Anfrage zu Hausordnung, politisch-symbolischer Kleidung und Umgang mit konfliktbelasteten Symbolen bei Besuchergruppen

Anfrage an: Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz


im Zusammenhang mit einem öffentlichen Termin im Parlamentsgebäude, bei dem auch der Nationalratspräsident Walter Rosenkranz anwesend war, wurde öffentlich berichtet, dass eine Besucherin Kleidung mit einem politisch historisch stark umstrittenen Symbol (Bezug zur UÇK im Kontext des Kosovo-Konflikts) getragen haben soll.

Im Nachgang dieses Vorfalls wurde laut Medienberichten und Stellungnahmen verschiedener Organisationen, insbesondere aus dem Umfeld serbischer Interessenvertretungen in Österreich, Kritik hinsichtlich der Außenwirkung und politischen Sensibilität des Vorfalls geäußert.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich um Auskunft zu folgenden Punkten:

1. Hausordnung und Symbolik
Welche Regelungen gelten im Parlament hinsichtlich politischer, historisch oder militärisch konnotierter Symbolik bei Besucherinnen und Besuchern?

2. Umgang mit konfliktbelasteten Symbolen
Gibt es interne Kriterien zur Bewertung von Symbolen, die im Zusammenhang mit internationalen oder ethnopolitischen Konflikten stehen?

3. Berücksichtigung von Außenwirkung und betroffenen Communities
Inwiefern berücksichtigt das Parlament bei der Bewertung solcher Situationen mögliche Auswirkungen auf unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen in Österreich, insbesondere auch auf Angehörige der serbischen und kosovarischen Communities?

4. Beschwerden und Stellungnahmen
Sind im Zusammenhang mit dem genannten Vorfall Beschwerden, Stellungnahmen oder Eingaben von Interessensvertretungen (z. B. aus der serbischen Community oder anderen betroffenen Gruppen) eingegangen?
Falls ja, wie wurden diese behandelt?

5. Neutralität des Parlaments
Welche Leitlinien bestehen zur Sicherstellung der politischen Neutralität und zur Vermeidung von außenpolitisch oder ethnisch sensiblen Signalen im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen?

