Anfrage zu einer studentischen Datengeschichte

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz


gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG, BGBl. I Nr. 5/2023, in Kraft seit 1. September 2025) ersuche ich um Übermittlung folgender Informationen:

Ich ersuche um Bekanntgabe der Anzahl der Todesfälle in österreichischen Justizanstalten für die Jahre 2015 bis 2024, aufgeschlüsselt nach:

1. Todesursache (natürliche Ursachen, Suizid, Unfall, ungeklärte oder unter Vorbehalt klassifizierte Ursachen)
2. Justizanstalt
3. Aufenthaltsstatus der verstorbenen Person zum Zeitpunkt des Todes (Untersuchungshaft, Strafhaft, Maßnahmenvollzug)

Sofern eine vollständige Aufschlüsselung nicht möglich ist, ersuche ich zumindest um die aggregierten Jahreswerte nach Todesursache.

Hintergrund meiner Anfrage ist eine journalistische Untersuchung zur Messbarkeit staatlicher Schutzpflichten im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen), deren Indikatoren Todesfälle in staatlichem Gewahrsam systematisch nicht erfassen.

Ich bitte um Beantwortung innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. April 2026
  • Frist
    22. Mai 2026
  • 2 Follower:innen
Paul Rainer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Paul Rainer
Betreff
Anfrage zu einer studentischen Datengeschichte [#4755]
Datum
24. April 2026 10:26
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG, BGBl. I Nr. 5/2023, in Kraft seit 1. September 2025) ersuche ich um Übermittlung folgender Informationen: Ich ersuche um Bekanntgabe der Anzahl der Todesfälle in österreichischen Justizanstalten für die Jahre 2015 bis 2024, aufgeschlüsselt nach: 1. Todesursache (natürliche Ursachen, Suizid, Unfall, ungeklärte oder unter Vorbehalt klassifizierte Ursachen) 2. Justizanstalt 3. Aufenthaltsstatus der verstorbenen Person zum Zeitpunkt des Todes (Untersuchungshaft, Strafhaft, Maßnahmenvollzug) Sofern eine vollständige Aufschlüsselung nicht möglich ist, ersuche ich zumindest um die aggregierten Jahreswerte nach Todesursache. Hintergrund meiner Anfrage ist eine journalistische Untersuchung zur Messbarkeit staatlicher Schutzpflichten im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen), deren Indikatoren Todesfälle in staatlichem Gewahrsam systematisch nicht erfassen. Ich bitte um Beantwortung innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Paul Rainer Anfragenr: 4755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4755/ Postanschrift Paul Rainer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Rainer
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrter Herr Rainer! An das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträge nach dem Informatio…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Anfrage zu einer studentischen Datengeschichte [#4755]
Datum
24. April 2026 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rainer! An das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz können mündlich (z.B. telefonisch), schriftlich (z.B. postalisch) oder in elektronischer Form über das auf der Website des Bundesministeriums für Justiz unter https://www.bmj.gv.at/service/Informati… dafür vorgesehene Webformular eingebracht werden. Mit freundlichen Grüßen
Paul Rainer
Guten Tag, Sehr geehrte<< Anrede >> ich nehme Bezug auf Ihre Mitteilung vom 24. April 2026. Da diese Mitteilung w…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Paul Rainer
Betreff
AW: Anfrage zu einer studentischen Datengeschichte [#4755]
Datum
9. Mai 2026 17:20
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sehr geehrte<< Anrede >> ich nehme Bezug auf Ihre Mitteilung vom 24. April 2026. Da diese Mitteilung weder eine inhaltliche Beantwortung meines Informationsbegehrens noch einen Verbesserungsauftrag iSd § 13 Abs 3 AVG enthält, halte ich zur Vermeidung späterer Auslegungsfragen Folgendes fest: Mein Informationsbegehren vom 24. April 2026 ist gemäß § 7 Abs 2 IFG iVm § 13 Abs 1 und 2 AVG rechtswirksam eingebracht. Das IFG sieht die Einbringung in jeder schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Form vor; § 13 Abs 2 AVG erfasst E-Mail seit der Novelle 1998 ausdrücklich als schriftliche Einbringung (vgl. VfGH G106/2013; VwGH Ra 2018/04/0174 ua). Die Übermittlung erfolgte an die offizielle Bürgerservice-Adresse <<E-Mail-Adresse>>, von der aus mir auch geantwortet wurde. Eine besondere Übermittlungsform iSd § 13 Abs 2 letzter Halbsatz AVG, die diesen Weg ausschlösse, ist auf der Website des BMJ nicht kundgemacht. Vielmehr nennt die BMJ-Kontaktseite die postalische Einbringung ausdrücklich nur als ein Beispiel („z.B. postalisch") für die schriftliche Form und schließt damit andere schriftliche Wege gerade nicht aus. Der bloße Verweis auf das hauseigene Webformular ist kein Verbesserungsauftrag iSd § 13 Abs 3 AVG, da er keine Frist nennt und keine Säumnisfolge androht. Eine Zurückweisung wegen behaupteter Formmängel wäre nach § 13 Abs 3 AVG ohnehin unzulässig. Die vierwöchige Frist nach § 8 IFG läuft daher seit dem 24. April 2026. Ich ersuche um inhaltliche Beantwortung innerhalb dieser Frist. Sollte das BMJ eine Verlängerung um weitere vier Wochen in Anspruch nehmen wollen, bitte ich um die nach § 8 IFG erforderliche begründete Mitteilung. Im Übrigen verweise ich darauf dass das in Art 22a B-VG seit 1. September 2025 grundrechtlich gewährleistete Recht auf Informationszugang nicht durch behördlich gesetzte, im Gesetz nicht vorgesehene Formerfordernisse verkürzt werden darf. Danke. Mit freundlichen Grüßen Paul Rainer Anfragenr: 4755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4755/ Postanschrift Paul Rainer << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrter Herr Rainer! Wie bereits mitgeteilt, können an das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informat…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Anfrage zu einer studentischen Datengeschichte [#4755]
Datum
11. Mai 2026 10:49
Status
Sehr geehrter Herr Rainer! Wie bereits mitgeteilt, können an das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz mündlich (z.B. telefonisch), schriftlich (z.B. postalisch) oder in elektronischer Form über das auf der Website des Bundesministeriums für Justiz unter https://www.bmj.gv.at/service/Informati… dafür vorgesehene Webformular eingebracht werden. Informationsanträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz via E-Mail sind nicht vorgesehen (zur Zulässigkeit vgl BVwG W258 2326511-1). Ihre Eingabe wurde daher nicht wirksam eingebracht. Mit freundlichen Grüßen