsakt für die Hundefreilaufflächen-Verordnung in Linz.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Juni 2024
  • Frist
    22. August 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationswe…
An Linz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage Verordnungsakt Hundefreilaufflächen [#3147]
Datum
27. Juni 2024 10:28
An
Linz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
vollständiger Verordnungsakt für die Hundefreilaufflächen-Verordnung in Linz.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3147/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Guten Tag! Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden Ihr Anliegen so rasch wie möglich bearbeiten bzw. an den zus…
Von
Linz
Betreff
AW: [UGL-extern] Anfrage Verordnungsakt Hundefreilaufflächen [#3147]
Datum
27. Juni 2024 10:28
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag! Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden Ihr Anliegen so rasch wie möglich bearbeiten bzw. an den zuständigen Geschäftsbereich / die zuständige Fachabteilung weiterleiten. Freundliche Grüße
GZ 0037850/2024, Oö. Hundehaltegesetz - § 6 Abs 3 Oö. HHG Auskunftsbegehren Sehr geehrtAntragsteller/in ich darf I…
Von
Linz
Betreff
GZ 0037850/2024, Oö. Hundehaltegesetz - § 6 Abs 3 Oö. HHG Auskunftsbegehren
Datum
19. August 2024 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich darf Ihnen vorweg den Bescheid per E-Mail zukommen lassen. Sie werden diesen in den kommenden Tagen auch per RsB erhalten. Sie erhalten hiermit ein offizielles Schreiben des Magistrats Linz. Zur Kontaktaufnahme und für rechtsverbindlichen Schriftverkehr (Anträge oder Rechtsmittel) wenden Sie sich bitte an die folgende zuständige Stelle: Lebensmittelsicherheits-, Sanitäts- und Veterinärrecht E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Hauptstraße 1-5 4041 Linz Freundliche Grüße,