Anschlussgewährung im Personenverkehr

Anfrage an: ÖBB-Infrastruktur AG

Nach welchen Regeln werden in Österreich Anschlüsse abgewartet? Wenn es eine Liste gibt, wo nach Bahnhof die Wartezeiten zwischen den jeweiligen Personenzügen eingetragen sind, bitte ich um eine Veröffentlichung dieser Information

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. März 2026
  • Frist
    27. April 2026
  • 4 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An ÖBB-Infrastruktur AG Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anschlussgewährung im Personenverkehr [#4618]
Datum
28. März 2026 19:38
An
ÖBB-Infrastruktur AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Nach welchen Regeln werden in Österreich Anschlüsse abgewartet? Wenn es eine Liste gibt, wo nach Bahnhof die Wartezeiten zwischen den jeweiligen Personenzügen eingetragen sind, bitte ich um eine Veröffentlichung dieser Information
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4618/
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
ÖBB-Infrastruktur AG
Ihr Informationsbegehren vom 28.03.2026 an die ÖBB-Infrastruktur AG – zusätzliche Informationen erforderlich Sehr
Von
ÖBB-Infrastruktur AG
Betreff
Ihr Informationsbegehren vom 28.03.2026 an die ÖBB-Infrastruktur AG – zusätzliche Informationen erforderlich
Datum
30. März 2026 08:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Informationsbegehren zu „Anschlüsse im Personenverkehr" vom 28.3.2026, das am 30.3.2026 schriftlich bei der ÖBB-Infrastruktur-AG eingelangt ist. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) macht Informationen von informationspflichtigen Stellen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen allgemein zugänglich. Im Rahmen ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeit stellen die Unternehmen des ÖBB-Konzerns Informationen aus ihrem Geschäftsbereich auf schriftlichen Antrag zur Verfügung (§ 13 Abs 1 IFG), sofern keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen und die beantragte Information vorhanden und verfügbar ist. Die gewünschte Information ist dabei möglichst präzise zu bezeichnen (§ 7 Abs 2 IFG). Zudem hat der Antragsteller seine Identität in geeigneter Form glaubhaft zu machen (§ 13 Abs 4 IFG). Für die weitere Bearbeitung Ihres Informationsbegehrens ist die Glaubhaftmachung Ihrer Identität in geeigneter Form (zB Ausweiskopie, elektronische Signatur, oder ähnliches) notwendig. Bitte übermitteln Sie uns diesen Nachweis bis zum 1.4.2026, sodass wir Ihren Antrag weiterbearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: Ihr Informationsbegehren vom 28.03.2026 an die ÖBB-Infrastruktur AG – zusätzliche Informationen erforderlich […
An ÖBB-Infrastruktur AG Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Ihr Informationsbegehren vom 28.03.2026 an die ÖBB-Infrastruktur AG – zusätzliche Informationen erforderlich [#4618]
Datum
1. April 2026 10:38
An
ÖBB-Infrastruktur AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Im Anhang habe ich ein pdf mit meiner Handysignatur eingefügt. Ich hoffe, das genügt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4618/
ÖBB-Infrastruktur AG
AW: Ihr Informationsbegehren vom 28.03.2026 an die ÖBB-Infrastruktur AG – zusätzliche Informationen erforderlich […
Von
ÖBB-Infrastruktur AG
Betreff
AW: Ihr Informationsbegehren vom 28.03.2026 an die ÖBB-Infrastruktur AG – zusätzliche Informationen erforderlich [#4618]
Datum
1. April 2026 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang findet sich leider kein PDF mit Ihrer elektronischen Signatur. Für die weitere Bearbeitung Ihres Informationsbegehrens ist nach wie vor die Glaubhaftmachung Ihrer Identität in geeigneter Form (zB Ausweiskopie, elektronische Signatur, oder ähnliches) notwendig. Bitte übermitteln Sie uns diesen Nachweis bis zum 1.4.2026, sodass wir Ihren Antrag weiterbearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: [#4618] Guten Tag, Ich hab es jetzt nochmal angeschaut, jetzt sollte auch ein Anhang vorhanden sein. Mit fre…
An ÖBB-Infrastruktur AG Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: [#4618]
Datum
1. April 2026 11:15
An
ÖBB-Infrastruktur AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich hab es jetzt nochmal angeschaut, jetzt sollte auch ein Anhang vorhanden sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4618/
Kein Nachrichtentext
An ÖBB-Infrastruktur AG Details
Von
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. April 2026
An
ÖBB-Infrastruktur AG
Status
102,2 KB
ÖBB-Infrastruktur AG
Ihr Informationsbegehren vom 28.3.2026 an die ÖBB-Infrastruktur AG – Informationsverweigerung Sehr geehrtAntragste…
Von
ÖBB-Infrastruktur AG
Betreff
Ihr Informationsbegehren vom 28.3.2026 an die ÖBB-Infrastruktur AG – Informationsverweigerung
Datum
2. April 2026 07:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Informationsbegehren vom 28.3.2026 über „Anschlüsse im Personenverkehr“, das am 30.3.2026 schriftlich bei der ÖBB-Infrastruktur AG eingelangt ist. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) macht Informationen von informationspflichtigen Stellen auf Antrag allgemein zugänglich. Der Zugang zur Information ist jedoch nicht zu gewähren, wenn eine gesetzliche Ausnahme besteht. Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden konnte, weil Sie die erforderliche Glaubhaftmachung Ihrer Identität nicht innerhalb der genannten Frist erbracht haben. Ihr Antrag wird daher zurückgewiesen. Mit freundlichen Grüßen