Anfrage zur Errichtung einer spezialisierten Behörde im Justizbereich zur Klärung von Zuständigkeitsfragen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

bzg. ergeht die Anfrage, ob eine spezialisierte Behörde im Justizbereich zu errichten ist, die sich mit der Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen befasst, bei denen Unklarheiten oder Unstimmigkeiten bezüglich der Zuständigkeit vorliegen.

Im derzeitigen System kommt es häufig zu Verzögerungen, wenn Anträge bei unzuständigen Behörden eingereicht werden. Diese Anträge werden entweder verspätet weitergeleitet oder es entsteht ein Kompetenzstreit, der den Bearbeitungsprozess behindert.

Eine solche Behörde könnte als zentrale Anlaufstelle für Zuständigkeitsfragen dienen, indem sie:

Anträge prüft und unverzüglich an die zuständige Behörde oder das zuständige Gericht weiterleitet,
durch eine effiziente Weiterleitung die Bearbeitungszeit verkürzt,
als Vermittler bei Kompetenzstreitigkeiten fungiert, um Verzögerungen zu vermeiden,
und die Rechtssicherheit für Bürger erhöht, die durch unklare Zuständigkeiten beeinträchtigt sind.
Ist es daher möglich, die Einrichtung einer solchen spezialisierten Behörde zu prüfen, um die Verwaltung und Justiz in Bezug auf Zuständigkeitsfragen effizienter zu gestalten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2024
  • Frist
    20. Dezember 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage zur Errichtung einer spezialisierten Behörde im Justizbereich zur Klärung von Zuständigkeitsfragen [#3225]
Datum
25. Oktober 2024 01:32
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
bzg. ergeht die Anfrage, ob eine spezialisierte Behörde im Justizbereich zu errichten ist, die sich mit der Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen befasst, bei denen Unklarheiten oder Unstimmigkeiten bezüglich der Zuständigkeit vorliegen. Im derzeitigen System kommt es häufig zu Verzögerungen, wenn Anträge bei unzuständigen Behörden eingereicht werden. Diese Anträge werden entweder verspätet weitergeleitet oder es entsteht ein Kompetenzstreit, der den Bearbeitungsprozess behindert. Eine solche Behörde könnte als zentrale Anlaufstelle für Zuständigkeitsfragen dienen, indem sie: Anträge prüft und unverzüglich an die zuständige Behörde oder das zuständige Gericht weiterleitet, durch eine effiziente Weiterleitung die Bearbeitungszeit verkürzt, als Vermittler bei Kompetenzstreitigkeiten fungiert, um Verzögerungen zu vermeiden, und die Rechtssicherheit für Bürger erhöht, die durch unklare Zuständigkeiten beeinträchtigt sind. Ist es daher möglich, die Einrichtung einer solchen spezialisierten Behörde zu prüfen, um die Verwaltung und Justiz in Bezug auf Zuständigkeitsfragen effizienter zu gestalten?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3225/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage hin, ", ob eine spezialisierte Behörde im Justizbereich zu errichten …
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Anfrage zur Errichtung einer spezialisierten Behörde im Justizbereich zur Klärung von Zuständigkeitsfragen [#3225]
Datum
25. Oktober 2024 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage hin, ", ob eine spezialisierte Behörde im Justizbereich zu errichten ist, die sich mit der Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen befasst, bei denen Unklarheiten oder Unstimmigkeiten bezüglich der Zuständigkeit vorliegen" wird mitgeteilt, dass die Einrichtung einer solchen Behörde nicht vorgesehen ist. Dass die Weiterleitung von unrichtig eingebrachten Eingaben Verzögerungen auslöst liegt auf der Hand. Inwieweit eine weitere Behörde solche Verzögerungen verringern können sollte, ist nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich wird aber der Gedanke des One-Stop Shops umgesetzt, sodass für eine Behörde eine zentrale Eingangsadresse eingerichtet ist, von der aus eine Weiterleitung an die jeweils konkret zuständige Stelle innerhalb der jeweiligen Behörde erfolgt. Sollte sich die vorliegende Fragestellung auf den gesamten Behördenbereich beziehen wird auf den Wirkungsbereich des Herrn Bundeskanzlers hingewiesen, der mit dieser Frage, einer für alle Bundesbehörden zentralen Eingangsstelle, zu befassen wäre. Mit freundlichen Grüßen