Anfrage zur Rodung und Schutzmaßnahmen für Wildtiere im eingezäunten Bereich des Augarten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Betroffen ist der eingezäunte Bereich neben dem großen Waldspielplatz, zwischen der Quer-Kastanienallee und dem Kleinen Stern im Wiener Augarten. In diesem Bereich lebten zuvor zahlreiche Eichhörnchen, Dachse und Füchse, bis im März 2025 die meisten Bäume (während der Fortpflanzungszeit) gefällt wurden. Weiters wird durch Baumarbeiten regelmäßig der Zaun beschädigt, was es Personen und nicht angeleinten Hunden erlaubt, den Bereich zu betreten, die Tiere zu jagen bzw. den Bereich als WC zu nutzen.

Ökologische Begutachtung: Wurde vor Beginn der Rodung eine systematische Untersuchung der betroffenen Flora und Fauna durchgeführt (inkl. Baumhöhlen, Nistplätze, Bauten im Erdreich)? Falls ja, existiert dazu ein Bericht oder eine Zusammenfassung?

Fortpflanzungszeit: Wie wurde sichergestellt, dass keine Tiere während der Fortpflanzungszeit (z. B. Eichhörnchen mit Jungtieren in Baumhöhlen, Vögel in Nestern) geschädigt wurden?

Dachse und andere Bodenbewohner: Nach Beobachtungen lebte in dem Areal eine Dachsgruppe mit geschätzt mindestens 12 Tieren. Wurde eine fachliche Untersuchung dieser Bauten durchgeführt? Falls Umsiedlungen stattfanden: wohin wurden die Tiere gebracht?

Wildtiere allgemein: Welche Maßnahmen wurden zum Schutz oder zur Umsiedlung von Wildtieren (Eichhörnchen, Füchse, Marder, Feldmäuse, Vögel) gesetzt? Gibt es Nachweise über Sichtungen dieser Tierarten nach der Rodung im Gebiet?

Sichtkontrollen und technische Maßnahmen: Welche Methoden (z. B. Endoskopie von Baumhöhlen, Wärmebilddrohnen, manuelle Sichtungen) wurden eingesetzt, um sicherzustellen, dass keine Tiere in Baumhöhlen, Nestern oder Bauten zu Schaden kamen?

Zaun: Wie wird sichergestellt, dass der beschädigte Zaun wieder instand gesetzt wird, um das Betreten durch Personen und Hunde zu verhindern und die Tiere zu schützen?

Aufforstung: Können Sie Details zu den geplanten Aufforstungsmaßnahmen nennen – Baumarten, Pflanzdichte, zeitlicher Ablauf, Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität (z. B. Mischwald, heimische Arten, Schutz von Insekten und Vögeln)?

Zuständigkeiten: Wer war für die Entscheidung zur Rodung konkret verantwortlich, und welche Fachstellen oder Gutachter waren in den Entscheidungsprozess eingebunden?

Langfristige Entwicklung: Gibt es ein übergeordnetes Konzept für die langfristige ökologische Gestaltung und Nutzung dieses Bereichs im Augarten?

