Anfrage zu Hausordnung, politisch-symbolischer Kleidung und Umgang mit konfliktbelasteten Symbolen bei Besuchergruppen

Anfrage an: Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz


im Zusammenhang mit einem öffentlichen Termin im Parlamentsgebäude, bei dem auch der Nationalratspräsident Walter Rosenkranz anwesend war, wurde öffentlich berichtet, dass eine Besucherin Kleidung mit einem politisch historisch stark umstrittenen Symbol (Bezug zur UÇK im Kontext des Kosovo-Konflikts) getragen haben soll.

Im Nachgang dieses Vorfalls wurde laut Medienberichten und Stellungnahmen verschiedener Organisationen, insbesondere aus dem Umfeld serbischer Interessenvertretungen in Österreich, Kritik hinsichtlich der Außenwirkung und politischen Sensibilität des Vorfalls geäußert.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich um Auskunft zu folgenden Punkten:

1. Hausordnung und Symbolik
Welche Regelungen gelten im Parlament hinsichtlich politischer, historisch oder militärisch konnotierter Symbolik bei Besucherinnen und Besuchern?

2. Umgang mit konfliktbelasteten Symbolen
Gibt es interne Kriterien zur Bewertung von Symbolen, die im Zusammenhang mit internationalen oder ethnopolitischen Konflikten stehen?

3. Berücksichtigung von Außenwirkung und betroffenen Communities
Inwiefern berücksichtigt das Parlament bei der Bewertung solcher Situationen mögliche Auswirkungen auf unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen in Österreich, insbesondere auch auf Angehörige der serbischen und kosovarischen Communities?

4. Beschwerden und Stellungnahmen
Sind im Zusammenhang mit dem genannten Vorfall Beschwerden, Stellungnahmen oder Eingaben von Interessensvertretungen (z. B. aus der serbischen Community oder anderen betroffenen Gruppen) eingegangen?
Falls ja, wie wurden diese behandelt?

5. Neutralität des Parlaments
Welche Leitlinien bestehen zur Sicherstellung der politischen Neutralität und zur Vermeidung von außenpolitisch oder ethnisch sensiblen Signalen im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen?

Ich ersuche um Übermittlung der entsprechenden Informationen sowie etwaiger vorhandener Richtlinien oder interner Dokumente.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    30. Mai 2026
  • Frist
    27. Juni 2026
  • 3 Follower:innen
Aleksandar Todorovic
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Parlamentsdirektion Details
Von
Aleksandar Todorovic
Betreff
Anfrage zu Hausordnung, politisch-symbolischer Kleidung und Umgang mit konfliktbelasteten Symbolen bei Besuchergruppen [#4918]
Datum
30. Mai 2026 10:34
An
Parlamentsdirektion
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
im Zusammenhang mit einem öffentlichen Termin im Parlamentsgebäude, bei dem auch der Nationalratspräsident Walter Rosenkranz anwesend war, wurde öffentlich berichtet, dass eine Besucherin Kleidung mit einem politisch historisch stark umstrittenen Symbol (Bezug zur UÇK im Kontext des Kosovo-Konflikts) getragen haben soll. Im Nachgang dieses Vorfalls wurde laut Medienberichten und Stellungnahmen verschiedener Organisationen, insbesondere aus dem Umfeld serbischer Interessenvertretungen in Österreich, Kritik hinsichtlich der Außenwirkung und politischen Sensibilität des Vorfalls geäußert. Vor diesem Hintergrund ersuche ich um Auskunft zu folgenden Punkten: 1. Hausordnung und Symbolik Welche Regelungen gelten im Parlament hinsichtlich politischer, historisch oder militärisch konnotierter Symbolik bei Besucherinnen und Besuchern? 2. Umgang mit konfliktbelasteten Symbolen Gibt es interne Kriterien zur Bewertung von Symbolen, die im Zusammenhang mit internationalen oder ethnopolitischen Konflikten stehen? 3. Berücksichtigung von Außenwirkung und betroffenen Communities Inwiefern berücksichtigt das Parlament bei der Bewertung solcher Situationen mögliche Auswirkungen auf unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen in Österreich, insbesondere auch auf Angehörige der serbischen und kosovarischen Communities? 4. Beschwerden und Stellungnahmen Sind im Zusammenhang mit dem genannten Vorfall Beschwerden, Stellungnahmen oder Eingaben von Interessensvertretungen (z. B. aus der serbischen Community oder anderen betroffenen Gruppen) eingegangen? Falls ja, wie wurden diese behandelt? 5. Neutralität des Parlaments Welche Leitlinien bestehen zur Sicherstellung der politischen Neutralität und zur Vermeidung von außenpolitisch oder ethnisch sensiblen Signalen im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen? Ich ersuche um Übermittlung der entsprechenden Informationen sowie etwaiger vorhandener Richtlinien oder interner Dokumente.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 4918 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Aleksandar Todorovic
Parlamentsdirektion
Sehr geehrter Herr Todorovic!   Zu Ihrer Anfrage hinsichtlich des Umgangs mit (historischen, politischen etc.) Sym…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
TicketNr.11201/2026-1 Anfrage zu Hausordnung, politisch-symbolischer Kleidung und Umgang mit konfliktbelasteten Symbolen bei Besuchergruppen [#4918]
Datum
26. Juni 2026 12:39
Status
bild1.png
2,6 KB


