Antrag auf Erteilung einer Auskunft gemäß § 7 ff Informationsfreiheitsgesetz über die Änderungen des Prüfauftrages in der Causa HTL-Ferlach
Unter Berufung auf das Grundrecht auf Information (Art. 22a B-VG) sowie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) begehre ich die Erteilung folgender amtlicher Informationen bzw. die Herausgabe von Kopien der entsprechenden Aktenvorgänge aus dem elektronischen Aktensystem (ELAK) des BMB:
1. Erstellung und Genehmigung des Schreibens mit GZ: BMB-10.000/0256-Präs.3/2017
Im Rahmen einer Zeugeneinvernahme vor dem Arbeitsgericht Graz am 11.10.2023 gab Sektionschef Mag. Andreas Thaller unter Wahrheitspflicht an, das 14-seitige Schreiben vom 01.08.2017 (Beilage ./AM), welches seine elektronische Signatur trägt, „nicht verfasst“ zu haben.
Begehren: Herausgabe des vollständigen Metadaten-Protokolls (Audit-Trail) zu diesem ELAK-Vorgang, aus dem hervorgeht, wer den Entwurf erstellt, wer ihn approbiert und wer die finale Genehmigung zur elektronischen Fertigung erteilt hat.
2. Divergenz zwischen Prüfauftrag und Durchführung (Methodik)
Während der offizielle Prüfauftrag vom 01.08.2017 eine „offene Kommunikation“ und die Meldung doloser Handlungen an die Staatsanwaltschaft (§ 302 StGB) forderte, legte das Prüfteam-Fröhlich den Befragten eine „Erläuterung des Prüfauftrages“ vor, die den Vorgang als diskrete Dienstbesprechung in der „Art einer Inneren Revision“ deklarierte.
Begehren: Herausgabe der internen Weisung oder des Protokolls der Konstituierung des Prüfteams, in dem entschieden wurde, von den strengen Vorgaben der „Beilage ./AM“ abzuweichen und stattdessen eine Methodik außerhalb der regulären Revisionsordnung (RO-BMB 2016) anzuwenden.
3. Entscheidung zur „schulrechtlichen Sanierung“
Das Fröhlich-Memo vom 13.11.2019 (GZ: 2019-0.543.511) gesteht ein, dass Rechtsvorschriften „unrichtig angewendet“ wurden, diese jedoch „schulrechtlich saniert“ (administrativ geheilt) wurden. Dies steht im Widerspruch zur parlamentarischen Beantwortung 8515/AB vom 18.01.2022, in der behauptet wurde, es hätten sich „keine Anhaltspunkte für Fehlverhalten“ ergeben.
Begehren: Herausgabe aller internen Stellungnahmen der Rechtsabteilung (Präs. 12 / Präs. 3) und Korrespondenzen zwischen Mag. Thaller und Dr. Fröhlich aus dem Zeitraum 2017–2019, welche die rechtliche Grundlage und die Entscheidung für diese „Sanierung“ anstelle einer disziplinar- oder strafrechtlichen Verfolgung dokumentieren.
4. Vollständiger Abschlussbericht des Prüfteams
Mag. Thaller behauptete am 11.10.2023, ihm sei der Bericht des von ihm selbst eingesetzten Prüfteams „nicht bekannt“.
Begehren: Herausgabe des vollständigen, ungeschwärzten Abschlussberichts der Prüfgruppe Fröhlich (inkl. aller Anhänge). Da das BMB diesen Bericht 2022 als „nicht öffentlich“ einstufte, wird unter dem nun geltenden IFG explizit auf das überwiegende öffentliche Interesse an der Aufklärung des Verdachts des Amtsmissbrauchs (§ 302 StGB) und der Fehlverwendung öffentlicher Mittel hingewiesen.
5. Umgang mit dem „Grünberger-Konvolut“
Obwohl das namentlich gezeichnete Dossier von Lena Grünberger am 02.10.2017 einlangte, wurde es in den Berichten der Prüfgruppe Fröhlich konsequent als Teil einer „anonymen Anzeigenflut“ deklassiert.
Begehren: Herausgabe der internen Kommunikation des Prüfteams zur Bewertung und Einordnung des Grünberger-Konvoluts. Warum wurde dieses Dokument nicht als namentlicher Beweis für den Vorsatz der Schulleitung gewertet?
Punkt 6: Bestellungsgrundlagen und Auswahlkriterien für MinR DI Wolfgang Scharl
MinR DI Wolfgang Scharl war als Leiter der zuständigen Fachabteilung im BMB weisungsbefugt für jene Personen (Vorsitzende), welche die nunmehr als rechtswidrig erkannten Maturazeugnisse an der HTL Ferlach beglaubigt haben. Zudem war er laut Quellen selbst oder durch seine Abteilung in Prüfungskommissionen an der HTL Ferlach (u.a. im Juni 2016) involviert.
Begehren: Herausgabe des Aktenvermerks oder der Weisung zur Zusammensetzung des Prüfteams-Fröhlich.
Spezifische Frage: Auf Basis welcher rechtlichen Erwägung wurde DI Scharl in das Prüfteam berufen, obwohl seine Abteilung als Aufsichtsinstanz II. Instanz und durch die Ausübung von Prüfungsvorsitzen unmittelbar in die zu prüfenden administrativen Abläufe der HTL Ferlach involviert und somit potenziell befangen war?
Audit-Trail: Herausgabe der Korrespondenz zwischen SC Dr. Dorninger und Dr. Fröhlich bezüglich der Nominierung von DI Scharl als „objektivem“ Prüfer trotz der am 7.8.2017 vom LSI Dr. Zafoschnig in seiner Stellungnahme beschriebenen Verdachtslage gegen seine Abteilung.
Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form innerhalb der gesetzlichen Frist.
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Datum13. Juli 2026
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10. August 2026
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