Anfrage zum Google Tag Manager

Anfrage an: Datenschutzbehörde
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ist der Einsatz des Google Tag Managers (https://tagmanager.google.com/?hl=de) aus datenschutzrechtlicher Sicht auf einer Website unbedenklich oder nicht?

Ergebnis der Anfrage

Keine Antwort erhalten - Die Datenschutzbehörde wäre verpflichtet, umfangreiche Recherchetätigkeiten vorzunehmen, weil die Frage, ob der Einsatz eines Google Tag Managers den Vorgaben der DSGVO entspricht, noch nicht Gegenstand eines Verfahrens vor der Datenschutzbehörde war. Recherchetätigkeiten führt die Behörde nicht durch.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. März 2021
  • Frist
    29. April 2021
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Datenschutzbehörde Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage zum Google Tag Manager [#2223]
Datum
4. März 2021 22:51
An
Datenschutzbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ist der Einsatz des Google Tag Managers (https://tagmanager.google.com/?hl=de) aus datenschutzrechtlicher Sicht auf einer Website unbedenklich oder nicht?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Datenschutzbehörde
2021-0.171.360-2-A - Erledigung Katharina Rutner Österreichische Datenschutzbehörde / Austrian Data Protection Au…
Von
Datenschutzbehörde
Betreff
2021-0.171.360-2-A - Erledigung
Datum
9. April 2021 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Katharina Rutner Österreichische Datenschutzbehörde / Austrian Data Protection Authority Barichgasse 40-42 1030 Wien / Vienna Tel.: +43 1 521 52 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Web: www.dsb.gv.at Antworten richten Sie bitte ausschließlich an das allgemeine Postfach der Datenschutzbehörde: <<E-Mail-Adresse>> P Helfen Sie der Umwelt und drucken Sie dieses Mail nur aus, wenn unbedingt nötig. (See attached file: 2021-0.171.360-2-A_-_Erledigung_09.04.2021_Jörg_Wukonig.pdf)