Antrag auf Informationszugang – Gutachten 2024 zu Vorbehaltsgebiet Gmunden

Anfrage an: Gmunden
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

gemäß dem seit 1. September 2025 in Kraft stehenden Bundesgesetz über die Informationsfreiheit (IFG), BGBl. I Nr. /2025, stelle ich hiermit einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Konkret ersuche ich um Zugang zu dem im Jahr 2024 erstellten Gutachten betreffend die Frage, ob die Stadtgemeinde Gmunden als sogenanntes Vorbehaltsgebiet ausgewiesen werden soll.

Nach § 1 Abs. 1 IFG besteht ein subjektives Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 6 IFG können Einschränkungen nur erfolgen, wenn schutzwürdige öffentliche oder private Interessen überwiegen.
Ein urheberrechtlicher Schutz stellt dabei gemäß § 6 Abs. 3 IFG keinen absoluten Ablehnungsgrund dar; vielmehr ist der Zugang in einer Form zu gewähren, die die Rechte der Urheberin/des Urhebers wahrt (z. B. durch Einsichtnahme oder Übermittlung mit Nutzungsbeschränkungen).

Ich beantrage daher:

Einsichtnahme in das vollständige Gutachten, sowie

Übermittlung einer Kopie (elektronisch, vorzugsweise als PDF).

Sollten dennoch Teile des Gutachtens nicht zugänglich gemacht werden können, ersuche ich um eine begründete Teilablehnung gemäß § 7 IFG.

Ich bitte um Bearbeitung meines Antrags innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen (§ 8 Abs. 1 IFG) und um eine Eingangsbestätigung.

Warte auf Antwort

  • Datum
    3. September 2025
  • Frist
    1. Oktober 2025
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Matthias Reisinger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Gmunden Details
Von
Matthias Reisinger
Betreff
Antrag auf Informationszugang – Gutachten 2024 zu Vorbehaltsgebiet Gmunden [#3604]
Datum
3. September 2025 09:12
An
Gmunden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
gemäß dem seit 1. September 2025 in Kraft stehenden Bundesgesetz über die Informationsfreiheit (IFG), BGBl. I Nr. /2025, stelle ich hiermit einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen. Konkret ersuche ich um Zugang zu dem im Jahr 2024 erstellten Gutachten betreffend die Frage, ob die Stadtgemeinde Gmunden als sogenanntes Vorbehaltsgebiet ausgewiesen werden soll. Nach § 1 Abs. 1 IFG besteht ein subjektives Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 6 IFG können Einschränkungen nur erfolgen, wenn schutzwürdige öffentliche oder private Interessen überwiegen. Ein urheberrechtlicher Schutz stellt dabei gemäß § 6 Abs. 3 IFG keinen absoluten Ablehnungsgrund dar; vielmehr ist der Zugang in einer Form zu gewähren, die die Rechte der Urheberin/des Urhebers wahrt (z. B. durch Einsichtnahme oder Übermittlung mit Nutzungsbeschränkungen). Ich beantrage daher: Einsichtnahme in das vollständige Gutachten, sowie Übermittlung einer Kopie (elektronisch, vorzugsweise als PDF). Sollten dennoch Teile des Gutachtens nicht zugänglich gemacht werden können, ersuche ich um eine begründete Teilablehnung gemäß § 7 IFG. Ich bitte um Bearbeitung meines Antrags innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen (§ 8 Abs. 1 IFG) und um eine Eingangsbestätigung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Matthias Reisinger Anfragenr: 3604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3604/ Postanschrift Matthias Reisinger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Reisinger