Anzahl der Anzeigen aufgrund einer Verletzung des COVID-19-Maßnahmengesetzes nach den politischen Bezirken Österreichs

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie viele Anzeigen wurden aufgrund einer Verletzung des COVID-19-Maßnahmengesetzes oder aufgrund einer Verletzung der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß des COVID-19-Maßnahmengesetzes bis inklusive Dienstag, 28.04.2020, von der Polizei in den einzelnen politischen Bezirken Österreichs durchgeführt?
Ich bitte um die Anzahl der Anzeigen nach den politischen Bezirken, in welchen die Rechtsverletzung geschah, und zusätzlich um die Anzahl der Anzeigen nach den politischen Bezirken, in welcher die angezeigten Personen jenen Wohnsitz haben, an welche ihnen die Anzeigen bereits übersandt wurden bzw. noch übersandt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. April 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anzahl der Anzeigen aufgrund einer Verletzung des COVID-19-Maßnahmengesetzes nach den politischen Bezirken Österreichs [#1946]
Datum
28. April 2020 17:24
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viele Anzeigen wurden aufgrund einer Verletzung des COVID-19-Maßnahmengesetzes oder aufgrund einer Verletzung der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß des COVID-19-Maßnahmengesetzes bis inklusive Dienstag, 28.04.2020, von der Polizei in den einzelnen politischen Bezirken Österreichs durchgeführt? Ich bitte um die Anzahl der Anzeigen nach den politischen Bezirken, in welchen die Rechtsverletzung geschah, und zusätzlich um die Anzahl der Anzeigen nach den politischen Bezirken, in welcher die angezeigten Personen jenen Wohnsitz haben, an welche ihnen die Anzeigen bereits übersandt wurden bzw. noch übersandt werden.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in eine Aufbereitung der Daten in dem von Ihnen erwünschten Ausmaß wird standardmäßig …
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Anzahl der Anzeigen aufgrund einer Verletzung des COVID-19-Maßnahmengesetzes nach den politischen Bezirken Österreichs [#1946]
Datum
29. April 2020 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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11,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in eine Aufbereitung der Daten in dem von Ihnen erwünschten Ausmaß wird standardmäßig nicht durchgeführt und wäre daher mit einem nicht verhältnismäßigen Mehraufwand verbunden. Daher muss auf §1, Z2 des Auskunftspflichtgesetz verwiesen werden: (2) Auskünfte sind nur in einem solchen Umfang zu erteilen, der die Besorgung der übrigen Aufgaben der Verwaltung nicht wesentlich beeinträchtigt. Statistiken zu Anzeigen im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen werden nach Bundesländern aufgeschlüsselt erhoben und wöchentlich jeweils montags veröffentlicht. Die Zahlen mit Stand Montag, 27.04.2020, sehen wie folgt aus: Anzeigen Burgenland 329 Kärnten 1.660 Niederösterreich 2.039 Oberösterreich 3.777 Salzburg 1.392 Steiermark 3.809 Tirol 4.084 Vorarlberg 2.016 Wien 11.145 Gesamt 30.251 Mit freundlichen Grüßen