Sehr geehrter Herr Todorovic!   Zu Ihrer Anfrage hinsichtlich des Umgangs mit (historischen, politischen etc.) Symbolen bei Besucherinnen und Besuchern bzw. öffentlichen Veranstaltungen können wir Folgendes mitteilen:   Beim Zutritt zu den Parlamentsgebäuden erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsabteilung eine Zutritts- bzw. Sicherheitskontrolle. Nach den Regelungen der Hausordnung für die Parlamentsgebäude (HO) [https://www.parlament.gv.at/verstehen/n…] sind u.a. Gegenstände, die geeignet sind, die parlamentarischen Tätigkeiten oder die Ruhe und Ordnung zu stören oder die Würde der parlamentarischen Körperschaften zu verletzen, abzugeben (siehe insb. §§ 11 und  14 HO). Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltungen.   Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion (insb. jene, die im Bereich der Sicherheit, der Demokratiebildung oder im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen tätig sind und daher mit Besucherinnen und Besuchern in Kontakt sind) sind vor allem hinsichtlich gesetzlich verbotener Symbole (etwa nach dem Abzeichengesetz und dem Symbole-Gesetz) sensibilisiert. Sofern von Besucherinnen bzw. Besuchern Symbole getragen, gezeigt, verwendet etc. werden, die „geeignet sind, die parlamentarischen Tätigkeiten oder die Ruhe und Ordnung zu stören oder die Würde der parlamentarischen Körperschaften zu verletzen“ werden im Zweifel die Supervisoren oder jeweiligen Teamleiterinnen bzw. Teamleiter hinzugezogen, um eine entsprechende Beurteilung (gegebenenfalls in Rücksprache mit der zuständigen Rechtsabteilung) vorzunehmen. Weltweit existiert eine Vielzahl von Symbolen und Handzeichen, deren Bedeutung je nach Land und kulturellem Kontext stark variieren kann; etablierte Einordnungen werden berücksichtigt. Dabei erfolgt immer im Einzelfall eine Beurteilung der konkreten Umstände unter Berücksichtigung grundrechtlicher Aspekte. Denn aus grundrechtlicher Perspektive ist das Tragen bzw. Zeigen von (politischen, historischen etc.) Symbolen ein grundsätzlich von der Meinungsäußerungsfreiheit geschütztes Verhalten, dies jedoch nicht uneingeschränkt. Generell werden Besucherinnen bzw. Besucher bereits beim Zutritt gebeten, Flyer, Sticker etc. mit politischen Inhalten abzugeben; sie erhalten die Gegenstände nach dem Besuch selbstverständlich zurück.   Bei der Selfie-Wand im Bereich für Besucherinnen bzw. Besucher (Demokratikum – Erlebnis Parlament) wird darauf geachtet, dass keine verbotenen, beleidigenden, ordinären oder politisch problematischen Handzeichen bzw. Symbole verwendet werden. Verwendete oder gezeigte Symbole, die gesetzlich verboten sind oder der HO widersprechen (siehe insb. §§ 14 und 19 HO), werden umgehend deaktiviert und es werden allfällige weitere notwendige Schritte eingeleitet.   Veranstaltungen und andere öffentlichkeitswirksame Tätigkeiten oder Termine werden danach ausgerichtet, dass sie einen Bezug zur parlamentarischen Arbeit aufweisen bzw. inhaltlich im Zusammenhang mit aktuell im Parlament verhandelten Themen stehen. Dabei ist maßgebend, dass das Parlament ein Ort des politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Diskurses ist. Diese öffentlichen Veranstaltungen sind stets an einen überparteilichen Einladungskreis gerichtet.   Die Parlamentsdirektion handelt insgesamt äquidistant und dies wird auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion so gelebt. Bereits im Zuge des Auswahlverfahrens von Bediensteten der Parlamentsdirektion wird darauf geachtet, dass eine äquidistante Haltung Grundvoraussetzung für die Tätigkeit in der Parlamentsdirektion ist. Diese Haltung wird freilich auch bei der Umsetzung der Bestimmungen der Hausordnung beachtet. Zudem bekennen sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion zum Ethikkodex der Parlamentsdirektion [https://www.parlament.gv.at/dokument/un…] Weiters sind und werden (laufend) alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzgl. sensibler Themen geschult. Zudem erfolgt im Vorfeld von entsprechenden Veranstaltungen oder Terminen eine nochmalige dahingehende Unterweisung.   