Antrag auf Informationszugang – Gutachten 2024 zu Vorbehaltsgebiet Gmunden

Anfrage an: Gmunden
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

gemäß dem seit 1. September 2025 in Kraft stehenden Bundesgesetz über die Informationsfreiheit (IFG), BGBl. I Nr. /2025, stelle ich hiermit einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Konkret ersuche ich um Zugang zu dem im Jahr 2024 erstellten Gutachten betreffend die Frage, ob die Stadtgemeinde Gmunden als sogenanntes Vorbehaltsgebiet ausgewiesen werden soll.

Nach § 1 Abs. 1 IFG besteht ein subjektives Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 6 IFG können Einschränkungen nur erfolgen, wenn schutzwürdige öffentliche oder private Interessen überwiegen.
Ein urheberrechtlicher Schutz stellt dabei gemäß § 6 Abs. 3 IFG keinen absoluten Ablehnungsgrund dar; vielmehr ist der Zugang in einer Form zu gewähren, die die Rechte der Urheberin/des Urhebers wahrt (z. B. durch Einsichtnahme oder Übermittlung mit Nutzungsbeschränkungen).

Ich beantrage daher:

Einsichtnahme in das vollständige Gutachten, sowie

Übermittlung einer Kopie (elektronisch, vorzugsweise als PDF).

Sollten dennoch Teile des Gutachtens nicht zugänglich gemacht werden können, ersuche ich um eine begründete Teilablehnung gemäß § 7 IFG.

Ich bitte um Bearbeitung meines Antrags innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen (§ 8 Abs. 1 IFG) und um eine Eingangsbestätigung.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. September 2025
  • Frist
    1. Oktober 2025
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Matthias Reisinger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Gmunden Details
Von
Matthias Reisinger
Betreff
Antrag auf Informationszugang – Gutachten 2024 zu Vorbehaltsgebiet Gmunden [#3604]
Datum
3. September 2025 09:12
An
Gmunden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
gemäß dem seit 1. September 2025 in Kraft stehenden Bundesgesetz über die Informationsfreiheit (IFG), BGBl. I Nr. /2025, stelle ich hiermit einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen. Konkret ersuche ich um Zugang zu dem im Jahr 2024 erstellten Gutachten betreffend die Frage, ob die Stadtgemeinde Gmunden als sogenanntes Vorbehaltsgebiet ausgewiesen werden soll. Nach § 1 Abs. 1 IFG besteht ein subjektives Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 6 IFG können Einschränkungen nur erfolgen, wenn schutzwürdige öffentliche oder private Interessen überwiegen. Ein urheberrechtlicher Schutz stellt dabei gemäß § 6 Abs. 3 IFG keinen absoluten Ablehnungsgrund dar; vielmehr ist der Zugang in einer Form zu gewähren, die die Rechte der Urheberin/des Urhebers wahrt (z. B. durch Einsichtnahme oder Übermittlung mit Nutzungsbeschränkungen). Ich beantrage daher: Einsichtnahme in das vollständige Gutachten, sowie Übermittlung einer Kopie (elektronisch, vorzugsweise als PDF). Sollten dennoch Teile des Gutachtens nicht zugänglich gemacht werden können, ersuche ich um eine begründete Teilablehnung gemäß § 7 IFG. Ich bitte um Bearbeitung meines Antrags innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen (§ 8 Abs. 1 IFG) und um eine Eingangsbestätigung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Matthias Reisinger Anfragenr: 3604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3604/ Postanschrift Matthias Reisinger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Reisinger
Matthias Reisinger
Guten Tag, meine Anfrage "Antrag auf Informationszugang – Gutachten 2024 zu Vorbehaltsgebiet Gmunden" vom 03.09.2…
An Gmunden Details
Von
Matthias Reisinger
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang – Gutachten 2024 zu Vorbehaltsgebiet Gmunden [#3604]
Datum
2. Oktober 2025 05:21
An
Gmunden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Antrag auf Informationszugang – Gutachten 2024 zu Vorbehaltsgebiet Gmunden" vom 03.09.2025 (#3604) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Reisinger
Innsbruck
Unterlagen zur Einsichtnahme freigegeben Sehr geehrte Damen und Herren, für Sie wurden Unterlagen auf dem Cloud-S…
Von
Innsbruck
Betreff
Unterlagen zur Einsichtnahme freigegeben
Datum
9. Oktober 2025 12:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, für Sie wurden Unterlagen auf dem Cloud-Speicher unter nachfolgendem Link zur Einsichtnahme freigegeben: Anfrage Gutachten Vorbehaltsgebiet - https://gmunden.gemeindecloud.at/s/tWAA… Bei Rückfragen wenden Sie Sich bitte direkt an die veröffentlichende Organisation. Für Fragen zum Cloud-Speicher steht Ihnen der Support der IT-Kommunal GmbH https://portal.it-kommunal.at/support/t… zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Reisinger
AW: Unterlagen zur Einsichtnahme freigegeben [#3604] Guten Tag, Da ist die Antwort meiner Anfrage, die 5 Wochen u…
An Gmunden Details
Von
Matthias Reisinger
Betreff
AW: Unterlagen zur Einsichtnahme freigegeben [#3604]
Datum
9. Oktober 2025 13:13
An
Gmunden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwort-stadtgemeinde-gmunden.pdf
167,4 KB
Guten Tag, Da ist die Antwort meiner Anfrage, die 5 Wochen und 3 Tage nach meiner Anfrage geschickt wurde. Ich weiß, dass das nicht stimmt, was in dem Schreiben steht. Mit freundlichen Grüßen Matthias Reisinger Anhänge: - antwort-stadtgemeinde-gmunden.pdf Anfragenr: 3604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3604/
Gmunden
Re: Unterlagen zur Einsichtnahme freigegeben [#3604] Sehr geehrter Herr Reisinger, leider sind wir in diesem Fall…
Von
Gmunden
Betreff
Re: Unterlagen zur Einsichtnahme freigegeben [#3604]
Datum
9. Oktober 2025 13:18
Status
Sehr geehrter Herr Reisinger, leider sind wir in diesem Fall nicht Ihr Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich an die Stadtgemeinde Gmunden. Mit freundlichen Grüßen,