Antrag auf Feststellung der Duldung von Angriffen auf Zivilpersonen durch die österreichischen Behörden
hiermit stelle ich einen Antrag auf Feststellung, ob und inwieweit Angriffe auf Zivilpersonen in Österreich weiterhin von den zuständigen Behörden geduldet werden. Der Antrag zielt darauf ab zu klären, ob das bestehende rechtliche und administrative Rahmenwerk und die Maßnahmen der Behörden ausreichen, um Angriffe auf Zivilpersonen effektiv zu verhindern und zu ahnden.
1. Sachverhalt
In den letzten Jahren sind in Österreich Vorfälle zu verzeichnen, bei denen Angriffe auf Zivilpersonen gemeldet wurden. Es bestehen Hinweise darauf, dass in bestimmten Fällen keine ausreichenden Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden ergriffen wurden, um diese Vorfälle zu verhindern oder strafrechtlich zu verfolgen. Diese Umstände werfen die Frage auf, ob eine Duldung solcher Angriffe durch staatliche Stellen vorliegt oder ob das bestehende rechtliche Rahmenwerk und die Maßnahmen zur Durchsetzung unzureichend sind.
2. Rechtliche Grundlage
Ich berufe mich auf folgende rechtliche Normen, die für die Bewertung der staatlichen Schutzpflichten und der Duldung von Angriffen auf Zivilpersonen maßgeblich sind:
a) Österreichische Bundesverfassung
Die österreichische Bundesverfassung garantiert den Schutz der Grundrechte aller Menschen, die sich in Österreich aufhalten, insbesondere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Verfassung verpflichtet den Staat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Rechte zu schützen und Eingriffe von Dritten zu verhindern.
b) Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)
Gemäß Artikel 2 GRCh (Recht auf Leben) und Artikel 3 GRCh (Recht auf Unversehrtheit) ist Österreich als EU-Mitgliedstaat verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger zu schützen. Diese Verpflichtung umfasst die Prävention von Angriffen auf Zivilpersonen und die strafrechtliche Verfolgung der Täter.
c) Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Die EMRK, die in Österreich den Rang eines Verfassungsgesetzes hat, garantiert in Artikel 2 das Recht auf Leben und in Artikel 3 das Verbot der Folter sowie unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Der Staat ist verpflichtet, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um das Leben und die Unversehrtheit der Menschen innerhalb seiner Gerichtsbarkeit zu schützen. Dies umfasst auch die Pflicht, solche Vorfälle zu untersuchen und die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen.
d) Österreichisches Strafgesetzbuch (StGB)
Das StGB regelt auf nationaler Ebene, dass Gewaltstraftaten gegen Personen, einschließlich Raub, Bedrohung und andere Formen körperlicher Angriffe, strafbar sind und konsequent geahndet werden müssen. Der Staat ist verpflichtet, solche Taten effektiv zu verfolgen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen und zukünftige Vorfälle zu verhindern.
3. Begründung des Antrags
Trotz der bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen gibt es Anhaltspunkte, dass Angriffe auf Zivilpersonen nicht mit der notwendigen Konsequenz verhindert und verfolgt werden. Dies wirft die Frage auf, ob eine Duldung solcher Vorfälle vorliegt und ob die bestehenden Regelungen und Maßnahmen zur Durchsetzung ausreichen, um die Zivilbevölkerung effektiv zu schützen.
Information nicht vorhanden
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Datum23. Oktober 2024
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18. Dezember 2024
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