Im Zusammenhang mit dem von Ihnen genannten Vorfall sind in der Parlamentsdirektion – abgesehen von den Ihnen offenbar bekannten öffentlichen Medienberichten bzw. Stellungnahmen – keine Beschwerden oder Ähnliches eingegangen. Zu dem (medial berichteten) öffentlichen Brief des Dachverbandes der Serben in Österreich erging ein Antwortschreiben des Präsidenten des Nationalrates, in dem zur angesprochenen Angelegenheit eine präzisierende Einordnung vorgenommen und auf das Verständnis der Ausübung des Amtes des Präsidenten des Nationalrates als überparteiliches, integratives und auf Ausgleich bedachtes Amt hingewiesen wurde.   Mit den übermittelten Informationen wird Ihrem Ersuchen vollständig Rechnung getragen. Wir gehen daher davon aus, dass der Bescheidantrag somit hinfällig ist.   Mit freundlichen Grüßen
Aleksandar Todorovic
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre bisherige Antwort. Die darin dargestellte allgemeine Verfahrenslog…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Aleksandar Todorovic
Betreff
AW: TicketNr.11201/2026-1 Anfrage zu Hausordnung, politisch-symbolischer Kleidung und Umgang mit konfliktbelasteten Symbolen bei Besuchergruppen [#4918]
Datum
28. Juni 2026 18:53
An
Parlamentsdirektion
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre bisherige Antwort. Die darin dargestellte allgemeine Verfahrenslogik beantwortet jedoch nicht die zentrale Frage, die sich aus dem öffentlich bekannt gewordenen Vorfall ergibt: Wie konnte es im konkreten Fall dazu kommen, dass ein politisch und historisch hochsensibles Symbol im Rahmen eines offiziellen Termins im Parlament sichtbar blieb, ohne dass eine Intervention erfolgte? Gerade vor dem Hintergrund, dass es sich beim österreichischen Parlament um einen Ort der staatlichen Repräsentation und der besonderen institutionellen Würde handelt, erscheint diese Frage von erheblicher öffentlicher Relevanz. Ich ersuche daher erneut um präzise und nachvollziehbare Auskunft: 1. Konkrete Entscheidungsverantwortung Welche konkrete Stelle hat im Anlassfall entschieden, dass kein Einschreiten gegen die sichtbare Symbolik erfolgt ist? Ich ersuche ausdrücklich um Benennung der entscheidungszuständigen Funktion bzw. Organisationseinheit. 2. Nachvollziehbarkeit der Abwägung Welche konkreten Kriterien wurden im Einzelfall angewendet, um die Entscheidung zu rechtfertigen, trotz der Sensibilität des Symbols keine Maßnahmen zu setzen? Ich ersuche um Übermittlung der entsprechenden internen Vermerke oder Entscheidungsgrundlagen. 3. Einheitlichkeit der Vollzugspraxis Wie wird sichergestellt, dass vergleichbare Symbolik in vergleichbaren Situationen einheitlich behandelt wird und keine willkürlichen oder situativen Unterschiede in der Anwendung der Hausordnung entstehen? 4. Öffentliche Wahrnehmung und institutionelle Neutralität Wie bewertet die Parlamentsdirektion die Wirkung solcher Vorfälle auf das Vertrauen in die politische Neutralität und Integrität des Hauses? Die bisherige Antwort bleibt auf einer abstrakten Ebene und lässt offen, wie konkrete Entscheidungen tatsächlich getroffen und verantwortet werden. Gerade im Hinblick auf die Sensibilität des Vorfalls ist eine transparente und überprüfbare Darstellung des Ablaufs erforderlich. Ich ersuche daher erneut um eine substanzielle und dokumentengestützte Beantwortung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Aleksandar Todorovic Anfragenr: 4918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4918/ Postanschrift Aleksandar Todorovic << Adresse entfernt >>
Parlamentsdirektion
Sehr geehrter Herr Todorovic!   Vielen Dank für Ihre weitere Anfrage, die sich im Unterschied zu Ihrer ersten Anfr…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
TicketNr.12100/2026-1 AW: TicketNr.11201/2026-1 Anfrage zu Hausordnung, politisch-symbolischer Kleidung und Umgang mit konfliktbelasteten Symbolen bei Besuchergruppen [#4918]
Datum
24. Juli 2026 10:23
Status
bild1.png
2,6 KB