Ich ersuche um Übermittlung der entsprechenden Informationen sowie etwaiger vorhandener Richtlinien oder interner Dokumente.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    30. Mai 2026
  • Frist
    27. Juni 2026
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Aleksandar Todorovic
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Parlamentsdirektion Details
Von
Aleksandar Todorovic
Betreff
Anfrage zu Hausordnung, politisch-symbolischer Kleidung und Umgang mit konfliktbelasteten Symbolen bei Besuchergruppen [#4918]
Datum
30. Mai 2026 10:34
An
Parlamentsdirektion
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
im Zusammenhang mit einem öffentlichen Termin im Parlamentsgebäude, bei dem auch der Nationalratspräsident Walter Rosenkranz anwesend war, wurde öffentlich berichtet, dass eine Besucherin Kleidung mit einem politisch historisch stark umstrittenen Symbol (Bezug zur UÇK im Kontext des Kosovo-Konflikts) getragen haben soll. Im Nachgang dieses Vorfalls wurde laut Medienberichten und Stellungnahmen verschiedener Organisationen, insbesondere aus dem Umfeld serbischer Interessenvertretungen in Österreich, Kritik hinsichtlich der Außenwirkung und politischen Sensibilität des Vorfalls geäußert. Vor diesem Hintergrund ersuche ich um Auskunft zu folgenden Punkten: 1. Hausordnung und Symbolik Welche Regelungen gelten im Parlament hinsichtlich politischer, historisch oder militärisch konnotierter Symbolik bei Besucherinnen und Besuchern? 2. Umgang mit konfliktbelasteten Symbolen Gibt es interne Kriterien zur Bewertung von Symbolen, die im Zusammenhang mit internationalen oder ethnopolitischen Konflikten stehen? 3. Berücksichtigung von Außenwirkung und betroffenen Communities Inwiefern berücksichtigt das Parlament bei der Bewertung solcher Situationen mögliche Auswirkungen auf unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen in Österreich, insbesondere auch auf Angehörige der serbischen und kosovarischen Communities? 4. Beschwerden und Stellungnahmen Sind im Zusammenhang mit dem genannten Vorfall Beschwerden, Stellungnahmen oder Eingaben von Interessensvertretungen (z. B. aus der serbischen Community oder anderen betroffenen Gruppen) eingegangen? Falls ja, wie wurden diese behandelt? 5. Neutralität des Parlaments Welche Leitlinien bestehen zur Sicherstellung der politischen Neutralität und zur Vermeidung von außenpolitisch oder ethnisch sensiblen Signalen im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen? Ich ersuche um Übermittlung der entsprechenden Informationen sowie etwaiger vorhandener Richtlinien oder interner Dokumente.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 4918 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Aleksandar Todorovic
Parlamentsdirektion
Sehr geehrter Herr Todorovic!   Zu Ihrer Anfrage hinsichtlich des Umgangs mit (historischen, politischen etc.) Sym…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
TicketNr.11201/2026-1 Anfrage zu Hausordnung, politisch-symbolischer Kleidung und Umgang mit konfliktbelasteten Symbolen bei Besuchergruppen [#4918]
Datum
26. Juni 2026 12:39
Status
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Sehr geehrter Herr Todorovic!   Zu Ihrer Anfrage hinsichtlich des Umgangs mit (historischen, politischen etc.) Symbolen bei Besucherinnen und Besuchern bzw. öffentlichen Veranstaltungen können wir Folgendes mitteilen:   Beim Zutritt zu den Parlamentsgebäuden erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsabteilung eine Zutritts- bzw. Sicherheitskontrolle. Nach den Regelungen der Hausordnung für die Parlamentsgebäude (HO) [https://www.parlament.gv.at/verstehen/n…] sind u.a. Gegenstände, die geeignet sind, die parlamentarischen Tätigkeiten oder die Ruhe und Ordnung zu stören oder die Würde der parlamentarischen Körperschaften zu verletzen, abzugeben (siehe insb. §§ 11 und  14 HO). Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltungen.   Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion (insb. jene, die im Bereich der Sicherheit, der Demokratiebildung oder im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen tätig sind und daher mit Besucherinnen und Besuchern in Kontakt sind) sind vor allem hinsichtlich gesetzlich verbotener Symbole (etwa nach dem Abzeichengesetz und dem Symbole-Gesetz) sensibilisiert. Sofern von Besucherinnen bzw. Besuchern Symbole getragen, gezeigt, verwendet etc. werden, die „geeignet sind, die parlamentarischen Tätigkeiten oder die Ruhe und Ordnung zu stören oder die Würde der parlamentarischen Körperschaften zu verletzen“ werden im Zweifel die Supervisoren oder jeweiligen Teamleiterinnen bzw. Teamleiter hinzugezogen, um eine entsprechende Beurteilung (gegebenenfalls in Rücksprache mit der zuständigen Rechtsabteilung) vorzunehmen. Weltweit existiert eine Vielzahl von Symbolen und Handzeichen, deren Bedeutung je nach Land und kulturellem Kontext stark variieren kann; etablierte Einordnungen werden berücksichtigt. Dabei erfolgt immer im Einzelfall eine Beurteilung der konkreten Umstände unter Berücksichtigung grundrechtlicher Aspekte. Denn aus grundrechtlicher Perspektive ist das Tragen bzw. Zeigen von (politischen, historischen etc.) Symbolen ein grundsätzlich von der Meinungsäußerungsfreiheit geschütztes Verhalten, dies jedoch nicht uneingeschränkt. Generell werden Besucherinnen bzw. Besucher bereits beim Zutritt gebeten, Flyer, Sticker etc. mit politischen Inhalten abzugeben; sie erhalten die Gegenstände nach dem Besuch selbstverständlich zurück.   Bei der Selfie-Wand im Bereich für Besucherinnen bzw. Besucher (Demokratikum – Erlebnis Parlament) wird darauf geachtet, dass keine verbotenen, beleidigenden, ordinären oder politisch problematischen Handzeichen bzw. Symbole verwendet werden. Verwendete oder gezeigte Symbole, die gesetzlich verboten sind oder der HO widersprechen (siehe insb. §§ 14 und 19 HO), werden umgehend deaktiviert und es werden allfällige weitere notwendige Schritte eingeleitet.   Veranstaltungen und andere öffentlichkeitswirksame Tätigkeiten oder Termine werden danach ausgerichtet, dass sie einen Bezug zur parlamentarischen Arbeit aufweisen bzw. inhaltlich im Zusammenhang mit aktuell im Parlament verhandelten Themen stehen. Dabei ist maßgebend, dass das Parlament ein Ort des politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Diskurses ist. Diese öffentlichen Veranstaltungen sind stets an einen überparteilichen Einladungskreis gerichtet.   Die Parlamentsdirektion handelt insgesamt äquidistant und dies wird auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion so gelebt. Bereits im Zuge des Auswahlverfahrens von Bediensteten der Parlamentsdirektion wird darauf geachtet, dass eine äquidistante Haltung Grundvoraussetzung für die Tätigkeit in der Parlamentsdirektion ist. Diese Haltung wird freilich auch bei der Umsetzung der Bestimmungen der Hausordnung beachtet. Zudem bekennen sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion zum Ethikkodex der Parlamentsdirektion [https://www.parlament.gv.at/dokument/un…] Weiters sind und werden (laufend) alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzgl. sensibler Themen geschult. Zudem erfolgt im Vorfeld von entsprechenden Veranstaltungen oder Terminen eine nochmalige dahingehende Unterweisung.   Im Zusammenhang mit dem von Ihnen genannten Vorfall sind in der Parlamentsdirektion – abgesehen von den Ihnen offenbar bekannten öffentlichen Medienberichten bzw. Stellungnahmen – keine Beschwerden oder Ähnliches eingegangen. Zu dem (medial berichteten) öffentlichen Brief des Dachverbandes der Serben in Österreich erging ein Antwortschreiben des Präsidenten des Nationalrates, in dem zur angesprochenen Angelegenheit eine präzisierende Einordnung vorgenommen und auf das Verständnis der Ausübung des Amtes des Präsidenten des Nationalrates als überparteiliches, integratives und auf Ausgleich bedachtes Amt hingewiesen wurde.   Mit den übermittelten Informationen wird Ihrem Ersuchen vollständig Rechnung getragen. Wir gehen daher davon aus, dass der Bescheidantrag somit hinfällig ist.   Mit freundlichen Grüßen