Anfragen an Apple zur Herausgabe von Daten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Apple Inc. hat Anfang November einen Transparenzreport veröffentlicht (siehe hier: https://www.apple.com/pr/pdf/131105repo…), in dem unter anderem vermerkt ist, dass aus Österreich zwei so genannte "Account Information Requests" bei dem Unternehmen eingegangen sind. Laut Angaben von Apple wurde einer positiv beantwortet.

Ich hätte gerne gewusst,
1. Welcher Art waren die Straftaten, für die eine Herausgabe der Nutzerdaten angefordert wurde?
2. Haben diese Daten im Fall der positiv beantworteten Anfrage zu einer Aufklärung beigetragen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. November 2013
  • Frist
    1. Januar 2014
  • 0 Follower:innen
Werner Reiter
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Werner Reiter
Betreff
Datum
6. November 2013 09:16
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Apple Inc. hat Anfang November einen Transparenzreport veröffentlicht (siehe hier: https://www.apple.com/pr/pdf/131105reportongovernmentinforequests2.pdf), in dem unter anderem vermerkt ist, dass aus Österreich zwei so genannte "Account Information Requests" bei dem Unternehmen eingegangen sind. Laut Angaben von Apple wurde einer positiv beantwortet. Ich hätte gerne gewusst, 1. Welcher Art waren die Straftaten, für die eine Herausgabe der Nutzerdaten angefordert wurde? 2. Haben diese Daten im Fall der positiv beantworteten Anfrage zu einer Aufklärung beigetragen?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Werner Reiter Postanschrift Werner Reiter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Werner Reiter
Bundesministerium für Justiz
Kurzfassung: "Dem Auskunftswerber (...) kommt (...) ein Recht nach dem Auskunftspflichgesetz nicht zu." "Die vom…
Von
Bundesministerium für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. November 2013
Status
Anfrage abgelehnt
Kurzfassung: "Dem Auskunftswerber (...) kommt (...) ein Recht nach dem Auskunftspflichgesetz nicht zu." "Die vom Auskunftswerber gestellten Fragen sind daher keine solchen, welche in der vorgesehenen kurzen Frist ohne Beeinträchtigung der übrigen Verwaltungsabläufe beantwortet werden können."