Antrag auf Herausgabe einer Kopie des signierten Schreibens des Bildungsministeriums vom 7. Juni 2017 GZ: BMB-204.417/0002-II/2017

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Erbitte die Herausgabe einer Kopie (ggf. wegen Datenschutz geschwärzt) des signierten Schreibens des Bildungsministeriums vom 7. Juni 2017, GZ: BMB-204.417/0002-II/2017

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  • Datum
    6. Februar 2026
  • Frist
    6. März 2026
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Walter Biedermann
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Walter Biedermann
Betreff
Antrag auf Herausgabe einer Kopie des signierten Schreibens des Bildungsministeriums vom 7. Juni 2017 GZ: BMB-204.417/0002-II/2017 [#4419]
Datum
6. Februar 2026 18:59
An
Bundesministerium für Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Erbitte die Herausgabe einer Kopie (ggf. wegen Datenschutz geschwärzt) des signierten Schreibens des Bildungsministeriums vom 7. Juni 2017, GZ: BMB-204.417/0002-II/2017
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Walter [geschwärzt] Anfragenr: 4419 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Walter [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Walter Biedermann
Bundesministerium für Bildung
Sehr geehrter Herr Biedermann, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums fü…
Von
Bundesministerium für Bildung
Betreff
RE: Antrag auf Herausgabe einer Kopie des signierten Schreibens des Bildungsministeriums vom 7. Juni 2017 GZ: BMB-204.417/0002-II/2017 [#4419] [~108999]
Datum
5. März 2026 08:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Biedermann, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung. Anbei finden Sie das von Ihnen erfragte Schreiben des Bundesministeriums für Bildung vom 7. Juni 2017 mit der GZ BMB-204.417/0002-II/2017. Mit freundlichen Grüßen
Walter Biedermann
Guten Tag, danke für die Teilbeantwortung durch die Übersendung der 2. Seite. Bitte übersenden Sie mir der Vollst…
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Walter Biedermann
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AW: RE: Antrag auf Herausgabe einer Kopie des signierten Schreibens des Bildungsministeriums vom 7. Juni 2017 GZ: BMB-204.417/0002-II/2017 [#4419] [~108999] [#4419]
Datum
5. März 2026 10:54
An
Bundesministerium für Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für die Teilbeantwortung durch die Übersendung der 2. Seite. Bitte übersenden Sie mir der Vollständigkeit halber auch das zugehörige Anschreiben vom 7. Juni 2017 mit dem gegenständlichen GZ: BMB-204.417/0002-II/2017 mit der abgebildeten lesbaren elektronischen Signatur. Mit freundlichen Grüßen Walter Biedermann Anfragenr: 4419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4419/
Walter Biedermann
Guten Tag, ergänzend möchte ich nachtragen, mir die elektronische Originalversion der beiden Seiten (z. B. als PD…
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Von
Walter Biedermann
Betreff
AW: RE: Antrag auf Herausgabe einer Kopie des signierten Schreibens des Bildungsministeriums vom 7. Juni 2017 GZ: BMB-204.417/0002-II/2017 [#4419] [~108999] [#4419]
Datum
5. März 2026 14:57
An
Bundesministerium für Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ergänzend möchte ich nachtragen, mir die elektronische Originalversion der beiden Seiten (z. B. als PDF) zu überstellen, inklusive der eingebetteten Signaturdaten mit damaligem Ausstellungsdatum. Mit freundlichen Grüßen Walter Biedermann Anfragenr: 4419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4419/
Walter Biedermann
Guten Tag, meine Anfrage "Antrag auf Herausgabe einer Kopie des signierten Schreibens des Bildungsministeriums vo…
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Walter Biedermann
Betreff
