Anzahl Vertragsbedienstete

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in
Aufgrund der stetig steigenden Anzahl an Exekutivbediensteten beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1) Wie viele Vertragsbedienstete hatten mit Stichtag 01.01.2016 / 01.01.2017 / 01.01.2018 einen Dienstvertrag mit der Landespolizeidirektion Wien? (wenn möglich, ohne Exekutivbedienstete (VB/S))
2) Wie viele Beamte waren mit Stichtag 01.01.2016 / 01.01.2017 / 01.01.2018 für die Landespolizeidirektion Wien tätig? (wenn möglich, ohne Exekutivbedienstete)
3) Bitte schlüsseln Sie die Anzahl an Vertragsbediensteten (wenn möglich, exklusive Exekutivbedienstete (VB/S)) mit Stichtag 01.01.2018 in ihre jeweiligen Entlohnungsgruppen auf.
4) Bitte schlüsseln Sie die Anzahl an Beamten (wenn möglich, exklusive Exekutivbedienstete) mit Stichtag 01.01.2018 in ihre jeweiligen Verwendungsgruppen auf.
5) Bei wie vielen Vertragsbediensteten gemäß Punkt 3) handelt es sich um Verwaltungspraktikanten?
6) Wie viele Vertragsbedienstete gemäß Punkt 3) befanden sich in einer Ausbildungsphase (§ 66 VBG)?
7) Wie viele Lehrlinge beschäftigte die Landespolizeidirektion Wien mit Stichtag 31.09.2018?
8) Wie viele Lehrlinge schlossen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 ihre Ausbildung ab und wurden, nach der verpflichtenden Behaltefrist, in ein Dienstverhältnis mit der Landespolizeidirektion Wien übernommen?
9) Wie viele Vertragsbedienstete gemäß Punkt 3) arbeiten in Teilzeit?
10) Wie viele Vertragsbedienstete gemäß Punkt 3) und Beamte gemäß Punkt 4) befanden sich mit Stichtag 01.01.2018 in Karenz?
11) Ist eine Erhöhung des Verwaltungspersonals angedacht, um den erhöhten Verwaltungsaufwand aufgrund der steigenden Anzahl an Exekutivbediensteten gerecht zu werden?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. November 2018
  • Frist
    25. Januar 2019
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren! Aufgrund der stetig steigenden Anzahl an Exekutivbediensteten beantrage ich gem §§ …
An Landespolizeidirektion Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anzahl Vertragsbedienstete [#1658]
Datum
30. November 2018 19:12
An
Landespolizeidirektion Wien
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund der stetig steigenden Anzahl an Exekutivbediensteten beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Vertragsbedienstete hatten mit Stichtag 01.01.2016 / 01.01.2017 / 01.01.2018 einen Dienstvertrag mit der Landespolizeidirektion Wien? (wenn möglich, ohne Exekutivbedienstete (VB/S)) 2) Wie viele Beamte waren mit Stichtag 01.01.2016 / 01.01.2017 / 01.01.2018 für die Landespolizeidirektion Wien tätig? (wenn möglich, ohne Exekutivbedienstete) 3) Bitte schlüsseln Sie die Anzahl an Vertragsbediensteten (wenn möglich, exklusive Exekutivbedienstete (VB/S)) mit Stichtag 01.01.2018 in ihre jeweiligen Entlohnungsgruppen auf. 4) Bitte schlüsseln Sie die Anzahl an Beamten (wenn möglich, exklusive Exekutivbedienstete) mit Stichtag 01.01.2018 in ihre jeweiligen Verwendungsgruppen auf. 5) Bei wie vielen Vertragsbediensteten gemäß Punkt 3) handelt es sich um Verwaltungspraktikanten? 6) Wie viele Vertragsbedienstete gemäß Punkt 3) befanden sich in einer Ausbildungsphase (§ 66 VBG)? 7) Wie viele Lehrlinge beschäftigte die Landespolizeidirektion Wien mit Stichtag 31.09.2018? 8) Wie viele Lehrlinge schlossen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 ihre Ausbildung ab und wurden, nach der verpflichtenden Behaltefrist, in ein Dienstverhältnis mit der Landespolizeidirektion Wien übernommen? 9) Wie viele Vertragsbedienstete gemäß Punkt 3) arbeiten in Teilzeit? 10) Wie viele Vertragsbedienstete gemäß Punkt 3) und Beamte gemäß Punkt 4) befanden sich mit Stichtag 01.01.2018 in Karenz? 11) Ist eine Erhöhung des Verwaltungspersonals angedacht, um den erhöhten Verwaltungsaufwand aufgrund der steigenden Anzahl an Exekutivbediensteten gerecht zu werden? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>