Anzahl der Hospitalierten und Intensivpatienten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Täglich werden die Zahlen der Neuinfektionen gemeldet und seit Pandemie-Beginn kumuliert. Täglich wird auch der Tagesstand der Hospitalisierten und der Intensivpatienten berichtet, aber keine Gesamtzahl der seit Pandemie-Beginn davon betroffenen Personen veröffentlicht. Eine Hospitalisierung erfolgt über mehrere Tage, bei Intensivpatienten sogar über viele Tage. Dieselbe Person wird daher an mehreren Tagen gezählt, weshalb die veröffentlichten Zahlen auf den jeweiligen Tag beschränkt bleiben, aber keinen Gesamteindruck des Pandemie-Geschehens erlauben.
- Liegen Gesamtzahlen der Hospitalisierten und getrennt der Intensivpatienten seit Pandemie-Beginn vor?
- Wenn ja, warum werden sie nicht veröffentlicht?
- Wenn nein, warum werden sie nicht erhoben?
- Wenn nein, besteht die Absicht die Erhebung nachzuholen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. März 2021
  • Frist
    28. April 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anzahl der Hospitalierten und Intensivpatienten [#2217]
Datum
3. März 2021 16:28
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Täglich werden die Zahlen der Neuinfektionen gemeldet und seit Pandemie-Beginn kumuliert. Täglich wird auch der Tagesstand der Hospitalisierten und der Intensivpatienten berichtet, aber keine Gesamtzahl der seit Pandemie-Beginn davon betroffenen Personen veröffentlicht. Eine Hospitalisierung erfolgt über mehrere Tage, bei Intensivpatienten sogar über viele Tage. Dieselbe Person wird daher an mehreren Tagen gezählt, weshalb die veröffentlichten Zahlen auf den jeweiligen Tag beschränkt bleiben, aber keinen Gesamteindruck des Pandemie-Geschehens erlauben. - Liegen Gesamtzahlen der Hospitalisierten und getrennt der Intensivpatienten seit Pandemie-Beginn vor? - Wenn ja, warum werden sie nicht veröffentlicht? - Wenn nein, warum werden sie nicht erhoben? - Wenn nein, besteht die Absicht die Erhebung nachzuholen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich darf Ihnen mitteilen, dass Ihr Anliegen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesmi…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Anzahl der Hospitalierten und Intensivpatienten [#2217]
Datum
4. März 2021 06:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich darf Ihnen mitteilen, dass Ihr Anliegen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) fällt. Bitte wenden Sie sich an dieses Ministerium - Tel. 0800 555 621, aus dem Ausland erreichbar unter +43 1 3860 555 (7 Tage in der Woche, 0 bis 24 Uhr) oder per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen