Antworten auf Anfragen: Unhöflich, unwillig, unfähig?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die Antwort auf die Anfrage 3341 (Wirkung und Erfolg der Corona-Impfstoffe) verlangt eine neue Anfrage, die den Umgang seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit solchen Anfragen behandelt.

Konkret zitiere ich aus der Antwort zu Anfrage 3341:
„Die in diesen Fragen insinuierten Behauptungen sind vollkommen falsch. Dementsprechend ist eine Beantwortung dieser Fragen nicht möglich. Wir möchten Sie in Ihrem großen Interesse an dieser wichtigen Thematik aber gerne bestmöglich unterstützen und Ihnen helfen seriöse Informationen hierzu zu finden.“

Ich präsentiere hier angeblich vollkommen falsche Behauptungen:
* Betreffend jährliche Sterbefälle: „Mit Anfang 2021 steigt die Gesamtzahl auf deutlich über 90000, was um geschätzt 10% höher ist als in den Jahren zuvor. Und sinkt jedoch nicht wieder ab, sondern überschreitet sogar 92000 (Ende 2022).“ - Quelle Statistik Austria (2018-83975, 2019-83386, 2020-91599, 2021-91962, 2022-93332, 2023-89760, 2024-88486)
* Betreffend Corona-Maßnahmen: Mit einem kurzen Blick auf die Darstellung der effektiven Reproduktionszahl wäre das sofort ersichtlich (wie auch die mangelnde bzw. fehlende Wirkung anderer “Maßnahmen”), warum ist das Offensichtliche niemandem aufgefallen? - Quellen: AGES, https://orf.at/corona/daten/oesterreich und Deutschland, Bundesministerium für Gesundheit: „EVALUATION DER RECHTSGRUNDLAGEN UND MAßNAHMEN DER PANDEMIEPOLITIK – BERICHT DES SACHVERSTÄNDIGENAUSSCHUSSES NACH § 5 ABS. 9 IFSG“: „Insgesamt ist ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Inzidenz und der Maßnahmenstärke nicht erkennbar.“ (Zitat)

1. Auf welcher Grundlage werden die öffentlichen Daten der Statistik Austria als vollkommen falsch bezeichnet?
2. Auf welcher Grundlage werden die öffentlichen Daten der AGES als vollkommen falsch bezeichnet?
3. Auf welcher Grundlage beinhaltet die Antwort keinen Namen, es wird nicht ersichtlich wer sich zu solchen Aussagen hinreißen hat lassen?
4. Auf welcher Grundlage wird die Antwort in einer unformatierten Zeichenkette geschrieben, sodass zwischen Antwort und Frage äußerst schwierig zu unterscheiden ist?

Abschließend zu den drei im Titel stehenden Wörtern beginnend mit U:
5. Auf welcher Grundlage wird dem Fragesteller jegliches Wissen abgesprochen („unhöflich“)?
6. Auf welcher Grundlage wird erst nach dem Verstreichen der gesetzlichen Antwort-Zeit von acht Wochen mit einer unleserlichen Zeichenkette geantwortet („unwillig“)?
7. Auf welcher Grundlage werden belastbare, offizielle Daten als falsch bezeichnet („unfähig“)?

Das Anzweifeln offizieller Zahlen ist immer den so bezeichneten „Coronaleugnern“, „Schwurblern“, „Staatsverweigerern“ unterstellt worden.
8. Auf welcher Grundlage tut dies nun das Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz?

Warte auf Antwort

  • Datum
    24. Juni 2025
  • Frist
    19. August 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Antworten auf Anfragen: Unhöflich, unwillig, unfähig? [#3447]
Datum
24. Juni 2025 16:19
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die Antwort auf die Anfrage 3341 (Wirkung und Erfolg der Corona-Impfstoffe) verlangt eine neue Anfrage, die den Umgang seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit solchen Anfragen behandelt. Konkret zitiere ich aus der Antwort zu Anfrage 3341: „Die in diesen Fragen insinuierten Behauptungen sind vollkommen falsch. Dementsprechend ist eine Beantwortung dieser Fragen nicht möglich. Wir möchten Sie in Ihrem großen Interesse an dieser wichtigen Thematik aber gerne bestmöglich unterstützen und Ihnen helfen seriöse Informationen hierzu zu finden.“ Ich präsentiere hier angeblich vollkommen falsche Behauptungen: * Betreffend jährliche Sterbefälle: „Mit Anfang 2021 steigt die Gesamtzahl auf deutlich über 90000, was um geschätzt 10% höher ist als in den Jahren zuvor. Und sinkt jedoch nicht wieder ab, sondern überschreitet sogar 92000 (Ende 2022).“ - Quelle Statistik Austria (2018-83975, 2019-83386, 2020-91599, 2021-91962, 2022-93332, 2023-89760, 2024-88486) * Betreffend Corona-Maßnahmen: Mit einem kurzen Blick auf die Darstellung der effektiven Reproduktionszahl wäre das sofort ersichtlich (wie auch die mangelnde bzw. fehlende Wirkung anderer “Maßnahmen”), warum ist das Offensichtliche niemandem aufgefallen? - Quellen: AGES, https://orf.at/corona/daten/oesterreich und Deutschland, Bundesministerium für Gesundheit: „EVALUATION DER RECHTSGRUNDLAGEN UND MAßNAHMEN DER PANDEMIEPOLITIK – BERICHT DES SACHVERSTÄNDIGENAUSSCHUSSES NACH § 5 ABS. 9 IFSG“: „Insgesamt ist ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Inzidenz und der Maßnahmenstärke nicht erkennbar.“ (Zitat) 1. Auf welcher Grundlage werden die öffentlichen Daten der Statistik Austria als vollkommen falsch bezeichnet? 2. Auf welcher Grundlage werden die öffentlichen Daten der AGES als vollkommen falsch bezeichnet? 3. Auf welcher Grundlage beinhaltet die Antwort keinen Namen, es wird nicht ersichtlich wer sich zu solchen Aussagen hinreißen hat lassen? 4. Auf welcher Grundlage wird die Antwort in einer unformatierten Zeichenkette geschrieben, sodass zwischen Antwort und Frage äußerst schwierig zu unterscheiden ist? Abschließend zu den drei im Titel stehenden Wörtern beginnend mit U: 5. Auf welcher Grundlage wird dem Fragesteller jegliches Wissen abgesprochen („unhöflich“)? 6. Auf welcher Grundlage wird erst nach dem Verstreichen der gesetzlichen Antwort-Zeit von acht Wochen mit einer unleserlichen Zeichenkette geantwortet („unwillig“)? 7. Auf welcher Grundlage werden belastbare, offizielle Daten als falsch bezeichnet („unfähig“)? Das Anzweifeln offizieller Zahlen ist immer den so bezeichneten „Coronaleugnern“, „Schwurblern“, „Staatsverweigerern“ unterstellt worden. 8. Auf welcher Grundlage tut dies nun das Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3447/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in