Anfrage zum Google Tag Manager
Anfrage an:
Datenschutzbehörde
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Ist der Einsatz des Google Tag Managers (https://tagmanager.google.com/?hl=de) aus datenschutzrechtlicher Sicht auf einer Website unbedenklich oder nicht?
Ergebnis der Anfrage
Keine Antwort erhalten - Die Datenschutzbehörde wäre verpflichtet, umfangreiche Recherchetätigkeiten vorzunehmen, weil die Frage, ob der Einsatz eines Google Tag Managers den Vorgaben der DSGVO entspricht, noch nicht Gegenstand eines Verfahrens vor der Datenschutzbehörde war. Recherchetätigkeiten führt die Behörde nicht durch.
Information nicht vorhanden
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Datum4. März 2021
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29. April 2021
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