Sehr geehrter Herr Todorovic!   Vielen Dank für Ihre weitere Anfrage, die sich im Unterschied zu Ihrer ersten Anfrage nun im Wesentlichen auf den von Ihnen erwähnten konkreten Vorfall bezieht. Ihre erste Anfrage hatte demgegenüber überwiegend allgemeine Fragestellungen zum Umgang mit Symbolen im Parlamentsgebäude zum Inhalt (z.B. welche Regelungen im Parlament gelten oder ob es interne Kriterien zu deren Beurteilung gibt), weshalb auch die Beantwortung dahingehend vollständig erfolgt ist; einzig die Frage zu eingelangten Beschwerden und Stellungnahmen hat sich auf den „genannten Vorfall“ bezogen und wurde ebenfalls beantwortet.   Ihre neuen Fragen können wir wie folgt beantworten:   Grundsätzlich untersteht die Parlamentsdirektion (alle Bediensteten der Parlamentsdirektion) dem Präsidenten des Nationalrates (vgl. Art. 30 Abs. 3 und 4 B-VG). Der Präsident des Nationalrates übt das Hausrecht aus und vollzieht daher auch die Hausordnung für die Parlamentsgebäude (HO) [https://www.parlament.gv.at/verstehen/n…] Gemäß § 2 Abs. 1 HO wird er dabei von der Parlamentsdirektion unterstützt. Konkret haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion (in Zusammenarbeit der Abteilung für Sicherheit, der Abteilung für Veranstaltungen und Konferenzen sowie dem Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienst) im Nachgang den Anlassfall für den Präsidenten des Nationalrates geprüft.   Grundsätzlich liegt Entscheidungen über die Notwendigkeit von Maßnahmen eine Abwägung zugrunde, in der u.a. die Meinungsäußerungsfreiheit, das Parlament als Ort der Demokratie (in dem historisch und politisch sensiblen Themen sachlich begegnet wird) sowie der konkrete Kontext berücksichtigt werden. Zudem ist das Amt des Präsidenten des Nationalrates seinem Wesen nach ein überparteiliches, integratives und auf Ausgleich bedachtes Amt. Die „Auftaktveranstaltung zur Zero Project Conference 2026“ hatte als Ziel die Stärkung der Inklusion in Österreich. Im Rahmen der Veranstaltung ist es zu zahlreichen Begegnungen und Fotoaufnahmen mit einer Vielzahl von Gästen gekommen. Eingeflossen ist in diesem Fall, dass das getragene Symbol kein gesetzlich verbotenes Symbol in Österreich ist. Es wurde im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung getragen, ohne dass ein Verstoß gegen die HO erfolgt ist. Die weitere Verwendung oder Instrumentalisierung von privaten Fotos von Veranstaltungen im Parlament fallen nicht unter die Verantwortung des Präsidenten des Nationalrates. In der Antwort vom 26. Juni 2026 wurde bereits darauf hingewiesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig geschult sowie anlassfallbezogen (z.B. im Vorfeld von Veranstaltungen oder Terminen) nochmals dahingehend unterwiesen werden etc. All dies trägt zu einer einheitlichen Vollzugspraxis bei. Desweiteren ist durch die Hinzuziehung von Supervisoren oder jeweiligen Teamleiterinnnen bzw. Teamleitern sowie durch eine allfällige Einbindung der zuständigen Rechtsabteilung sichergestellt, dass in vergleichbaren Situationen vergleichbar gehandelt wird. Mit dieser Vorgehensweise und der – in der Antwort vom 26. Juni 2026 sowie oben beschriebenen – Prüfung des konkreten Einzelfalls werden willkürliche und situative Unterschiede bestmöglich verhindert. Ganz allgemein können wir abschließend festhalten, dass ein Recht auf Informationszugang ausschließlich hinsichtlich Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG (vgl. insb. Art. 22a Abs. 2 B-VG und § 2 Abs. 1 IFG) besteht. Vom Informationsbegriff sind ausschließlich schriftliche Aufzeichnungen und Dokumente erfasst, die vorhanden und verfügbar sind. Ihre Fragen nach (nachträglichen) Rechtfertigungen von Entscheidungen und (nachträglichen) Bewertungen des konkreten Vorfalles (vgl. insb. die Formulierungen der Fragen 2 und 4) zielen nicht auf eine „Information“ im Sinne des § 2 Abs. 1 IFG ab, die vom Recht auf Informationszugang erfasst wäre.   Wir gehen davon aus, Ihre Fragen damit vollständig beantwortet zu haben.   Mit freundlichen Grüßen