AW: RE: Antrag auf Herausgabe einer Kopie des signierten Schreibens des Bildungsministeriums vom 7. Juni 2017 GZ: BMB-204.417/0002-II/2017 [#4419] [~108999] [#4419]
Datum
7. März 2026 10:11
An
Bundesministerium für Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Antrag auf Herausgabe einer Kopie des signierten Schreibens des Bildungsministeriums vom 7. Juni 2017 GZ: BMB-204.417/0002-II/2017" vom 06.02.2026 (#4419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Walter Biedermann
Bundesministerium für Bildung
Sehr geehrter Herr Biedermann, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für…
Von
Bundesministerium für Bildung
Betreff
RE: ***Spamverdacht***AW: RE: Antrag auf Herausgabe einer Kopie des signierten Schreibens des Bildungsministeriums vom 7. Juni 2017 GZ: BMB-204.417/0002-II/2017 [#4419] [~110110]
Datum
27. März 2026 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Biedermann, vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung. Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass das von Ihnen angeforderte Schreiben nur aus einer Seite besteht und nur in dieser Form im BMB auffliegt. Es handelt sich dabei um ein persönliches Schreiben, weshalb dieses auch keine Amtssignatur enthält. Im Anhang übermitteln wir Ihnen das Dokument im PDF/A-Format. Mit freundlichen Grüßen
Walter Biedermann
Sehr geehrte [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich nehme dazu wie folgt Stellung und halte mein Ersuch…
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Walter Biedermann
Betreff
AW: RE: Antrag auf Herausgabe einer Kopie des signierten Schreibens des Bildungsministeriums vom 7. Juni 2017 GZ: BMB-204.417/0002-II/2017 [#4419] [~110110] [#4419]
Datum
30. März 2026 13:45
An
Bundesministerium für Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich nehme dazu wie folgt Stellung und halte mein Ersuchen auf Herausgabe des vollständigen Dokuments ausdrücklich aufrecht: Ihre Angabe, das Schreiben vom 7.6.2017 bestünde lediglich aus einer Seite und verfüge über keine Amtssignatur, steht in klarem Widerspruch zu den Fakten und der geltenden Rechtslage: Vollständigkeit & Kanzleiordnung: Auf der ersten Seite ist der Fertigungsvermerk „Wien, am 7. Juni 2017; Für die Bundesministerin: SektChef Dipl.-Ing. Mag. Dr. XXXXXXXX; Elektronisch gefertigt“ angeführt. Die Leugnung der Existenz dieser Seite ist faktisch unrichtig. Verletzung der Aktenwahrheit & Metadaten-Analyse: Die von Ihnen übermittelte PDF-Datei weist laut Metadaten ein Erstellungsdatum aus dem Jahr 2026 auf. Es handelt sich somit nicht um das angeforderte Originaldokument aus 2017, sondern um eine nachträgliche Rekonstruktion. Die Übermittlung einer Nachbildung unter Vorspiegelung, es handle sich um das Original, stellt eine Verletzung der amtlichen Dokumentationspflicht und potenziell eine Verwaltungsübertretung dar. Amtliche Information (§ 2 IFG): Ein im Dienstweg von einem Sektionschef an eine nachgeordnete Dienststelle (HTL-Ferlach) gerichtetes Schreiben ist eine amtliche Information gemäß § 2 IFG. Die Einstufung als „persönliches Schreiben“ ohne Amtssignatur ist rechtlich unhaltbar, da es mit Briefkopf des Bundesministeriums im Namen unseres Vorgesetzten gefertigt wurde und in der Mitteilungsmappe im Konferenzsaal mit der Zahl: 1/256/17/III/0 mit Einlagedatum zum 13.6.2017 auflag. Proaktive Veröffentlichung (§ 4 IFG): Da derartige Weisungen von allgemeinem Interesse für die Transparenz der Verwaltung sind, unterliegen sie der proaktiven Veröffentlichungspflicht gemäß § 4 IFG. Eine Verweigerung widerspricht der gesetzlichen Transparenzoffensive. Rechtliche Aufforderung: Ich ersuche gemäß § 7 IFG um die unverzügliche Herausgabe des vollständigen Originaldokuments (beide Seiten) in der Fassung vom 07.06.2017 mit GZ: BMB-204.417/0002-II/2017. Sollten Sie den Zugang zur ersten