Ich ersuche um eine elektronische Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2025
  • Frist
    15. Oktober 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage zur Rodung und Schutzmaßnahmen für Wildtiere im eingezäunten Bereich des Augarten [#3495]
Datum
20. August 2025 11:57
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Betroffen ist der eingezäunte Bereich neben dem großen Waldspielplatz, zwischen der Quer-Kastanienallee und dem Kleinen Stern im Wiener Augarten. In diesem Bereich lebten zuvor zahlreiche Eichhörnchen, Dachse und Füchse, bis im März 2025 die meisten Bäume (während der Fortpflanzungszeit) gefällt wurden. Weiters wird durch Baumarbeiten regelmäßig der Zaun beschädigt, was es Personen und nicht angeleinten Hunden erlaubt, den Bereich zu betreten, die Tiere zu jagen bzw. den Bereich als WC zu nutzen. Ökologische Begutachtung: Wurde vor Beginn der Rodung eine systematische Untersuchung der betroffenen Flora und Fauna durchgeführt (inkl. Baumhöhlen, Nistplätze, Bauten im Erdreich)? Falls ja, existiert dazu ein Bericht oder eine Zusammenfassung? Fortpflanzungszeit: Wie wurde sichergestellt, dass keine Tiere während der Fortpflanzungszeit (z. B. Eichhörnchen mit Jungtieren in Baumhöhlen, Vögel in Nestern) geschädigt wurden? Dachse und andere Bodenbewohner: Nach Beobachtungen lebte in dem Areal eine Dachsgruppe mit geschätzt mindestens 12 Tieren. Wurde eine fachliche Untersuchung dieser Bauten durchgeführt? Falls Umsiedlungen stattfanden: wohin wurden die Tiere gebracht? Wildtiere allgemein: Welche Maßnahmen wurden zum Schutz oder zur Umsiedlung von Wildtieren (Eichhörnchen, Füchse, Marder, Feldmäuse, Vögel) gesetzt? Gibt es Nachweise über Sichtungen dieser Tierarten nach der Rodung im Gebiet? Sichtkontrollen und technische Maßnahmen: Welche Methoden (z. B. Endoskopie von Baumhöhlen, Wärmebilddrohnen, manuelle Sichtungen) wurden eingesetzt, um sicherzustellen, dass keine Tiere in Baumhöhlen, Nestern oder Bauten zu Schaden kamen? Zaun: Wie wird sichergestellt, dass der beschädigte Zaun wieder instand gesetzt wird, um das Betreten durch Personen und Hunde zu verhindern und die Tiere zu schützen? Aufforstung: Können Sie Details zu den geplanten Aufforstungsmaßnahmen nennen – Baumarten, Pflanzdichte, zeitlicher Ablauf, Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität (z. B. Mischwald, heimische Arten, Schutz von Insekten und Vögeln)? Zuständigkeiten: Wer war für die Entscheidung zur Rodung konkret verantwortlich, und welche Fachstellen oder Gutachter waren in den Entscheidungsprozess eingebunden? Langfristige Entwicklung: Gibt es ein übergeordnetes Konzept für die langfristige ökologische Gestaltung und Nutzung dieses Bereichs im Augarten? Ich ersuche um eine elektronische Beantwortung.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3495/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLUK Die von Ihnen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- …
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) gesendete E-Mail ist eingelangt. Informationen gemäß Art. 13 DSGVO: Das BMLUK speichert und verarbeitet ihre Daten (Name, E-Mailadresse, Korrespondenz) ausschließlich im Sinne der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF. Daten, die Sie uns im Zuge Ihrer Anfrage bekannt geben, werden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Zuständigkeit des BMLUK laut Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 zur Beantwortung Ihres Anliegens (Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO) verantwortungsvoll behandelt und nicht für andere Zwecke weiterverwendet. Es unterliegt dabei Ihrer freien Entscheidung, welche Informationen sie uns mitteilen möchten. Wir speichern und verarbeiten in der Regel Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft übermitteln. Sämtliche Korrespondenzdaten werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten - wenn organisatorisch erforderlich - an Dienststellen des BMLUK weitergeleitet, sowie ggf. zuständigkeitshalber an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Kontakt bei Fragen zu Ihrem Anliegen: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) Stubenring 1, 1010 Wien Ombudsstelle: <<E-Mail-Adresse>> Den Datenschutzbeauftragten des Ressorts erreichen Sie unter: <<E-Mail-Adresse>> ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nachrichtendetails / Message details: Sender: <<E-Mail-Adresse>> Recipient: <<E-Mail-Adresse>> Subject: Anfrage zur Rodung und Schutzmaßnahmen für Wildtiere im eingezäunten Bereich des Augarten [#3495] Date: Thu Aug 21 05:13:36 2025 Message size: 10032 Message ID: <<Name und E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung Augarten Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang finden Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage. Mit…
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang finden Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen