Sehr geehrter Herr Todorovic!
Zu Ihrer Anfrage hinsichtlich des Umgangs mit (historischen, politischen etc.) Symbolen bei Besucherinnen und Besuchern bzw. öffentlichen Veranstaltungen können wir Folgendes mitteilen:
Beim Zutritt zu den Parlamentsgebäuden erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsabteilung eine Zutritts- bzw. Sicherheitskontrolle. Nach den Regelungen der Hausordnung für die Parlamentsgebäude (HO) [
https://www.parlament.gv.at/verstehen/n…] sind u.a. Gegenstände, die geeignet sind, die parlamentarischen Tätigkeiten oder die Ruhe und Ordnung zu stören oder die Würde der parlamentarischen Körperschaften zu verletzen, abzugeben (siehe insb. §§ 11 und 14 HO). Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion (insb. jene, die im Bereich der Sicherheit, der Demokratiebildung oder im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen tätig sind und daher mit Besucherinnen und Besuchern in Kontakt sind) sind vor allem hinsichtlich gesetzlich verbotener Symbole (etwa nach dem Abzeichengesetz und dem Symbole-Gesetz) sensibilisiert. Sofern von Besucherinnen bzw. Besuchern Symbole getragen, gezeigt, verwendet etc. werden, die „geeignet sind, die parlamentarischen Tätigkeiten oder die Ruhe und Ordnung zu stören oder die Würde der parlamentarischen Körperschaften zu verletzen“ werden im Zweifel die Supervisoren oder jeweiligen Teamleiterinnen bzw. Teamleiter hinzugezogen, um eine entsprechende Beurteilung (gegebenenfalls in Rücksprache mit der zuständigen Rechtsabteilung) vorzunehmen. Weltweit existiert eine Vielzahl von Symbolen und Handzeichen, deren Bedeutung je nach Land und kulturellem Kontext stark variieren kann; etablierte Einordnungen werden berücksichtigt. Dabei erfolgt immer im Einzelfall eine Beurteilung der konkreten Umstände unter Berücksichtigung grundrechtlicher Aspekte. Denn aus grundrechtlicher Perspektive ist das Tragen bzw. Zeigen von (politischen, historischen etc.) Symbolen ein grundsätzlich von der Meinungsäußerungsfreiheit geschütztes Verhalten, dies jedoch nicht uneingeschränkt. Generell werden Besucherinnen bzw. Besucher bereits beim Zutritt gebeten, Flyer, Sticker etc. mit politischen Inhalten abzugeben; sie erhalten die Gegenstände nach dem Besuch selbstverständlich zurück.
Bei der Selfie-Wand im Bereich für Besucherinnen bzw. Besucher (Demokratikum – Erlebnis Parlament) wird darauf geachtet, dass keine verbotenen, beleidigenden, ordinären oder politisch problematischen Handzeichen bzw. Symbole verwendet werden. Verwendete oder gezeigte Symbole, die gesetzlich verboten sind oder der HO widersprechen (siehe insb. §§ 14 und 19 HO), werden umgehend deaktiviert und es werden allfällige weitere notwendige Schritte eingeleitet.
Veranstaltungen und andere öffentlichkeitswirksame Tätigkeiten oder Termine werden danach ausgerichtet, dass sie einen Bezug zur parlamentarischen Arbeit aufweisen bzw. inhaltlich im Zusammenhang mit aktuell im Parlament verhandelten Themen stehen. Dabei ist maßgebend, dass das Parlament ein Ort des politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Diskurses ist. Diese öffentlichen Veranstaltungen sind stets an einen überparteilichen Einladungskreis gerichtet.
Die Parlamentsdirektion handelt insgesamt äquidistant und dies wird auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion so gelebt. Bereits im Zuge des Auswahlverfahrens von Bediensteten der Parlamentsdirektion wird darauf geachtet, dass eine äquidistante Haltung Grundvoraussetzung für die Tätigkeit in der Parlamentsdirektion ist. Diese Haltung wird freilich auch bei der Umsetzung der Bestimmungen der Hausordnung beachtet. Zudem bekennen sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion zum Ethikkodex der Parlamentsdirektion [
https://www.parlament.gv.at/dokument/un…]
Weiters sind und werden (laufend) alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzgl. sensibler Themen geschult. Zudem erfolgt im Vorfeld von entsprechenden Veranstaltungen oder Terminen eine nochmalige dahingehende Unterweisung.
Im Zusammenhang mit dem von Ihnen genannten Vorfall sind in der Parlamentsdirektion – abgesehen von den Ihnen offenbar bekannten öffentlichen Medienberichten bzw. Stellungnahmen – keine Beschwerden oder Ähnliches eingegangen. Zu dem (medial berichteten) öffentlichen Brief des Dachverbandes der Serben in Österreich erging ein Antwortschreiben des Präsidenten des Nationalrates, in dem zur angesprochenen Angelegenheit eine präzisierende Einordnung vorgenommen und auf das Verständnis der Ausübung des Amtes des Präsidenten des Nationalrates als überparteiliches, integratives und auf Ausgleich bedachtes Amt hingewiesen wurde.
Mit den übermittelten Informationen wird Ihrem Ersuchen vollständig Rechnung getragen. Wir gehen daher davon aus, dass der Bescheidantrag somit hinfällig ist.
Mit freundlichen Grüßen