Seite weiterhin verweigern oder behaupten, diese existiere nicht, stelle ich hiermit ausdrücklich den Antrag auf Ausstellung eines schriftlichen Bescheides gemäß § 11 Abs. 1 IFG. Ein solcher Bescheid ist zwingend erforderlich, um die Angelegenheit – insbesondere im Hinblick auf die Diskrepanz zwischen Original und der 2026 erstellten Nachbildung – gerichtlich durch das Bundesverwaltungsgericht klären zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 4419 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Walter Biedermann [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium für Bildung
Sehr geehrter Herr Biedermann, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Nachricht. Der gemäß § 11 Informationsfre…
Von
Bundesministerium für Bildung
Betreff
AW: AW: RE: Antrag auf Herausgabe einer Kopie des signierten Schreibens des Bildungsministeriums vom 7. Juni 2017 GZ: BMB-204.417/0002-II/2017 [#4419] [~111243]
Datum
2. April 2026 15:36
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Biedermann, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Nachricht. Der gemäß § 11 Informationsfreiheitsgesetz beantragte Bescheid ergeht binnen der gesetzlich vorgesehenen Frist. Mit freundlichen Grüßen
Walter Biedermann
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Bestätigung vom 2. April 2026, dass der beantragte Bescheid gemäß § 1…
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Walter Biedermann
Betreff
AW: AW: RE: Antrag auf Herausgabe einer Kopie des signierten Schreibens des Bildungsministeriums vom 7. Juni 2017 GZ: BMB-204.417/0002-II/2017 [#4419] [~111243] [#4419]
Datum
21. April 2026 22:39
An
Bundesministerium für Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Bestätigung vom 2. April 2026, dass der beantragte Bescheid gemäß § 11 IFG ergehen wird. Ich nehme die bisherige Beantwortung meiner Anfrage vom 6. Februar 2026 zur Kenntnis und widerspreche der darin enthaltenen Darstellung ausdrücklich: Das von Ihnen übersandte Schreiben vom 7. Juni 2017 (GZ BMB-204.417/0002-II/2017) besteht entgegen Ihrer Angabe nicht nur aus einer Seite. Es existiert eine erste Seite mit o.a. GZ und Datum mit den Vermerken "Für die Bundesministerin: SektChef Dipl.-Ing. Mag. Dr. Christian D." und „Elektronisch gefertigt“, die Sie in beiden vorgelegten Versionen nicht übermittelt haben. Die zweite Seite wurde mir bisher in zwei unterschiedlichen Versionen übermittelt (siehe die PDFs vom 5. März 2026 und 27. März 2026 mit abweichendem Dateinamen und Metadaten und Datum). Die vollständige zweiseitige Fassung des Schreibens (erste Seite mit „Elektronisch gefertigt“ + zweite Seite) wurde von der Organträgerin Direktorin Mag. Bergmoser persönlich und gemeinsam als Beweismittel bei der Ermittlungsbehörde eingebracht. Die Nichtvorlage der vollständigen, authentischen Fassung trotz deren Verwendung als Beweismittel durch eine Organträgerin erweckt den Anschein einer unvollständigen oder manipulativen Informationserteilung. Dies steht im Widerspruch zur Pflicht des Bildungsministeriums nach § 8 IFG, die Informationen vollständig, richtig und unverzüglich zu erteilen. Ich halte meinen Antrag auf Herausgabe der vollständigen, signierten und elektronisch gefertigten Originalversion beider Seiten (einschließlich Metadaten und Signaturdaten) aufrecht und beantrage erneut die sofortige Erlassung eines negativen Bescheids gemäß § 11 IFG, falls die vollständige Information nicht unverzüglich übermittelt wird.Für den Fall weiterer Untätigkeit behalte ich mir die Einbringung einer Säumnisbeschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht ausdrücklich vor. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 4419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4419/ Postanschrift Walter Biedermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>